Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von Suedlage88 » 05.02.2012, 11:11
könnte mir bitte jemand darauf kurz Auskunft geben....
Hätte da noch was
Es gibt einen Dachnutzungsvertrag, der besagt, dass jährlich ein gewisser Betrag an Pacht gezahlt wird. Dieser Betrag wird ohne Umsatzsteuer gezahlt. Kann ich das ganz normal als Ausgaben verbuchen ohne Steuer?
Danke euch
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von kpr » 05.02.2012, 12:58
Ja.
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von Suedlage88 » 05.02.2012, 13:01
Suedlage88 hat geschrieben:Ich mache die EÜR mit dem Formular welches hier als Download zur Verfügung steht (Buchführung_fovo_v2_5) Komme damit sehr gut zurecht. Meine Frage: Im Tabellenblatt "Zusammenstellung" bei der Spalte "Rückerstattung MWst. vom FA": Muss ich hier die erstattete Vorsteuer von der Anschaffung der Anlage mit eintragen? Meines Erachtens nicht, weil es ja sozusagen keine zuviel bezahlte Steuer ist. Oder wie ist das?
Danke
Und das ist auch so richtig?
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von kpr » 05.02.2012, 17:04
keine Ahnung. Arbeite nicht mit dem Tool.
Aber in einer EÜR sind alle UST-Zahlungen zwischen FA und Stpfl. als BE oder BA zu erfassen. (Da bin ich mir sicher.)
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von Paulchen » 06.02.2012, 00:11
Suedlage88 hat geschrieben:Im Tabellenblatt "Zusammenstellung" bei der Spalte "Rückerstattung MWst. vom FA": Muss ich hier die erstattete Vorsteuer von der Anschaffung der Anlage mit eintragen? Meines Erachtens nicht, weil es ja sozusagen keine zuviel bezahlte Steuer ist. Oder wie ist das? Danke Und das ist auch so richtig?
Hallo, klare Ansage: du musst die erstattete Umsatzsteuer (die "MWSt" wollte ich schon längst ändern, aber immer wieder...) in dieser Spalte eintragen - egal was du für oder über sie empfindest  - die Rückerstattung ist in der EÜRechung eine Einnahme und muss hier erfasst werden. Freundliche Grüße Paulchen
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von Suedlage88 » 11.02.2012, 12:14
kpr hat geschrieben:Eine forensich saubere Antwort gibt es hier nicht. Die Ermittlung würde mehr kosten als sie bringt; ausserdem... müsste man dazu verlässlich hellsehen können. Mit dieser Fähigkeit wiederum macht man keine Steuerplanungsrechnungen mehr - sondern füllt nur noch Lottoscheine aus.
Wenn da nicht in den nächsten 5 Jahren massive Gehaltssteigerungen ins Haus stehen, und Du Dich mit der Sonder-AfA nicht unter den Grundfreibetrag schiesst, dann die vollen 20% (abzüglich 50,- Euro Schambetrag) direkt ins Jahr der Anschaffung. Ggf. sogar als Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen... die Liquidität schöpfen.. und direkt in die Finanzierung einbringen. Sonst halt über Sondertilgungen.
Was würde denn passieren wenn ich mit der Sonder-Afa unter den Grundfreibetrag komme?
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von HorstW » 11.02.2012, 12:19
Dann hättest Du keinen Vorteil mehr! Steuern gibt es nur die zurück, die auch bezahlt wurden.
Unter dem Grundfreibetrag wirkt sich die zusätzliche Abschreibung also nicht mehr aus.
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von Suedlage88 » 11.02.2012, 12:22
ok danke
heisst das je näher ich am Grundfreibetrag liege, desto weniger gibts zurück?
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von kpr » 11.02.2012, 13:13
der steuermindernde Effekt hängt vom Grenzsteuersatz ab. Der steigt mit steigendem Einkommen; und fällt mit sinkendem Einkommen. Jedes schlechte ESt-Programm wirft den Grenzsteuersatz in der Berechnung aus. Rechnerisch verbirgts ich dahinter nichts anderes als das "Steuer-Mehr" (oder "Steuer-Weniger) das bei 100(0) Euro mehr (weniger) zu versteuerndem Einkommen entstehen würde, bezogen auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen.
Unterhalb des Grundfreibetrages verpuffen steuerliche Verluste sinnlos. Oder anders: Verluste die in den Grundfreibetrag hinein verrechnet werden, sind wertlos.
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von Suedlage88 » 11.02.2012, 13:39
ok verstanden danke, hast mir schon weiter geholfen.
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