Was, wann nach einem Jahr ohne UsSt-Voranmeldung tun?

Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...

Moderator: Mod-Team

 

0.00 (0 Bewertungen) | Zum Bewerten bitte anmelden

Was, wann nach einem Jahr ohne UsSt-Voranmeldung tun?

Beitragvon nooaner » 09.01.2012, 19:54

Hallo,
ich habe im ersten und zweiten Jahr brav meine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen mit Elster gemacht. Am Jahresende des 2. Jahres kam ein Schrieb vom FA, wonach ich keine monatlichen Voranmeldungen mehr machen und auch nichts monatlich bezahlen müsse, da ich unter 1000 EUR Umsatzsteuer pro Jahr liegen würde. Sobald ich drüber komme, soll ich mich wieder melden und dann müsse ich wieder monatlich oder vierteljährlich voranmelden.
Habe ich natürlich gemacht und ein Jahr meine Ruhe gehabt, keine Voranmeldungen, keine Lastschriften vom FA, kein Elster-Stress.

Aber wie geht das jetzt weiter?

Das erste Jahr ohne Umsatzsteuervoranmeldungen ist rum, ich denke, das FA will jetzt irgendwann die Umsatzsteuer haben.
Muss ich JETZT sofort, also zeitnah eine Meldung machen und das FA bucht dann die gesamte Umsatzsteuer von meinem Konto?
Oder muss ich das erst mit der Jahresumsatzsteuererklärung machen, mit der ich doch bis 31.05. Zeit lassen kann?
Aber das hieße ja, das FA würde 17 Monate auf das Geld von mir verzichten?!? Normal haben die es immer sehr eilig, wenn sie Geld von mir kriegen...!

Und meine zweite Frage:
Wenn ich jetzt wegen einer Nachzahlung der Stadtwerke im letzten Jahr insgesamt doch über 1000 EUR Umsatzsteuer gekommen bin, muss ich das dem FA ja "unverzüglich" mitteilen. Heißt für mich, ich kann nicht einfach bis zur Jahresumsatzsteuererklärung im Mai warten, sondern muss es denen schon jetzt mitteilen, richtig?

Reicht da eine formlose Mitteilung oder muss man dabei irgendwas beachten?

Danke für ein paar Tipps!
MfG, nooaner
nooaner
Neu hier
Neu hier
 
- Threadstarter -
 
Beiträge: 4
Registriert: 18.02.2010, 11:32
Info: Interessent

Re: Was, wann nach einem Jahr ohne UsSt-Voranmeldung tun?

Beitragvon kpr » 09.01.2012, 20:03

Du gibst keine Voranmeldungen mehr ab. Dann bleibt ja nur noch die USt-Erklärung.
Andere Instrumente haben wir ja nicht.
Und die Erklärung hat bis zum Mai Zeit.
Du bekommst 17 Monate gestunden; lediglich würdest Du in der Zukunft bei Fristverlängerungsanträgen eher ein Problem haben bzw. eher ein Kandidat sein, den man zur "vorzeitigen Abgabe" vormerkt. Was nichts anderes heisst, als das man bei Dir die pünktliche Abgabe im Visier hätte.

Die zweite Frage.. nunja.. man muss nicht jederzeit alles wissen. Wenn mal was vergessen geht oder hinter die Heizung fällt, dann ist das eben so. Ich hätte es nicht eilig.Lass dem FA da mal vornehm den Vortritt.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
kpr
Forumsinventar
Forumsinventar
 
Beiträge: 3764
Registriert: 02.04.2010, 16:03
PV-Anlage [kWp]: 16,92
Info: Betreiber


Zurück zu Finanzen / Steuern



Ähnliche Beiträge


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste