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Moderator: Mod-Team
von khunter » 08.10.2012, 21:21
Hallo, bin neu hier, lese schon einige zeit mit. hab aber noch nicht die richtigen Antworten gefunden. Steurrechtlich hab ich gar keine Ahnung. Hab eine 3,51KWP Anlage, die kurz vor Inbetriebnahme ist. Viele raten ja zum verzicht auf die KUR, allerdings hab ich gelesen, wenn die PV Anlage klein bzw Günstig ist, in meinem fall wäre sie günstiger als günstig, hätte diese KUR denoch sinn. Angenommen man lässt die bisher entstandenen Kosten der Anlage außer acht und berücksichtigt nur die Wartungs/Reparaturkosten usw die irgendwann anfallen, welche vor/nachteile hätte man durch die KUR?
Desweiteren hab ich das Kundendatenblatt der SH Netz Ag hier vor mir. Bei 1.5 Angaben der vom Anlagenbetreiber zu zahlenden Umsatzsteuer, kann ich unter a: Es ist keine Umsatzsteuer mit Auszuzahlen sowie b: Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ist bei der Auszahlung der Einspeisevergütung von der SH Netz AG mit zu berücksichtigen.
Was hat das beides auf sich(KUR?)?
Zudem hab ich noch ne Frage zu 4. Angabe zur Abnahme des Stroms a: Die Strommenge die eingespeist werden soll, wird dem Netz direkt angeboten(§8 Abs.1 EEG) b: Die erzeugte Strommenge wird mittels kaufmänischer bilanzieller Weitergabe dem Netz angeboten(§8 Abs.2 EEG) Was hier ankreuzen?
Danke
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von kpr » 08.10.2012, 22:42
Die KUR ist für den PV-Unternehmer reine Geldverbrennung. Wenn Du wirklich ca. 16% der Brutto-AHK verbrennen kannst, dann schick sie lieber mir. Ich bücke mich auch nach 5 Euro. Du kannst nun völlig unrealistische Prämissen machen ("Die AHK seien 0 € - weil ich die Anlage dem Nachbarn vom Dach klaue"; "die Anlage habe keine Wartungskosten, weil ich dem Nachbarn dann auch noch den WR klaue. Er braucht den ja eh nicht mehr.") und dann macht die KUR Sinn.
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von donnermeister1 » 09.10.2012, 09:40
khunter hat geschrieben:... Desweiteren hab ich das Kundendatenblatt der SH Netz Ag hier vor mir. Bei 1.5 Angaben der vom Anlagenbetreiber zu zahlenden Umsatzsteuer, kann ich unter a: Es ist keine Umsatzsteuer mit Auszuzahlen sowie b: Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ist bei der Auszahlung der Einspeisevergütung von der SH Netz AG mit zu berücksichtigen. ...
KUR = Tor a Keine KUR = Tor b
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von michael091963 » 09.10.2012, 15:40
Wenn die Anlage nicht geklaut ist, gibt es keinen vernünftigen Grund auf die Erstattung der Umsatzsteuer zu verzichten.
Der VNB überweist Dir die Einspeisevergütung bei Option zur Umsatzsteuer zzgl. 19%. Nähmst (Konjunktiv!!!) Du die KUR in Anspruch, würde der VNB die Einspeisevergütung auch nur ohne Mehrwertsteuer auszahlen. Du hast also durch Verzicht auf die KUR an der Einspeisevergütung keinen Verlust. Du verzichtest aber auf die Erstattung der Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten.
Dazu kommen auch weitere Kleinigkeiten im Laufe der Zeit: Steuerberater, Software, Fachliteratur, Parkgebühren beim Gespräch mit Bank oder Steuerberater, Büromaterial etc.pp Zugegeben - das mag alles Kleinschei.. sein. Aber viel wenig gibt irgendwann auch mal viel.
Du musst im Jahr der Inbetriebnahme (Okt. 2012) und im folgenden Kalenderjahr (2013) monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen. Das sind von heute aus also 15 Voranmeldungen. Danach wirst Du von der Abgabe der Voranmeldung mit der Anlage ohnehin von Amts wegen befreit. In diese 15 Voranmeldungen sind geschätzt mindestens 10 mal exakt dieselben Zahlen einzutragen. Außerdem sind jährliche Umsatzsteuererklärungen mit abzugeben, die nur unwesentlich aufwändiger sind. Wenn nach dem 2. Jahr die Voranmeldungen entfallen, gewährt Dir das Finanzamt auf diesem Weg einen zinslosen Kredit, weil Du die vom VNB erhaltene Umsatzsteuer erst im folgenden Jahr nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung abführen musst.
Der von Dir für diese Erstattung zu betreibende Aufwand ist so marginal, dass er schon kaum in Stundenlohn zu beschreiben ist. Bei mir ist der Zeitaufwand zum Hochfahren des Rechners höher, als für die drei Klicks in Elsteronline...
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von gueland » 09.10.2012, 16:09
Hm. Habe auch noch eine Frage:
Ist es nicht so, dass man bei KUR keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlt, ansonsten aber schon?
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von kpr » 09.10.2012, 17:31
Absoluter Unfug.
Die Steuerbelastung auf den Direktverbrauch entsteht durch Umsatzsteuer, die auf der (Rück)lieferung des direkt verbrauchten Stroms durch den VNB an den Anlagenbetreiber lastet, und beim Anlagenbetreiber nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist. Die Steuer entsteht also völlig unabhängig von der Ausübung irgendwelcher Wahlrechte durch den Anlagenbetreiber.
Man könnte den Satz ein wenig umwandeln: Auch bei Anwendung der KUR fällt Umsatzsteuer auf den Direktverbrauch an - obwohl der Betreiber gar keine Umsatzsteuer schuldet.
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von Taiwan » 09.10.2012, 19:02
Das ist mir auch noch ein wenig unklar zumindest mit der Situation ab dem 1.4.2012 Jetzt stelle ich dem VNB doch nur noch den eingespeisten Strom in Rechnung. Gibts da überhaupt noch eine fiktive Rücklieferung?
Dass ich den Eigenverbrauch (geschätzt aus Ablesung Wechselrichter minus Einspeisung) noch als Einnahme, mit welchem Wert pro kWh auch immer, in der EÜR angeben muß ist schon klar. Muß dann auf diesen geschätzen Wert dann noch die MWST abgeführt werden? Ach ist Technik gegen diese Zahlenspielerei so einfach. Gruß Taiwan
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von kpr » 09.10.2012, 19:55
Ja. Die gibt es weiterhin. Warum auch nicht? (Wenn der Bäcker seine Preise ändert, folgt daraus ja auch keine Änderung irgendwelcher Gesetze, Rechtsauffassungen, Verwaltungsmeinungen etc.)
Wenn Du abrechnest, ist es nicht damit getan, den eingespeisten Strom zur Einspeisevergütung abzurechnen (zu fordern). Vielmehr gliedert sich Deine Abrechnung in zwei (drei) Bestandteile 1. Forderung an den VNB: Gesamterzeugung x Einspeisevergütung x 1,19 2. Gutschrift an den VNB: Direkt verbrauchter Strom x Einspeisevergütung x 1,19 3. Saldierung aus Forderung und Gutschrift (endend zu Gunsten des Anlagenbetreibers; Forderung an den VNB)
1 + 2 sind eigenständige umsatzsteuerliche Abrechnungsdokumente, wobei jeder Geschäftspartner einmal als leistender Unternehmer und einmal als Leistungsempfänger auftritt. Entsprechend sind die Pflichtangaben i. S. § 14 UStG zu machen.
Das hat wenig mit Zahlenspielerei zu tun; sondern ist eine höchst praktische Angelegenheit, die "echte" (ernstzunehmende) Probleme rund um die Behandlung als unentgeltliche Wertabgabe im Ansatz abwürgt.
Die Steuerbelastung auf den Direktverbrauch entsteht somit nich in Form von Umsatzsteuer die der Anlagenbetreiber dem Fiskus schuldet; sondern in Form von Umsatzsteuer, die der VNB dem Fiskus schuldet. Der Belastungseffekt entsteht dadurch, dass die vom VNB geschuldete USt beim Anlagenbetreiber NICHT als Vorsteuer abzugsfähig ist.
Korrekt ist, dass in einem zweiten Step für ertragsteuerliche Zwecke der Direktverbrauch als Sachentnahme zu behandeln - und somit gewinnerhöhend zu erfassen ist.
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von khunter » 09.10.2012, 22:21
NE ne ganz legal meine Anlage. Also ohne KUR, da es Finanziel vorteilhafter ist, bei nur minimal höherem Aufwand in den ersten 2 Jahren. OK bleibt noch Frage zu 4 offen. 4. Angabe zur Abnahme des Stroms a: Die Strommenge die eingespeist werden soll, wird dem Netz direkt angeboten(§8 Abs.1 EEG) b: Die erzeugte Strommenge wird mittels kaufmänischer bilanzieller Weitergabe dem Netz angeboten(§8 Abs.2 EEG) Warscheinlich a, verstehe nur Bahnhof wenn ich mir die stelle im EEG durchlese
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