Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von Solarbär24 » 02.12.2009, 12:33
Hallo,
ich habe beim Finanzamt eine neue Steuernummer zum Betrieb der PV-Anlage beantragt und mich danach bei unserer Gemeinde erkundigt, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Der Beamte meinte, es wäre keine Gewerbeanmeldung erforderlich, aber die meisten Leute, die in unserer Gemeinde eine PV-Anlage betreiben, hätten auch ein Gewerbe angemeldet.
Gibt es denn irgendeinen Vorteil, wenn man zusätzlich ein Gewerbe bei der Gemeinde anmeldet??? Meines Wissen ist eine Gewerbeanmeldung doch für das Finanzamt nicht notwendig und die Gewerbeanmeldung kostet zwar nur 20 €, aber man könnte Zwangsmitglied in irgendwelchen Verbänden werden, was wieder Kosten verursachen würde.
Also, wer könnte mir ein Vorteil durch die Gewerbeanmeldung nennen.
Gruss Solarbär24
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von Lodda60 » 02.12.2009, 12:48
Hallo Solarbär24,
es hat nur in speziellen Fällen einen (Steuer-)Vorteil. Dieser wird aber bei kleinen Anlagen kaum erreicht. Deshalb verzichten die meisten Gemeinden auch auf die Gewerbeanmeldung für kleine Anlagen auf privaten Ein- oder Zweifamilienhäusern.
Gruß Lothar http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda60/darmstadt/4560/4780.html http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda64/muenster-b-dieburg/4565/4785.html# http://www.sonnenertrag.eu/de/lodda63/pfungstadt/4564/4784.html http://www.youtube.com/watch?v=Ed1hQbXLK3o
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von kegeljunge » 02.12.2009, 13:06
Es kann noch Vorteile geben, wenn man "einkaufen" geht. Kauft man irgendetwas ein, bekommt man oft Rabatte, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Als Nachweis wird dann die Gewerbeanmeldung gefordert. (z.B. möchte die Metro diese Gewerbeanmeldung sehn, und diverse Online-Händler)
bei beiden 30 Grad Dachneigung 60 Kyocera KD 210 GH-2PU poly, SMA SMC 7000 TL, SMA SB 5000 TL-20, 40 Grad Abweischung von Süden Richtung Westen 18 Kyocera KD 210 GH-2PU poly, SMA SB 3300 TL-HC, 50 Grad Abweichung von Süden Richtung Osten
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von machjafa » 02.12.2009, 13:16
Einen wesentlichen Vorteil an der Gewerbeanmeldung sehe ich nicht, es sei denn, Du hast 10 Kinder und kaufst Zwischenmahlzeiten im Zentnerpack ein, dann lohnt sich veilleicht der Einkauf bei metro oder C+C.
Alles andere ist Papierkram und die Gebühr der Gemeinde.
Ich hab´s nicht gemacht.
VG Marc
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von Horst4757 » 02.12.2009, 14:14
Hatte mal ein anderes Gewerbe (nicht horizontal  ) und am Ende durfte ich sogar mein Autoradio bei der GEZ anmelden, weil ich das Auto ja womöglich auch geschäftlich nutze. Außer dass man Klinikpackungen bei metro von irgendwelchem Zeug kaufen kann, sehe ich keine Vorteile.
Grüße Horst______________ 5,58 kWp Solara S880TI; SB5000TL-20; 200°/DN 30° 06.08.09-05.08.10: 1.118,5 kWh/kWp; 2010: 1.055,3 kWh/kWp 06.08.10-05.08.11: 1.154,5 kWh/kWp; 2011: 1.235,1 kWh/kWp Solarlog mit Link zu Sonnenertrag
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von machjafa » 02.12.2009, 14:39
@horst  der ist gut: horizontales Gewerbe Mein Gewerbe hat 40° Neigung ..... also auch nicht horizontal VG Marc
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von Horst4757 » 02.12.2009, 14:42
machjafa hat geschrieben:@horst  der ist gut: horizontales Gewerbe Mein Gewerbe hat 40° Neigung ..... also auch nicht horizontal VG Marc  das ist noch besser  Hoffentlich helfen wir Solarbär24 damit weiter 
Grüße Horst______________ 5,58 kWp Solara S880TI; SB5000TL-20; 200°/DN 30° 06.08.09-05.08.10: 1.118,5 kWh/kWp; 2010: 1.055,3 kWh/kWp 06.08.10-05.08.11: 1.154,5 kWh/kWp; 2011: 1.235,1 kWh/kWp Solarlog mit Link zu Sonnenertrag
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von Solarbär24 » 02.12.2009, 21:21
Hallo, vielen Dank für eure lustigen Kommentare. Mein neues Gewerbe ist mit 30° Neigung auch nicht horizontal Da die Gemeinde nicht auf einer Anmeldung besteht werde ich auch nicht anmelden. Gruss Solarbär24
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von downstream » 19.12.2009, 22:35
Hallo Solarbär24, kann Dir zu Deiner Entscheidung nur gratulieren! Bin selbst nach Rückfrage bei der KfW zum Ergebnis gekommen, dass eine Anmeldung nicht nötig ist. Als ich dann bei meinem Banker die KfW-Finanzierung beantrage, besteht er auf dem Gewerbeschein. Begründung: Er wisse auch, dass die KfW keine Gewerbeanmeldung fordert, aber in der Bearbeitungsmaske für den Kredit sei ein Datumsfeld, dass er nur mit dem Datum der Gewerbeanmeldung füttern könne, sonst könnte er den Antrag nicht bearbeiten. Meine Frage: löst das irgendwelche Kosten für mich aus? Antwort: Nein. Gehe also zur Gemeinde und beantrage gegen mein Bauchgefühl den Gewerbeschein. Meine Frage: löst das irgendwelche Kosten für mich aus ? (Die Anmeldegeb. ausgenommen) Antwort: Nein. Ende vom Lied: als erstes kommt ein Riesenfragebogen vom Finanzamt, den ich erst mal beiseite gelegt habe. Zweitens: Freundliches Begrüßungsscheiben von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Hinweis auf Beitragsbefreiung für Unternehmensgründer und dem Hinweis, ab welchem Jahresgewinn der IHK-Beitrag anfällt. Merke: je nach Anlagengröße und Finanzierungsmodell ist man da schnell dabei. Um eine Erfahrung reicher habe ich postwendend das Gewerbe wieder abgemeldet und dies dem Finanzamt und der IHK nachgewiesen. Lehrgeld: 20 EUR Anmeldung und 15 EUR Abmeldung. Gruss, downstream
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von za-ass » 20.12.2009, 09:53
Lodda60 hat geschrieben:Hallo Solarbär24,
es hat nur in speziellen Fällen einen (Steuer-)Vorteil. Dieser wird aber bei kleinen Anlagen kaum erreicht. Deshalb verzichten die meisten Gemeinden auch auf die Gewerbeanmeldung für kleine Anlagen auf privaten Ein- oder Zweifamilienhäusern.
Wie soll denn das funktionieren? Eine Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt soll Steuervorteile bringen?!? Mysteriös! 
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