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VorsteueranmeldungModerator: Mod-Team
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Re: Vorsteueranmeldung
ich dachte er betreibt ne PV... und keinen Puff mit angegliedertem Motorradfreundetreff....
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Vorsteueranmeldung
Ej Jungs ist ja gut, einen Hund habe ich nicht.
Danke euch Das Leben ist scheisse aber die Grafik ist geil !
Re: Vorsteueranmeldung
gar nicht gut. Die wollen jemand erschiessen. Wenn kein Hund da ist.. nehmen die auch Dich.
(Vielleicht lädst Du einfach mal die Schwiegermutter zu einem längeren Aufenthalt ein. Oder dann doch lieber erschossen werden?) 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Vorsteueranmeldung
Das Prinzip hatte ich ja verstanden. Wie soll das aber mit der seit 01.04.2012 geltenden Regelung funktionieren? Wenn ich 100% einspeise und dann der DV wieder vollständig abgezogen wird, bleibe ich doch auf der Vorsteuer sitzen. Diese ist dann aber nach der Einspeisevergütung berechnet und nicht nach dem Preis, mit welchem ich meinen Eigenverbrauch ansetze. Das ist mir noch nicht verständlich... torgu
Re: Vorsteueranmeldung
Du hast es verstanden. Du verstehst lediglich noch nicht, dass Du es verstanden hast.
Heute bleibst Du ja auch auf der Vorsteuer sitzen, die auf das Delta zwischen Einspeise- und DV-Vergütung entfällt. Das ist demnächst nicht anders. Passt schon. (Eine Besteuerung des Direktverbrauchs in Form einer "unentgeltlichen Wertabgabe" (die vom Bauchgefühl her naheliegt) hat es ja nie gegeben. Die Fiktion war ja gerade geschaffen worden, um dies zu vermeiden.) Selbst wenn 2014 (?) nur noch 90% vergütet werden, geht die Rechnung weiterhin auf. (ich brauchte allerdings auch einen halben Block und Stifte in vier verschiedenen Farben, um mir den Mist aufzumalen.) 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Vorsteueranmeldung
Das heißt, dass auf den gesamten erzeugten Strom die Umsatzsteuer berechnet wird. Bei der Rücklieferung wird dann die gesamte Vergütung für den Eigenverbrauch wieder abgezogen, inkl. Umsatzsteuer. Vorsteuerabzug darauf kann nicht erfolgen, da der Strom nicht für unternehmerische Zwecke verbraucht wird. Und dann zahle ich mir noch einen Betrag X je kWh netto für den Eigenverbrauch - welcher als Gewinn zu berücksichtigen ist. Ich war auf eine unentgeltliche Wertabgabe aus, welche in genauer Höhe versteuert wird.
Soll soll das dann also laufen? torgu
Re: Vorsteueranmeldung
Genau so läuft das.
Die unentgeltliche Wertabgabe willst Du (stellvertretend für alle PV-Betreiber) nicht wirklich. Die X je kWh zahlst Du Dir ja nicht; die werden lediglich gewinnerhöhend hinzugerechnet. Du zahlst die darauf ruhende Steuerlast. (Du darfst die Dir aber gerne von der linken in die rechte Hosentasche stecken - wenn das dem Verständnis dient Und schon gar nicht als "Eigenverbrauch". Der Eigenverbrauch ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer... um genau zu sein: Ein veralteter Begriff aus der Umsatzsteuer. (Man müsste mal mit den Moderatoren sprechen.. jedesmal wenn hier jemand "Eigenverbrauch" schreibt, müssten ihm 5,- Euro abgebucht werden. Der Begriff verleitet zu Fehlern und blockiert gerade bei Laien die systematische Denkweise.) Du versteuerst eine Sachentnahme. Nicht mehr. Nicht weniger. Wie jeder Bäcker, Metzger, Wirt. 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Vorsteueranmeldung
Ich habe wegen dieses Themas heute noch mal bei meinem Finanzamt angerufen. Ich habe im Juli meinen ersten Abschlag in Höhe von 92,00 € Brutto bekommen. Der setzt sich zusammen aus ca 110,00 € Brutto für den von mir produzierten Strom minus ca 18,00 Brutto € Selbstverbrauch. Als ich die für mich zuständige Dame gefragt habe, was ich denn nun bei der UST-Voranmeldung eintragen soll, hat sie mir trotz mehrmaliger Nachfrage 92,00 € genannt. Meine Eltern haben übrigens bei einem anderen Finanzamt die gleiche Information bekommen. Was passiert denn, wenn ich das nun einfach mache?
Re: Vorsteueranmeldung
Ich hatte im Juli keine Einnahmen, da noch kein Abschlag von meinem EVU bezahlt wurde.
An Ausgaben hatte ich jedoch die Rechnung für den Zählerwechsel. Die bezahlte Vorsteuer kann ich , wenn ich das richtig verstanden habe, angeben und bekomm sie wieder zurück Wie sieht es denn für Büromaterial aus, welches ich zur Verwaltung der PV-Anlage angeschafft habe (Ordner etc.)? Grüße aus dem sonnigen Süden
Günni _______________________________ Inbetriebnahme 20. Juni 2012 33xSuntech STP 245S-20Wd SMA Sunny Tripower 8000 TL Solar-LogTM 200PM+ Dachneigung 30° Ausrichtung -20° 1000er-Jäger 2013
Re: Vorsteueranmeldung
@mistertee
Anders als der Papst können Mitarbeiter des FA irren. Das ist in dem Fall mal so. (Vielleicht rufst Du nochmal an, und drückst ihr die Nase mal auf das entsprechende BMF-Schreiben aus 2009.. und erkundigst Dich mal, ob die Indianer sich nicht mehr für die Arbeitsanweisungen ihres Häuptlings interessieren.) Wenn Du das einfach so machst... machst Du es einfach falsch. Selbstverständlich ist die telefonische Auskunft des FA unverbindlich; natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Und wenn es beim Veranlagen auch keiner merkt... naja... 1/3 aller Steuerbescheide sind falsch. Da kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht an. Sanktionsmäßig passiert da nichts und wird nie etwas passieren. (Wo bitte so ein Vorsatz nachgewiesen werden, wenn selbst die Mädels beim FA von Tuten keine Ahnung haben.) 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
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