Vorsteueranmeldung

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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon kpr » 02.08.2012, 12:28

ich dachte er betreibt ne PV... und keinen Puff mit angegliedertem Motorradfreundetreff....
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon blueskorpion » 02.08.2012, 12:32

Ej Jungs ist ja gut, einen Hund habe ich nicht. :D

Danke euch
Das Leben ist scheisse aber die Grafik ist geil !
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon kpr » 02.08.2012, 12:42

gar nicht gut. Die wollen jemand erschiessen. Wenn kein Hund da ist.. nehmen die auch Dich.
(Vielleicht lädst Du einfach mal die Schwiegermutter zu einem längeren Aufenthalt ein. Oder dann doch lieber erschossen werden?)
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon torgu » 02.08.2012, 12:55

Dank der Fiktion aus Volleinspeisung und Rücklieferung des DV ist der DV keine unentgeltliche Wertabgabe und hat keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer(voranmeldung; -erklärung).

Lediglich tritt ein Besteuerungseffekt in Form nicht abzugsfähiger Vorsteuer (aus der Rücklieferung des DV) ein.
Das ist dann aber auch eine Rechengröße, die sich auswirkt, indem sie gerade NICHT in einer Steueranmeldung oder Erklärung angegeben wird.

Durch die Reduzierung der DV-Vergütung ändern sich zwar die Zahlen; das System bleibt jedoch völlig unverändert.


Das Prinzip hatte ich ja verstanden. Wie soll das aber mit der seit 01.04.2012 geltenden Regelung funktionieren? Wenn ich 100% einspeise und dann der DV wieder vollständig abgezogen wird, bleibe ich doch auf der Vorsteuer sitzen. Diese ist dann aber nach der Einspeisevergütung berechnet und nicht nach dem Preis, mit welchem ich meinen Eigenverbrauch ansetze. Das ist mir noch nicht verständlich...

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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon kpr » 02.08.2012, 13:04

Du hast es verstanden. Du verstehst lediglich noch nicht, dass Du es verstanden hast.
Heute bleibst Du ja auch auf der Vorsteuer sitzen, die auf das Delta zwischen Einspeise- und DV-Vergütung entfällt.
Das ist demnächst nicht anders.
Passt schon.

(Eine Besteuerung des Direktverbrauchs in Form einer "unentgeltlichen Wertabgabe" (die vom Bauchgefühl her naheliegt) hat es ja nie gegeben. Die Fiktion war ja gerade geschaffen worden, um dies zu vermeiden.)

Selbst wenn 2014 (?) nur noch 90% vergütet werden, geht die Rechnung weiterhin auf.
(ich brauchte allerdings auch einen halben Block und Stifte in vier verschiedenen Farben, um mir den Mist aufzumalen.)
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon torgu » 02.08.2012, 14:48

Das heißt, dass auf den gesamten erzeugten Strom die Umsatzsteuer berechnet wird. Bei der Rücklieferung wird dann die gesamte Vergütung für den Eigenverbrauch wieder abgezogen, inkl. Umsatzsteuer. Vorsteuerabzug darauf kann nicht erfolgen, da der Strom nicht für unternehmerische Zwecke verbraucht wird. Und dann zahle ich mir noch einen Betrag X je kWh netto für den Eigenverbrauch - welcher als Gewinn zu berücksichtigen ist. Ich war auf eine unentgeltliche Wertabgabe aus, welche in genauer Höhe versteuert wird.

Soll soll das dann also laufen?

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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon kpr » 02.08.2012, 15:33

Genau so läuft das.
Die unentgeltliche Wertabgabe willst Du (stellvertretend für alle PV-Betreiber) nicht wirklich.

Die X je kWh zahlst Du Dir ja nicht; die werden lediglich gewinnerhöhend hinzugerechnet. Du zahlst die darauf ruhende Steuerlast.
(Du darfst die Dir aber gerne von der linken in die rechte Hosentasche stecken - wenn das dem Verständnis dient ;-)
Und schon gar nicht als "Eigenverbrauch". Der Eigenverbrauch ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer... um genau zu sein: Ein veralteter Begriff aus der Umsatzsteuer. (Man müsste mal mit den Moderatoren sprechen.. jedesmal wenn hier jemand "Eigenverbrauch" schreibt, müssten ihm 5,- Euro abgebucht werden. Der Begriff verleitet zu Fehlern und blockiert gerade bei Laien die systematische Denkweise.)
Du versteuerst eine Sachentnahme. Nicht mehr. Nicht weniger. Wie jeder Bäcker, Metzger, Wirt.
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon mistertee » 02.08.2012, 18:06

Ich habe wegen dieses Themas heute noch mal bei meinem Finanzamt angerufen. Ich habe im Juli meinen ersten Abschlag in Höhe von 92,00 € Brutto bekommen. Der setzt sich zusammen aus ca 110,00 € Brutto für den von mir produzierten Strom minus ca 18,00 Brutto € Selbstverbrauch. Als ich die für mich zuständige Dame gefragt habe, was ich denn nun bei der UST-Voranmeldung eintragen soll, hat sie mir trotz mehrmaliger Nachfrage 92,00 € genannt. Meine Eltern haben übrigens bei einem anderen Finanzamt die gleiche Information bekommen. Was passiert denn, wenn ich das nun einfach mache?
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon vzbiker » 02.08.2012, 19:02

Ich hatte im Juli keine Einnahmen, da noch kein Abschlag von meinem EVU bezahlt wurde.
An Ausgaben hatte ich jedoch die Rechnung für den Zählerwechsel. Die bezahlte Vorsteuer kann ich , wenn ich das richtig verstanden habe, angeben und bekomm sie wieder zurück 8)
Wie sieht es denn für Büromaterial aus, welches ich zur Verwaltung der PV-Anlage angeschafft habe (Ordner etc.)?
Grüße aus dem sonnigen Süden
Günni
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Re: Vorsteueranmeldung

Beitragvon kpr » 02.08.2012, 21:59

@mistertee
Anders als der Papst können Mitarbeiter des FA irren.
Das ist in dem Fall mal so. (Vielleicht rufst Du nochmal an, und drückst ihr die Nase mal auf das entsprechende BMF-Schreiben aus 2009.. und erkundigst Dich mal, ob die Indianer sich nicht mehr für die Arbeitsanweisungen ihres Häuptlings interessieren.)

Wenn Du das einfach so machst... machst Du es einfach falsch.
Selbstverständlich ist die telefonische Auskunft des FA unverbindlich; natürlich gibt es keinen Rechtsanspruch darauf.
Und wenn es beim Veranlagen auch keiner merkt... naja... 1/3 aller Steuerbescheide sind falsch. Da kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht an.

Sanktionsmäßig passiert da nichts und wird nie etwas passieren. (Wo bitte so ein Vorsatz nachgewiesen werden, wenn selbst die Mädels beim FA von Tuten keine Ahnung haben.)
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