Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von bluecats » 26.06.2011, 13:39
Seit Stunden sitze ich nun neu hier im Forum und finde zu meiner Frage keine passende Antwort.Vielleicht habe ich aber auch das Thema irgendwo übersehen,dann tut es mir leid. Ich möchte meine Anlage in 1 Wo.in Betrieb nehmen. Steuerlich ist mir sonst alles klar.Problem nur der Eigenverbrauch. Ist es korrekt das ich von der Einspeisungsvergütung pro kw von derzeit 28,74 cent(die man als Grundlage nimmt)die Vergütung des Selbsverbrauches 16,74 cent(ab30%) abzieht und den Unterschied 12 cent mit 19% versteuern muss? also 2,28cent UST Bei der Einspeisung zahlt mir der Lieferant die USt ,die ich dann ans Finanzamt weiterreiche. bei Selbstverbrauch setzt sich die USt wie folgt zusammen? Kommt zu den 2,28cent noch was hinzu? Ist mir irgendwie nicht klar 
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von Paulchen » 26.06.2011, 16:44
bluecats hat geschrieben:... Ist es korrekt das ich von der Einspeisungsvergütung pro kw von derzeit 28,74 cent(die man als Grundlage nimmt)die Vergütung des Selbsverbrauches 16,74 cent(ab30%) abzieht und den Unterschied 12 cent mit 19% versteuern muss? also 2,28cent UST
Hallo bluecats, da bist du ziemlich falsch. Für die Stromerzeugung mit Direktverbrauch hat sich der Steuergesetzgeber etwas Besonderes einfallen lassen: Der PV-Anlagenbetreiber liefert fiktiv den gesamten erzeugten Strom an den Verteilnetzbetreiber. Daraus wird die wiederum fiktive Einspeisevergütung berechnet (erzeugte Gesamt-kWh * 28,74 Cent) und aus diesem Betrag die Mehrwertsteuer berechnet. Diese Steuer bekommst du (fiktiv) von deinem Strombanehmer und die musst du dann auch ans Finanzamt abführen. Das sind die Fakten. Wie du das nun im einzelnen machst, hängt davon ab, wie du vom VNB bezahlt wirst (schreibst du deine Rechnungen selbst mit genauen Zahlen über Einspeisung und Eigenverbrauch, erhältst du nur Abschläge vom VNB, erfolgt die genaue Abrechnung einmal im Jahr...) Viele Grüße Paulchen
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von bluecats » 26.06.2011, 22:02
Hallo Paulchen, Da bin ich aber platt.In der Zeitung finanztest 8/2009 unter bauen und wohnen steht das so drin wie oben beschrieben.Ich konnte damit aber nichts anfangen und habe es auch nicht verstanden. Sie schreiben wörtlich:eine besonderheit gilt für die umsatzsteuer auf selbstgenutzen strom.das finanzamt rechnet so,als hätte der eigentümer den selbstverbrauchten strom zunächst für 28,74 cent an den netzbetreiber verkauft,der eigenverbrauch gilt als rücklieferung an den eigentümer für einen preis von 12 cent-das ist die differenz aus der einspeisevergütung und der vergütung für den selbstgenutzten strom (16,74 cent).auf diese 12 cent muss der eigentümer umsatzsteuer zahlen,die er als endverbraucher nicht erstattet bekommt.deshalb lohnt sich der eigenverbrauch erst ab einem strompreis von 21,42 cent. Original Text. Nur die Zahlen habe ich angepasst. Das schafft mich. LG Norbert
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von Paulchen » 27.06.2011, 07:16
Hallo Bluecat, was noch nicht erwähnt wurde ist, dass bei den Einnahmen ebenfalls noch ein zusätzlicher Posten berechnet werden muss: Da man eine entgeltpflichtige Sachentnahme aus dem Gewerbe vornimmt, muss diese den Einnahmen hinzugerechnet werden. Ermittelt wird sie mit Anzahl der kWh des Eigenverbrauchs mal "Marktpreis" für 1 kWh Strom. Die bay. Finanzverwaltung setzt hier für Anlagen aus 2010 16 ct/kWh an. Durch die Versteuerung dieses Wertes wird der Vorteil des Eigenverbrauchs nochmals geschmälert. Wenn du willst, kannst dir mal zur Anregung ansehen, wie ich in meinem Excel-Tool die beiden Posten für Umsatzsteuer und EÜR berechne. http://www.pv-steuer.de/media/download_ ... ttlung.pdfFreundliche Grüße Paulchen
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von bluecats » 27.06.2011, 07:58
Hallo Paulchen, muss ich Dir noch die neueste Version meines Finanzamtes schreiben.
Wenn ich im jahr 5000kw Strom produziere und ich davon 2000kw für mich behalte dann habe ich ja schon weniger Einnahmen. Durch die zwei Zähler ist das ja zu prüfen.Das war es dann.Mehr brauche ich nicht zu bezahlen. Hieran sieht man wie Schlau die Finanzämter sind.Es war ein Sachbearbeiter der sich mit der Sachlage angeblich auskennt. Das Schreiben macht mich nicht schlauer sondern eher verunsichert. Ich weiss natürlich noch nicht wie eine Rechnung des Netzbetreibers aussieht.Vielleicht liegt ja da der Schlüssel durch die Vorgaben. Zu Deiner Antwort muss ich Dir sagen,das Du so gesehen recht hast aber der Sachverhalt ist ja auch,normalerweise muss ich den Strom ja bezahlen einschlieslich Mst.Diese Summe spare ich ja auch und bekomme noch 16 cent dazu. Das der Fiscus nun etwas wieder haben will ist schon klar.Trotzdem bleibt ein Gewinn übrig.
ich werde aber erst mal ganz stumpf es so machen wie der sachbearbeiter es gesagt hat.Wenn was fehlt sollen die sich melden.Einfach die Rechnumng des Strombetreibers einreichen und die Mst abführen.Mal sehen was passiert.
Noch eine frage zur Sonderabschreibung.Bekomme ich diese ja oder nein? Da ich Selbstverbraucher bin.Oberfinanzdirektion Hannover in einem Schreiben von 2010 sagt nein.
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von Paulchen » 27.06.2011, 08:22
Hallo Bluecats, zum Sachbearbeiter: es gibt überall Experten ... zur Sonderabschreibung: die ist bei Eigenverbrauchsanlagen nicht möglich, ebenso gibt es die Möglichkeit dces Investitionsabzugsbetrags nicht.
Viele Grüße Paulchen
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von kpr » 27.06.2011, 09:22
@bluecats Wenn der Sachbearbeiter schön brav ablocht... prima! Bestens. Da machst Du nen schönen Schnitt. Gratulation.
Nur eine kleine Warnung: Schau Dir später die Steuerbescheide an. a) USt: in der Regel gibt es gar keinen Bescheid; dann steht die Veranlagung "automatisch" unter Vorbehalt b) EST: bitte mal genau nachschauen, ob der Bescheid unter Vorbehalt ergeht.
Dein Problem ist der Tag, an dem der Sachbearbeiter "zufällig" korrekten Einblick in die Rechtslage erhält. Vermutlich pfeift er Deine Bescheide dann zurück. (Es sei denn, sie stehen eben nicht unter Vorbehalt.)
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von bluecats » 27.06.2011, 20:29
Danke für den Tip.Die EST ist bei mir schon seit Jahren unter Vorbehalt.Das liegt ja auch an den vielen Einsprüchen und den Gesetzesänderungen.
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von kpr » 28.06.2011, 08:50
Moment....da werden Äpfel und Birnen zu einem Kompott vermengt:
Wegen DEINEN Einsprüchen gibts gar keine Vermerke. Der Einspruch an sich hemmt ja den Eintritt der Bestandskraft.
Um zu vermeiden, dass anhängige Verfahren Dritter zu einer Einspruchsflut führen, gibt es sog. Vorläufigkeitsvermerke. (Wortlaut: "Der Steuerbescheid ist teilweise vorläufig......<ellenlange Aufzählung warum>
Vorbehaltsvermerke jedoch haben damit gar nichts zu tun. Mit einem Vorbehaltsvermerk öffnet sich die FinVerw den Weg, den Steuerbescheid im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung nochmals zu ändern. (Wortlaut: "Der Steuerbescheid steht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.")
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von bluecats » 28.06.2011, 18:32
Danke auch für diesen Hinweis.
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