Verzweifle bald am Steuerkram

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Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon ME1 » 22.06.2011, 23:53

Hallo Forumsmitglieder,
meine Anlage 8,55KWP ist auf dem Dach aber noch nicht am Netz ,da mich EON Weiden warten lässt. :evil:
nun möchte ich meine Anlage beim Fa Anmelden um die Mwst der Anlage zurück zu bekommen. Und da gehts schon los :!:
Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung :cry:
Zahlung erfolgte an Solateur für Material am 01.06.11. Restzahlung nach Inbetriebnahme ist noch offen .wegen EON!
Ich habe mich nun schon 3 Tage duch die Treads zum Thema FA gequält und auch hilfreiche Informationen erhalten aber irgendwie wird das alles zuviel auf einmal.
Deshalb hätte ich ein paar konkrete Fragen an euch und Hoffe auf eure Hilfe :danke:
Ich habe mir aus dem Forum den Musterfragebogen zu Steuerlichen Erfassung heruntergeladen.
Dazu meine fragen.

2.7 des Fragebogens
wenn ich hier 30.07.11 Eintrage und die Anlage bis dahin noch nicht am Netz ist, wann muss ich dann die Erste Umsatzsteuer Voranmeldung machen?
wann oder wo muss ich die MwSt Rückerstattung für die Zahlung vom 01.06.11 eintragen?

3.1 Zeile 92
in manchen Treads wird hier was angegeben , in anderen aber nicht
was tun :?:

7.1
was soll ich hier für Angaben machen? Ich weis doch noch nicht wann EON mich mal ans Netz lässt

7.5
7.6
In einem Tread heist es Unbedingt bei beiden Nein Ankreuzen in anderen Treads wird dies gar nicht beachtet
was tun ?

7.8
Einige im Forum sagen Ja! andere Nein!

7.9
Bitte USt-IdNr für Leien erklären :danke:
soll ich die Beantragen oder nicht? wenn ja für welches Kreuzchen muss ich mich da entscheiden ? (Innergem....Lieferung oder Erwerbe oder ....)

Ich hoffe das ich mit diesem Tread kein zu großes Fass aufgemacht habe. Aber Entschuldigt Bitte meine Unwissenheit bzw meine Dummheit (wie ihr wollt). :oops:
Aber ich möchte mich halt gerne in das Thema FA einarbeiten und Lernen .

Danke
ME1
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon sitraani » 23.06.2011, 17:22

Also herzlich willkommen im Forum,
schon sehr spät für diese Arbeiten. Die Unternehmertätigkeit beginnt mit der ersten Beratung durch Solateur.
Kleine Hilfestellung auch wenn durch die Suchfunktion alles schon genau beschrieben wurde.
Punkt 2.7. Datum des ersten Angebots
Zeile 92 ungefähre Angabe der Einnahmen
7.1. ungefähre Schätzung was an Einnahmen erwirtschaftet wird. Dein Solateur hat Dir ja eine Ertragsprognose gegeben
7.3 ganz wichtig
7.5 nein
7.6 nein
7.8 kann man sofort beantragen muß man aber nicht. Kann auch später erfolgen. Hat nur zur Auswirkung das man die USt-Voranmeldung 4 Wochen später abgeben kann
7.9. Ist ein Steuerkennzeichen auf der eigenen Steuernummer das man Vorsteuer abziehen kann. Sollte man beantragen. Mein VNB wollte die Nummer haben, man köännte auch die eigene Steuernumer mitteilen aber das will man ja eigentlich nicht unbedingt.

Und wenn man am Steuerkram bereits am Anfang verzweifelt - dann ist ein Steuerberater die richtige Adresse, denn einfacher wirds nicht
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon ME1 » 24.06.2011, 08:58

Hallo sitraani,und dem rest des Forums
danke erstmal für deine Antwort !
zu punk 7.9
welches kästchen soll ich den da ankreuzen ?
wenn ich nun unter 2.7
den 30.06.11 angebe wann muß ich den dann die erste Umsatzsteuer Voranmeldung machen?
Und wie bekomme ich die Umsatzsteuer der ersten Rechnung vom 01.06.11 zurück

Danke
gruß ME1
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon solder » 24.06.2011, 09:40

Mit dem Einholen der ersten Angebote würde ich noch nicht unbedingt den Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ansetzen. Was denn, wenn es dann nichts wird. Dann hat man den ganzen Finanzkram an der Backe für nichts. M.E. macht es Sinn, das Datum auf den Tag der Beauftragung zu setzen, denn dann hat man sich entschieden, dass man es machen will (oder auf den 1. dieses Monats).

Die erste Ust.-Voranmeldung wäre dann für den Monat der Betriebsaufnahme abzugeben, also z.B. bis zum 10. Juli, falls man im Juni angefangen hat (ich habe damals mein Anfangsdatum auf den 1. gelegt). Theoretisch kann man auch warten, bis man die erste Rechnung hat, von der man Ust. zurück haben möchte. Offenbar hast du die schon. Also jetzt damit beginnen und gleich den Fragebogen abschicken und im Juli gleich die erste Ust-Voranmeldung abgeben. Kannst erst mal die bereits vorhandene Steuernummer nehmen (bei mir ging das jedenfalls - ich habe später eine neue bekommen, eine extra Ust.-Nr. habe ich aber nicht!).

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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon kpr » 24.06.2011, 11:38

Punkt 2.7 sind für meinen Geschmack die bisherigen betrieblichen Verhältnisse. (Trifft das auf Dich zu? Wohl kaum... oder?)
Was die erste USTVA angeht...
Punkt 2.6 (Neugründung zum xx.xx.xx) stellt nicht auf die USt ab.
Umsatzsteuervoranmeldungen sind für jeden Voranmeldungszeitraum durch den Unternehmer abzugeben.
Die Unternehmereigenschaft beginnt mit den ersten konkreten Vorbereitungshandlungen - also definitiv VOR Gründung des Unternehmens.
"Konkrete Vorbereitungshandlungen" sind für mich
- NICHT eine erste unkonkrete Ausschreibung bzw. Einholung unkonkreter Orientierungsangebote
- sehr wohl aber eine überarbeitete, konkrete Ausschreibung
- auf jeden Fall die Einladung zum Bietergespräch
- allerspätestens der Tag der Beauftragung

Wenn das irgendwann im Monat x/2011 gelegen hat, bist Du verpflichtet erstmalig für Voranmeldungszeitraum X eine Voranmeldung abzugeben.
Jetzt wirds tricky: In der Praxis gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und die Abgabe der Voranmeldung wird vom Finanzamt (mit Nachdruck) ab dem Zeitpunkt verfolgt, wo in Deinem Steuerkonto ein Merkzeichen für USt gesetzt ist.
Evtl. erhälst Du in dem Abwach eine neue Steuernummer; je nach organisatorischer Aufsellung des FA vielleicht aber auch nicht.
Die eher theoretische Pflicht zur Abgabe einer Voranmeldung kann also durchaus mit dem Monat, ab dem das FA auf Abgabe einer Voranmeldung besteht, auseinanderfallen.

Deine Motivation abzugeben ist die Vorsteuer aus der Rechnung vom 1.6. (so der Sachverhalt).
Das lässt leider Optionen offen:
a) die Anlage war am 1.6. bereits abgenommen (=ausgeführte Leistung). Dann ist die Vorsteuer im Juni abzugsfähig.
b) die Anlage war am 1.6. noch nicht abgenommen (= nicht ausgeführte Leistung). Dann ist die Vorsteuer in dem Monat abzugsfähig, in dem die Rechnung vorliegt (Juni) und die Zahlung geleistet ist (auch Juni???)
c) die Anlage war am 1.6. noch nicht abgenommen, wird aber vor dem 1.7 abgenommen - dann sind wir wieder im Fall a)
==> Vieles spricht für Juni.

Vielleicht zum Verständnis des Fragebogens:
Der Laie glaubt allzuoft, er beantwortet hier alles treu und redlich - und dann kommt ein folgerichtiges Ergebnis raus.
Wenn man es so macht, wirds viel Arbeit.
In der Praxis geht man retrograd vor. Man weiss, welches Ergebnis man will - und macht entsprechende Angaben.
(Beispiel: Selbst wenn ich wüsste, dass meine PV sofort Gewinn macht, gebe ich als geschätzten Gewinn "Verlust" an. Andernfalls würden EST-Vorauszahlungen festgesetzt. Und da bin ich nun überhaupt nichz drauf scharf.)

Auch der Hinweis, dass der Fragebogen KEINE (endgültige) Rechtswirkung entfaltet. Eigentlich willst Du mit dem Ding nur zwei Sachen erreichen:
a) die Steuerakte soll auf den Teilbezirk wandern
b) im Steuerkonto soll ein Merkzeichen für USt-Pflicht gesetzt werden.


Zu 7.9 (UST-ID)
In Zeile 172 ein Kreuzchen setzen und gut ist.
Es ist aus Datenschutzüberlegungen sinnvoll, eine UST-ID zu beantragen, und diese (statt der STeuernummer) in Rechnungen anzugeben.
(Auf Mitteilung einer Steuernummer hin, kommt jeder Finanzer ins plaudern.)
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon ME1 » 24.06.2011, 18:33

Hallo
erstmal Herzlichen Dank für eure ausführlichen Antwortworten
@kpr
Ich habe unter Punkt
7.9 Keine Zeile 172
wo soll ich da jetzt das Kreuzchen machen ?

Gruß
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon ME1 » 24.06.2011, 19:36

Hallo Forum

habe jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt
hier nochmal die Wichtigsten Punkte damit ich nichts falsch mache befor ich das ding am Montag Abgebe.

2.7 des Fragebogens
Neugründung: 30.06.11
MwSt rückerstattung der ersten erhaltenen Rechnung 90% der Auftragssumme Bezahlt am 01.06.11 dann mit Umsatzsteuervoranmeldung zum 10.07.11 mit einreichen
Richtig ?

3.1 nichts eintragen

7.5 Nein
7.6 Nein

7.7
Istversteuerung

7.8
Kreuzchen bei Dauerfristverlängerung
7.9
Kreuzchen bei Nr 134

ich hoffe das ist so Richtig
gruß
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon sitraani » 24.06.2011, 19:55

ich würde bei 7.9 Zeile 133 ganz oben ein Kreuzchen machen.
Was hat die MwSt-Rückerstattung mit diesem Fragebogen zu tun?
NICHTS!!!!!!
Warum Neugründung zum 30.6. wenn die Rechung schon am 1.6. bezahlt wurde???? Nimm doch einfach das Rechungsdatum. kpr hat Dir doch alles ganz ausführlich geschrieben wieso weshalb warum.
Meine persönliche Einschätzung wenn man schon Tipps aus dem Forum nicht annimmt - geh zum Steuerberater!!!!
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon ME1 » 24.06.2011, 20:22

@ sitraani

OK habs kapiert Neugründung zum 01.06.11
Aber MwSt Rückerstatung dan trozdem mit UstVoA zum 10.07.11 mit einreichen oder?

jeder fängt mal klein an !

Gruß ME1
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Re: Verzweifle bald am Steuerkram

Beitragvon sitraani » 24.06.2011, 20:43

o.k.
nochmal ganz langsam...
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung hat nichts mit der USt-Voranmeldung zu tun!!!!!
Damit bekommst du eine USt-ID (für den VNB) und ein Merkmal beim FA bei deiner Steuernummer eingetragen damit du die MwSt zurückbekommst. Beides also ganz getrennt!!!
Also Fragebogen an das Finanzamt und gut ist.
Dann bis 10.7.2011 USt-Voranmeldung abgeben. Erträge vom VNB hast du noch nicht also nur bezahlte MwSt die du zurück haben willst.
Wenn du die USt-Voranmeldung direkt papierhaft beim FA einreichst und die Kopien der Rechnungen und Kopien der Kontoauszüge aus denen die Bezahlung hervorgeht mit beilegst bekommst du schnell die MwSt zurück. Bei mir hats 5 Tage gedauert.

1. Also Erfassungsbogen ans FA
2. ab 1.7. bis spätestens 10.7. USt-Voranmeldung ans FA wie beschrieben. Du mst ja nicht bis 10.7. warten. Geht auch am 1.7.

Jetzt verständlich?
(auch ein kleiner Vogel fängt den Wurm) Nix für ungut wir wollen ja alle auch ein wenig Spaß haben
Viel Glück
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