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von okomhard » 04.10.2012, 15:10
Deine Gewerbeanmeldung hat wenig bis nichts mit dem Finanzamt zu tun. Außer, daß die sich gegenseitig Daten melden, machen die ansonsten verschiedene Sachen.
Ob es für den Steuerzahler günstig ist oder nicht, verschiedene Gewerbezweige zusammenzufassen, ändert sich je nach Zeit und Perspektive. Die Rechtsprechung hat aber ein paar Kriterien dafür entwickelt. Diese sagt unter anderem, daß z.B. ein Schlosser, der sich eine PV-Anlage aufs Dach baut, anschließend 2 unahängige Gewerbe hat, nämlich Schlosserei und PV. Wenn es Not tut, finden sich Mittel und Wege, das zu umgehen, aber das ist erstmal STandart.
Gruß
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von kpr » 04.10.2012, 15:23
wobei diese "feinfuzzelige" Rechtsprechung nicht verallgemeinert werden kann. Das aber hier nun zu diskutieren, führt eindeutig zu weit. Zumal weniger daran hängt, als ein umgekippter Eimer Putzwasser.
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von Taderius » 05.10.2012, 09:25
Hallo,
ja das ist alles nicht so einfach, also:
Die Gewerbeanmeldung geht an die Gemeinde, hat daher nix mit dem FA zu tun, ist denen auch egal!
Die wollen nur wissen, USt ja/nein und wird eine Vorauszahlung in Bezug auf die ESt festgesetzt und dann noch die Soll oder Istversteuerung - siehe Fragebogen zur steuerlichen -Erfassung. Hinweis mal an alle - das DING HAT NULL BINDUNGSWIRKUNG!!!!!!!! AUCH WENN DAS FA DAS IMMER SO GERNE BEHAUPTET!!!!!!!!!
Für die USt kannst du auch folgendes machen:
Ich handel mit Heroin und Kokain, Umsatz im Oktober 100.000,00€ netto. Dann sagt das UStG, mhh steuerbar und steuerpflichtig da im Inland, da in §4 UStG keine Befreiung und in §12 UStG steht auch nix vom ermäßigten Steuersatz! Ergebnis 19% macht 19.000,00€ USt Zahllast.
Das das ganze zivilrechlich nicht i. O. muß ich Dir nicht sagen.
Wichtig aber ist, alles gedanklich trennen, Gemeinde / Finanzamt / USt / ESt.
Dies wird hier ganz oft im Forum durch Unkenntnis nicht getan, auch dem Gesetzgeber fällt das schwer. Die Gesetze aber sind oftmals sehr klar.
Problematik daher ist, viele schreiben etwas, aber nur weil viele etwas schreiben, steigt dadurch nicht die Chance, dass dies auch richtig ist oder wird.
Daher einen Blick in die AO werfen - denn auch das FA soll Dir helfen, gerade, wenn Du nicht steuerlich beraten bist. Da es hier aber um viel Geld gehen kann, wende dich an einen Berufsträger (Steuerberater), der kann Dir helfen. Und logisch dies kann/wird Geld kosten!
MfG
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von kpr » 05.10.2012, 09:50
bei 100.000 Euro Umsatz wäre allerdings auch ein Gewerbe bei der örtliche zuständigen Behörde (Ordnungsamt, Gewerbeamt) anzumelden. Da die gehandelten Waren zum menschlichen Verzehr bzw. Genuss dienen, ist m.E. die Zulässigkeit durch die sachlich und örtlich zuständige Lebensmittelüberwachung zu hören.
Ansonsten kann ich Taderius nur beipflichten. Dieser bescheuerte Bogen ist inhaltich so wertvoll, wie beschissenes Klopapier.
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von michael091963 » 05.10.2012, 17:36
Aber sicher kann er doch auch in dem Gewerbe die Vorsteuer seines afghanischen Lieferanten geltend machen 
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von Taderius » 05.10.2012, 18:03
LACH!! 
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von michael091963 » 05.10.2012, 18:12
Aber auch bei anderen Steuerarten wird zwischen Strafbarkeit und Steuerpflicht unterschieden. Heute war eine Meldung in der Tageszeitung, dass die ehrbare Schweiz es sich nicht hat nehmen lassen, von den Erben eines "Steuer-CD-Verkäufers" 1,54 Mio € Einkommensteuer nachzufordern auf den vererbten Verkaufserlös von 2,5 Mio €.
Der Verkäufer war verhaftet worden und hatte sich im Gefängnis vorzeitig aus dem Leben verabschiedet...
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von kpr » 05.10.2012, 19:17
was die Vorsteuer des afghanischen Lieferanten angeht: Hier wird ja keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Allerdings kann er natürlich die bei der Einfuhr angefallene Einfuhrumsatzsteuer WIE Vorsteuer abziehen.
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von sundevil » 07.10.2012, 22:44
enze hat geschrieben:Ende Juli habe ich vom FA die neue Steuernummer für mein Gewerbe bekommen, UstVA gemacht, Geld zurück alles i.O. Vor ein paar Tagen bekomme ich vom FA eine zweite Steuernummer, nach Rückfrage ob das nötig ist und ich doch ein entsprechendes Gewerbe angemeldet habe, wurde mir mit geteilt dass das so sein muss.
Wieso hast Du im Juli eine neue Steuernummer bekommen? Woher weiß das FinA das Du eine PV-Anlage hast? Wenn alles über ein Gewerbe läuft, können die sich vielleicht mal über die hohe USt .Erstattung wundern, aber solange Du denen die Belege nicht schickst, wissen die ja nicht mal, das das für ne PV-Anlage war!?
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