Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von mahlsed » 05.02.2012, 13:15
Hallo,
meine 1. Jahresabrechnung habe ich vom EVU am 05.01.2012 erhalten. Diese wies eine Gutschrift in Höhe von 72,10 EUR aus. In der Annahme, dass der Betrag erst im laufe des Monats zu Überweisung kommen würde, habe ich dann meine Umsatzsteuervoranmeldung für 12/2011 am 07.01.2012 erstellt und elektronisch übermittet. Erst eineige Tage danach habe ich festgestellt, dass die Gutschrift aus der Jahresendabrechnung bereits am 06.01.2012, also einen Tag vor meiner Meldung an das Finanzamt auf meinem Konto eingegangen war.
Kann ich die USt. aus 60,59 EUR = 11,51 EUR mit der USt.-Voranmeldung 01/2012 angeben oder muss ich eine Korrekturmitteilung (geht dies in WISO/Elster????) für dem Monat 12/2011 machen?
Gruß mahlsed
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von sitraani » 05.02.2012, 15:51
Da du Ist-Versteuerung hast ist die UStVA für 12/11 richtig und du machst die 11,51 in die Meldung für 01/2012. Für die EÜR zählt die Einnahme aber zum Jahr 2011. Also auf keinen Fall eine Korrekturmeldung. Und ändere mal deinen Avatar - du bist doch kein Interessent mehr...
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von kpr » 05.02.2012, 17:46
Die 10-Tage-Regel (die Dir hier durch den Kopf geht) ist eine rein ertragsteuerlicher Vorschrift. Und dort dann auch zu beachten!!! Die USt kennt sowas hingegen nicht.
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von schemmp » 05.02.2012, 23:15
sitraani hat geschrieben: Für die EÜR zählt die Einnahme aber zum Jahr 2011.
...sofern man davon ausgeht, dass die Zahlung aufgrund der Jahresendabrechnung eine "Regelmäßig wiederkehrende Einnahme" ist. Ich bin da anderer Auffassung. Viele Grüße P. Schemm
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von Wendelin » 14.02.2012, 15:59
Ja nun,was ist "richtig" oder kann man machen wie man will? Gehört eine Jahresendabrechnung vor dem 10.01.12 Einkommens -und umsatzsteuermäßig zu 2011 oder 2012 oder ist es wählbar?Wenn z.B.eine hohe Nachzahlung erfolgt ist und man dann diese einkommensmäßig in 2011 hat und die Umsatzsteuernachzahlung in 2012 erhöht sich der zu versteuernde Gewinn in 2011 was u.U.nicht gewünscht ist bzw .zu anderen Komplikationen führen kann. Gruß Wendelin
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von donnermeister1 » 14.02.2012, 16:16
Zwei Steuerkundige, drei Meinungen.
Nach KPR Auskunft, Bruttobetrag in die EÜR des Vorjahres, aber für die UST in das laufende Jahr.
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von kpr » 14.02.2012, 17:12
Also.... unterschiedliche Meinungen.. das ist im Steuerrecht nichts besonderes. Was schon daran liegt, dass man ja selten auf der Suche nach der Wahrheit ist - sondern immer ein bestimmtes steuerliches Ziel hat, und dieses beharrlich verfolgt. Die Rechtsauffassung eines Anwalts beim Schadenersatzprozess würde sich auch sofort um 180° drehen, wenn er den jeweils anderen vertreten müsste.
Nehmen wir das unstreitige Vorweg: Umsatzsteuerlich gibst so einen Unfug wie die 10-T-Regel nicht. Was in 2012 fliesst, wird auch in 2012 versteuert. (Bei Ist-Versteuerung)
Ertragsteuerlich würde ich - auch nach dem Einwurf von Schemm - daran festhalten, dass die Schlussrechnung nach lauterer Lehre eine wiederkehrende Einnahme ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob Kollege Schemm wirklich die Eigenschaft der Schlusszahlung als wiederkehrende Einnahme anzweifelt; oder ob er uns nur sagen will, dass eine andere Rechtsauffassung der Sache dienlich ist. Letzterem schließe ich mich sofort an.
Die 10-T-Regel kann ja unterschiedlich Fallgestaltungen haben...... ich tu mal Butter bei die Fische, und lege mal offen, wie ich das in der Praxis handhabe:
a) Betriebseinnahmen in 02 werden 01 zugeordnet: Kein Berücksichtigung. Sache des FA b) Betriebsausgaben in 01 wird 02 zugeordnet: Kein Berücksichtigung. Sache des FA c) Betriebseinnahmen in 01 werden 02 zugeordnet: Ansatz! d) Betriebsausgaben in 02 werden 01 zugeordnet: Ansatz!
Bei endgültigen Veranlagungen des Jahres 01 vertrete ich im Jahr 02 sogar die Auffassung, dass die BE nicht in 02 berücksichtigt werden dürfen. (Hab das aber noch nie durchprügeln müssen - sondern immer andere Wege gefunden, um Einvernehmen herzustellen.)
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von Wendelin » 15.02.2012, 07:51
Danke insbesondere kpr für die Antworten.Viel klüger bin ich aber ehrlich nicht,verstehe manches und manches auch wieder nicht. a +b wäre mir am sympatischten(Ertrag,Verlust,Steuern sollten dahin gehören wo sie entstanden sind!)kpr-Sache des FA?Das sollte ich schon vorher wissen(überhaupt die merken das ja gar nicht weil man ja keine Abrechnung abgeben muß?) Vorher FA fragen?(Grundsätzlich soll man ja nicht fragen!)c+d versteh ich gar nicht(Entschuldigung). Hintergrund: Muss aus sozialrechtlichen Gründen aufpassen bzw.mit Sonderabschreibung den Gewinn justieren.Wenn ich nur die Ausgabe,in diesem Fall die Umsatzsteuer in 12 habe ,die Einnahmen in 11(alles aus einer relativ hohen NZ aufgrund des ertragsmäßig überdurchschnittlichen 2011)erhöht sich mein Gewinn für 2011,vielleicht über eine Grenze, was fatale Folgen(z.B.bei der Krankenversicherung) haben könnte. Gruß Wendelin
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von kpr » 15.02.2012, 10:17
Also.. a - d... das ist kein Wunschkonzert. Das sind die unterschiedlichen Fallkonstellationen die die 10-Tage-Regel in der Praxis haben kann. Sie betrifft Betriebseinnahmen wie -ausgaben (das sind schon mal zwei Varianten) und sie kann Zahlungsflüsse vom Jahr 01 ins Jahr 02 zuordnen; oder umgekehrt Zahlungsflüsse aus dem Jahr 02 ins Jahr 01 Das sind nochmal 2 Varianten. 2 x 2 = 4. (Sind das jetzt Permutationen? Kombinationen?)
Der PV-Betreiber erlebt meist den Fall, dass eine USt-Zahlung im Jahr 02 noch dem Jahr 01 zugeordnet wird. Also die Fallgestaltung a oder d. Bei Dir liegt eine BE vor...also Fallgestaltung a.
Und ja.. die setze ich nicht an. Man muss doch nicht alles selbst machen. Für irgendwas werden die auf dem FA doch auch bezahlt. Das die so gut wie keine Chance haben, das zu entdecken, hast Du richtig erkannt. Traurig stimmt mich das nicht. Überhaupt nicht.
Bei Deiner beschriebenen Situation - das hast Du richtig erkannt - führt das jedoch zu einem Gang ins Casino. Wobei die Risiken deutlich höher sind als die Chancen. Also Finger weg. Entweder "doppelt absichern"... soviel Sonder-AfA ansetzen, dass es auch mit zugeordneter Erstattung noch passt; oder aber gar keine Spielchen spielen.
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