Ust-Voranmeldung ausfüllen

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Ust-Voranmeldung ausfüllen

Beitragvon Lieber Auto +Steuern+ » 07.02.2012, 20:46

Hallo und Guten Abend,

1. ganz praktische Frage: im Januar 2012 wurde mir der gesamte Betrag für die Produktion 2011 vom EV überwiesen. Also erfolgt nun meine erste USTVoranmeldung mit echtem Betrag.
Nun soll ich in Zeile 81 ganze Euro eintragen. Mein Betrag hat natürlich Nachkommastellen. Muß ich den jetzt runden oder gebe ich tatsächlich nur den €Betrag vor Komma an.
Muß ich zeitgleich mit der Anmeldung die Rechnungskopie an das Finanzamt schicken?

(2. gehe davon aus, dass die Einnahme in EÜR 2012 eingeht!?)

3. Habe in der UST Voranmeldung 12/11 für einen Schneeschieber einen Vorwegabzug 10€ geltend gemacht. Geht der Betrag dann in die Ust Erklärung 2011 ein obwohl der Betrag vom FA erst nach dem 10.01.2012 überwiesen würde.
(in EÜR geht der Betrag sicher in 2012 ein.)

:danke:
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Re: Ust-Voranmeldung ausfüllen

Beitragvon kpr » 07.02.2012, 21:43

zu 1) es wird immer zu Deinen Gunsten gerundet.

zu 2) soweit die Zahlung vor dem 11.1.12 eingegangen ist, könnte sie auch nach 2011 gehören. ich würde mir da keinen Kopf machen, und in 2012 ansetzen.
!! Wäre es eine Betriebsausgabe.. würde ich genau anders herum antworten. Dann käme mir die BA auf jeden Fall in 2011!!

zu 3) Streiche den Begriff "Vorwegabzug". Gibbet nicht. "Vorweggewinn" oder "Gewinn vorweg" sind Begriffe aus dem Bereich der Ertragsteuer bei Personengesellschaften.
Du meinst den Vorsteuerabzug.
Wenn die Vorsteuer in 12/11 abzugsfähig war, dann war der Abzug in 12/2011 richtig; und dann ist er es auch in der Erklärung.
Die Erklärung ist ja nix anderes als die UStVA... nur halt in einem zweiten Anlauf mit dem Kalenderjahr als Voranmeldungszeitraum.

Bei der ertragsteuerlichen Einschätzung liegst Du richtig.
!! Achtung. Wäre es eine USt-Zahlung (statt Erstattung) und wäre LEZ erteilt, gehört es in die EÜR 2011 !!
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Re: Ust-Voranmeldung ausfüllen

Beitragvon Lieber Auto +Steuern+ » 08.02.2012, 08:48

Hallo,

vielen Dank kpr. Ist wie wenn mann in der Wüste Wasser findet...

zu 1.
Muß ich zeitgleich mit der Anmeldung die Rechnungskopie an das Finanzamt schicken?


2. Die Einnahme kam am 19. 01 12 also EÜR 2012

3. Verstehe: UST Erklärung ist Zusammenfassung.
nur halt in einem zweiten Anlauf mit dem Kalenderjahr als Voranmeldungszeitraum.
den Satz verstehe ich leider nicht.

!! Achtung. Wäre es eine USt-Zahlung (statt Erstattung) und wäre LEZ erteilt, gehört es in die EÜR 2011 !!

Ich dachte das Zu abflußprinzip verstanden zu haben. Aber nun? was bedeutet LEZ. Dachte egal ob Zahlung oder Erstattung, gebucht wird am Tag des tatsächlichen Geldflusses????

DANKE kpr :D
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Re: Ust-Voranmeldung ausfüllen

Beitragvon Lieber Auto +Steuern+ » 08.02.2012, 20:19

stop, habe 3. jetzt verstanden(da zuerst falsch gelesen)

was ich noch nicht weiß oder verstehe:

Muß ich zeitgleich mit der Anmeldung die Rechnungskopie an das Finanzamt schicken?

was ich noch nicht weiß oder verstehe:
!! Achtung. Wäre es eine USt-Zahlung (statt Erstattung) und wäre LEZ erteilt, gehört es in die EÜR 2011 !!

Ich dachte das Zu abflußprinzip verstanden zu haben. Aber nun? was bedeutet LEZ. Dachte egal ob Zahlung oder Erstattung, gebucht wird am Tag des tatsächlichen Geldflusses????

DANKE kpr :D
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Re: Ust-Voranmeldung ausfüllen

Beitragvon kpr » 08.02.2012, 23:13

Generell bekommt das FA alle Belege, unverzüglich - auf Anforderung.
= Grundsätzlich werden keine Belege eingereicht (die Einkünfte aus Gewerbebetrieb betreffen.)
(Als Eselsbrücke: Stell Dir vor, SIEMENS, Aldi und die Bahn reichen ihr komplettes Belegwesen ein... welchen Planeten soll das FA denn da anmieten?)

Ausnahme: Wenn Investitionen zu - deutlichen - Vorsteuerüberhängen (und somit zu Erstattungszahlungen) führen, ist das FA gezwungen, die Plausibilität zu prüfen. Um dieses Prozedere abzukürzen, werden parallel zur Voranmeldung die Belege in Kopie an die Voranmeldungsstelle geschickt.

(Unglücklicherweise erlebt der PV-Betreiber diese absolute Ausnahme eher als Grundsatz)


Zu-/Abflussprinzip hast Du richtig verstanden. Atme durch.
Gibt aber nichts, wo man nicht noch im deutschen Steuerrecht eine Spitzfindigkeit finden könnte.
Die OFD Rheinland vertritt die Auffassung, dass Du bei erteilter LEZ (Lastschrifteinzugermächtigung) ab dem Zeitpunkt der Abgabe nicht mehr über Dein Geld verfügen kannst. Entsprechend gilt die Zahlung als im Zeitpunkt der Abgabe als geleistet.
Da die Abgabefrist für Dez am 10.1. endet, gelten die meisten UStVA als am 10.1. gezahlt.
Und damit gelten sie als in dem Jahr gezahlt, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
(Zwei Fiktionen in Reihe geschaltet).

Man muss sich da nicht dran halten. Blöd fühlt es sich nur an, wenn die FinVerw im Folgejahr sich dieser Haltung dann anschließt, und der Vorjahresbescheid ist schon bestandskräfig. Verbucht man dann unter Lehrgeld.
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