USt-Monatsmeldung/-Jahresmeldung/

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USt-Monatsmeldung/-Jahresmeldung/

Beitragvon michel58 » 29.03.2009, 11:26

Hallo an alle, mit der Hoffnung auf Klärung :?:

Ich habe ein paar Fragen zur steuerlichen Behandlung :!:

1. Umsatzsteuer-Voranmeldung;

1.1 Bei Inbetriebnahme im November zahlt der Energieversorger ja für den ersten bzw.auch noch für den zweiten Monat keinen Abschlag.
insofern melde ich mit der Voranmeldung November in Zeile 66/83 die Vorsteuer aus der Rechnung für Kauf und Montage der Photovoltaik-Anlage, die mir vom FA zurückerstattet wird.
Diese Rückerstattung des FA im Folgemonat ist doch in der Voranmeldung nicht anzugeben??
Die Vergütung des Energieversorgers habe ich immer für den Monat der Zahlung in Zeile 81/83 gemeldet. Ist das korrekt?

1.2 Für die Voranmeldung gilt doch der Zeitpunkt der Zahlung?? D.h. die Vergütung des Energieversorgers, die am 05. Januar für den Dezember gezahlt wird, wird in der Voranmeldung für den Januar gezeigt??

1.3 Jahresabrechnung des Energieversorgers:
Die Jahresabrechnung wurde im Februar 2009 gestellt. Da ich die Anlage erst Ende Oktober in Betrieb genommen habe, und die Abschläge für November und Dezember, die - auf die Jahresleistung gerechnet sind - "zu hoch" waren, wurde wegen der Nachforderung aus der Jahresabrechnung für Februar 2009 gar kein Abschlag und für März der mit der Rückforderung aus der Jahresrechnung verrechnete Betrag eingefordert.
=> für Februar habe ich eine Null-Meldung an das FA abgeben!! Ist das korrekt?
=> für März wird mir der Energieversorger ebenfalls keinen Abschlag zahlen, sondern den Restbetrag aus der Jahresrechnung von 14,69 EUR per LA abbuchen. Insofern werde ich die gezahlte Vorsteuer in der März-Meldung in Höhe von 2,35 EUR einfordern (Zeile 66)! Ist das korrekt?

2. Umsatzsteuerjahresmeldung

Ist die USt-Jahresmeldung einfach nur die Addition/Zusammenfassung der Monatsmeldungen?

3. Einnahmen-Überschussrechnung.
Für die E/Ü-Rechnung ist doch auf die Jahresabrechnung des Energieversorgers abzustellen. D.h. die Einnahmen sind in Höhe der Jahresabrechnung anzugeben??

Herzlichen Dank an die Community und einen schönen Sonntag :wink:
michel58
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Re: USt-Monatsmeldung/-Jahresmeldung/

Beitragvon Sonnenfinsternis » 31.03.2009, 23:42

michel58 hat geschrieben:1. Umsatzsteuer-Voranmeldung;

1.1 Bei Inbetriebnahme im November zahlt der Energieversorger ja für den ersten bzw.auch noch für den zweiten Monat keinen Abschlag.
insofern melde ich mit der Voranmeldung November in Zeile 66/83 die Vorsteuer aus der Rechnung für Kauf und Montage der Photovoltaik-Anlage, die mir vom FA zurückerstattet wird.

ja, genauso wie du hier die USt für den Netzanschluss sowie alle weiteren USt-behafteten anlagenbezogenen Ausgaben für den entsprechenden Zeitraum angibst

michel58 hat geschrieben:Diese Rückerstattung des FA im Folgemonat ist doch in der Voranmeldung nicht anzugeben??

richtig

michel58 hat geschrieben:Die Vergütung des Energieversorgers habe ich immer für den Monat der Zahlung in Zeile 81/83 gemeldet. Ist das korrekt?

wenn du (wie ich vermute) Ist-Versteuerung gewählt hast: ja
in der Praxis sieht das dann so aus, dass du alle USt-Umsätze eines Monats in die Voranmeldung packst, die bis spätestens zum 10. des Folgemonats abzugeben ist

michel58 hat geschrieben:1.2 Für die Voranmeldung gilt doch der Zeitpunkt der Zahlung?? D.h. die Vergütung des Energieversorgers, die am 05. Januar für den Dezember gezahlt wird, wird in der Voranmeldung für den Januar gezeigt??

siehe letzte Antwort

michel58 hat geschrieben:1.3 Jahresabrechnung des Energieversorgers:
Die Jahresabrechnung wurde im Februar 2009 gestellt. Da ich die Anlage erst Ende Oktober in Betrieb genommen habe, und die Abschläge für November und Dezember, die - auf die Jahresleistung gerechnet sind - "zu hoch" waren, wurde wegen der Nachforderung aus der Jahresabrechnung für Februar 2009 gar kein Abschlag und für März der mit der Rückforderung aus der Jahresrechnung verrechnete Betrag eingefordert.
=> für Februar habe ich eine Null-Meldung an das FA abgeben!! Ist das korrekt?

ja

michel58 hat geschrieben:=> für März wird mir der Energieversorger ebenfalls keinen Abschlag zahlen, sondern den Restbetrag aus der Jahresrechnung von 14,69 EUR per LA abbuchen. Insofern werde ich die gezahlte Vorsteuer in der März-Meldung in Höhe von 2,35 EUR einfordern (Zeile 66)! Ist das korrekt?

ja - wenn du mit Märzmeldung diejenige meinst, die bis zum 10.04. abzugeben ist

michel58 hat geschrieben:2. Umsatzsteuerjahresmeldung

Ist die USt-Jahresmeldung einfach nur die Addition/Zusammenfassung der Monatsmeldungen?

korrekt

michel58 hat geschrieben:3. Einnahmen-Überschussrechnung.
Für die E/Ü-Rechnung ist doch auf die Jahresabrechnung des Energieversorgers abzustellen. D.h. die Einnahmen sind in Höhe der Jahresabrechnung anzugeben??

du machst deine EÜR nur mit den Zahlungen (getätigt sowie erhalten), die im entsprechenden Veranlagungszeitraum erfolgten - im konkreten Fall werden also die Geldflüsse der Jahresabrechnung 2008 deines VNBs erst in der EÜR 2009 auftauchen

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@ Sonnenfinsternis: Herzlichen Dank

Beitragvon michel58 » 01.04.2009, 17:29

Hallo und herzlichen Dank für das Super-feedback :lol:

Die Rückabsicherung tut gut, wenn man sich mit den Sachverhalten zum ersten Mal auseinandersetzen muss.

Lediglich zu folgendem Punkt muss ich noch einmal nachfragen:

3. Einnahmen-Überschussrechnung.
Frage: Für die E/Ü-Rechnung ist doch auf die Jahresabrechnung des Energieversorgers abzustellen. D.h. die Einnahmen sind in Höhe der Jahresabrechnung anzugeben??

Antwort: du machst deine EÜR nur mit den Zahlungen (getätigt sowie erhalten), die im entsprechenden Veranlagungszeitraum erfolgten - im konkreten Fall werden also die Geldflüsse der Jahresabrechnung 2008 deines VNBs erst in der EÜR 2009 auftauchen.

Heist das, dass ich in meiner E/Ü-Rechnung nur den Abschlag für November (gezahlt im Dezember) ansetze? Der im Januar für den Dezember gezahlte bleibt außen vor? Ebenso wie die tatsächliche Verbrauchsabrechnung des EVU aus dem März? Das geht dann alles in die EÜR für 2009 ein?

Herzlichen Dank und sonnige Grüße aus dem Saarland
:idea:
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Re: @ Sonnenfinsternis: Herzlichen Dank

Beitragvon Sonnenstevie » 01.04.2009, 18:00

michel58 hat geschrieben:Heist das, dass ich in meiner E/Ü-Rechnung nur den Abschlag für November (gezahlt im Dezember) ansetze? Der im Januar für den Dezember gezahlte bleibt außen vor? Ebenso wie die tatsächliche Verbrauchsabrechnung des EVU aus dem März? Das geht dann alles in die EÜR für 2009 ein?


Ja, genau.

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses. Ausnahmen gibts auch, aber die lassen wir mal ...

Viele Grüße


Stevie
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Beitragvon AlexDD » 01.04.2009, 21:33

> Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Zuflusses/Abflusses.
Bei in der Regel gewählter IST-Versteuerung.

> ja - wenn du mit Märzmeldung diejenige meinst, die bis zum 10.04. abzugeben ist
Dazu noch ein Tipp, wenn Du Quartals- oder evt. sogar Jahreszahler bezgl. Umsatzsteur bist/wirst, dann kannst Du eine Dauerfristverlängerung beantragen und kannst kostenfrei/vorschussfrei erst einen Monat später zahlen

>Ist die USt-Jahresmeldung einfach nur die Addition/Zusammenfassung der Monatsmeldungen?
Eine zusätzliche Jahresmeldung bei einem Monatszahler verwirrt mich jetzt. Normal gibt es mit der Steuererklärung eine Umsatzsteuererklärung, in der das Jahr final zusammengefasst wird. Das ist dann außer der Summenbildung die letzte Gelegenheit noch ein paar Buchungen nachzureichen, die Dir vorher eventuell durch die Lappen gegangen sind.

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Beitragvon Eisy » 01.04.2009, 22:38

@AlexDD: Du meinst sicher den Monats- bzw. Quartalszahler bei der Dauerfristverlängerung?!
als Jahreszahler gibt man schließlich nur die Jahreserklärung ab. Und dafür ist Zeit bis zum 31.05.
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Beitragvon AlexDD » 02.04.2009, 06:59

Ja, Danke!
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