Ich habe ein paar Fragen zur steuerlichen Behandlung
1. Umsatzsteuer-Voranmeldung;
1.1 Bei Inbetriebnahme im November zahlt der Energieversorger ja für den ersten bzw.auch noch für den zweiten Monat keinen Abschlag.
insofern melde ich mit der Voranmeldung November in Zeile 66/83 die Vorsteuer aus der Rechnung für Kauf und Montage der Photovoltaik-Anlage, die mir vom FA zurückerstattet wird.
Diese Rückerstattung des FA im Folgemonat ist doch in der Voranmeldung nicht anzugeben??
Die Vergütung des Energieversorgers habe ich immer für den Monat der Zahlung in Zeile 81/83 gemeldet. Ist das korrekt?
1.2 Für die Voranmeldung gilt doch der Zeitpunkt der Zahlung?? D.h. die Vergütung des Energieversorgers, die am 05. Januar für den Dezember gezahlt wird, wird in der Voranmeldung für den Januar gezeigt??
1.3 Jahresabrechnung des Energieversorgers:
Die Jahresabrechnung wurde im Februar 2009 gestellt. Da ich die Anlage erst Ende Oktober in Betrieb genommen habe, und die Abschläge für November und Dezember, die - auf die Jahresleistung gerechnet sind - "zu hoch" waren, wurde wegen der Nachforderung aus der Jahresabrechnung für Februar 2009 gar kein Abschlag und für März der mit der Rückforderung aus der Jahresrechnung verrechnete Betrag eingefordert.
=> für Februar habe ich eine Null-Meldung an das FA abgeben!! Ist das korrekt?
=> für März wird mir der Energieversorger ebenfalls keinen Abschlag zahlen, sondern den Restbetrag aus der Jahresrechnung von 14,69 EUR per LA abbuchen. Insofern werde ich die gezahlte Vorsteuer in der März-Meldung in Höhe von 2,35 EUR einfordern (Zeile 66)! Ist das korrekt?
2. Umsatzsteuerjahresmeldung
Ist die USt-Jahresmeldung einfach nur die Addition/Zusammenfassung der Monatsmeldungen?
3. Einnahmen-Überschussrechnung.
Für die E/Ü-Rechnung ist doch auf die Jahresabrechnung des Energieversorgers abzustellen. D.h. die Einnahmen sind in Höhe der Jahresabrechnung anzugeben??
Herzlichen Dank an die Community und einen schönen Sonntag






0.00 (0 Bewertungen)
| 

