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von MatzeSturm » 12.07.2011, 10:35
Einnen sonnigen Morgen wünsche ich!
Ich weiß, dass das Thema erst im nächsten Jahr relevant wird, aber mich macht es wahnsinnig, wenn ich nicht weiß, wie ich es dann anpacken muss. Deshalb meine Frage jetzt schon:
Ich habe die erste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben (per WISO Programm). Nun warte ich auf die Erstattung der gezahlten Vorsteuer bei Anlagenkauf. Von Versorger habe ich im Juni noch nichts bekommen. Laut Versorger bekomme ich die erste Zahlung diesen Monat. Also habe ich bei der nächsten Meldung diese Zahlung anzugeben. Dazu käme dann noch der Kauf einer Leiter um aufs Dach zu kommen und ein BT-STtck für die Datenübertragung. Die gezahlten Vorsteuern gebe ich dann bei der Voranmeldung für Juli mit an (welche Zeile? 54? 58?)...so läuft das ja nun weiter...das ganze Jahr.
Nun ist es plötzlich Januar und ich möchte die Umsatzsteuer-Jahresmeldung/-erklärung machen (ist das eigentlich das gleiche???) Wie mache ich das am besten? Ich werde es wohl nicht mit dem WISO Programm machen, da es an der Stelle einfach viel zu kompliziert ist. Nun habe ich mich bei ELSTER angemeldet. Die Voranmeldungen gehen einem ja eigentlich schnell von der Hand. Kann man dort auch eine Jahresmeldung erstellen? Oder sollte ich die dann "altmodisch" auf Papier anfertigen? Dabei muss ich ja eigentlich NUR die Angaben aus den Voranmeldungen summieren und eintragen, oder?
Es ist möglich, dass das dumme Fragen sind, aber beim ersten Mal ist alles nicht so einfach...?
Schon mall vielen Dank für die Hilfe!!!
Sonnige Grüße Matze
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von michael091963 » 12.07.2011, 11:05
Hallo Matze,
in der Umsatzsteuerjahresmeldung musst Du nochmal alle Zahlungen des Vorjahres einschließlich der Erstattungen und Abführungen an das FA aufführen. Wenn alles richtig gemacht wurde, dürfte sich dabei allenfalls ein Rest im Centbereich ergeben. In den Voranmeldungen wird ja immer der volle Eurobetrag angegeben - in der Jahresmeldung addieren sich dann die abgerundeten Cents....
Die Begriffe "Meldung" und "Erklärung" betreffen zwei komplett unterschiedliche Bereiche. Niemals nicht gehören Umsatzsteuer"meldung" und Einkommensteuer"erklärung" gedanklich in einen Satz!
Zwei Steuern - Zwei Vorgänge!
Die Umsatzsteuer muss allerdings in der EÜR für die Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das ist die einzige Schnittstelle zwischen den beiden Steuerarten. Es kann vorkommen, dass bei Vorgängen um den Jahreswechsel herum z.B. die Umsatzsteuer für eine Rechnung zwar schon an den Rechnungssteller überwiesen wurde, vom Finanzamt aber erst im Folgejahr erstattet wird. Dann hast Du im einen Jahr höhere Kosten, die zu einer Reduzierung der Einkommensteuerlast verhelfen. Im Folgejahr wird dann aber die erstattete Umsatzsteuer als Einnahme berücksichtigt, die dann genau den umgekehrten Effekt hat.
Alle Meldungen und Erklärungen lassen sich papierlos über Elster und/oder die diversen Steuerprogramme lösen. Formulare auf Papier ausfüllen ist also in keinem Fall mehr erforderlich.
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von MatzeSturm » 12.07.2011, 12:26
Danke für den Beitrag. Das bringt Licht in den Schatten. Ok, das habe ich verstanden! Das die Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer mehr oder weniger nichts zu tun hat, war mir klar. Jedoch lese ich in einem Beitrag Umsatzsteuerjahresmeldung und in dem anderen Umsatzsteuerjahreserklärung...deshalb die Frage! Mit dem Thema Einkommensteuer in Verbindung mit einer PV Anlage habe ich mich schon eingehend beschäftigt. Das wird mir wenig Probleme bereiten. Einzig die Umsatzsteuer hatte mir noch etwas sorgen bereitet. Aber gut. nach der Erklärung sollte das ja kein Problem werden...  Ich werde mich dann nun auf Elster konzentrieren. Letzte Frage: Die Voranmeldungen kann ich über ELSTERonline machen. Die Jahresmeldung auch? Ober benötige ich dafür ELSTERformular? Grüße Matze
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von kpr » 12.07.2011, 14:48
Es gibt UmsatzsteuervorANMELDUNGEN (Steueranmeldung i. S. d. AO) und die UST-ERKLÄRUNG (Steuererklärung i. S. d. AO) Alles andere ist (falscher) Wildwuchs in den Begriffen.
Steuererklärungen (und somit auch die UST-Erklärung) funktionieren meines Wissens nicht mit Elster-Online. (Macht für mich Sinn; da hätte man ein Problem mit der Unterschrift) Mit ELSTER-Formular funktioniert.
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von Paulchen » 12.07.2011, 14:50
MatzeSturm hat geschrieben:... Mit dem Thema Einkommensteuer in Verbindung mit einer PV Anlage habe ich mich schon eingehend beschäftigt. Das wird mir wenig Probleme bereiten.
Hallo Matze, darf ich hier nachfragen: Ist das eine Anlage, die den gesamten Strom ins öffentliche Netz einspeist oder eine, bei der ein Teil selbst im privaten Haushalt verbraucht wird. Bei den beiden Systemen gibt es nämlich wesentliche Unterschiede; die Eigenverbrauchsanlage weist in der steuerlichen Behandlung einige Besonderheiten auf. Ich werde mich dann nun auf Elster konzentrieren. Letzte Frage: Die Voranmeldungen kann ich über ELSTERonline machen. Die Jahresmeldung auch? Ober benötige ich dafür ELSTERformular? Matze
Ich denke, du kannst alle Erklärungen mit beiden Arten von Elster erledigen. Ich persönlich bevorzuge Elster-Formular - ich finde es einfacher in der Bedienung, kann bereits abgespeicherte Vorlagen als Grundlage der nächsten verwenden, habe die abgesandten Formulare zum Nachsehen auf dem Computer... Aber das ist wahrscheinlich Geschmacksache... Freundliche Grüße Paulchen
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von michael091963 » 12.07.2011, 20:51
:ascheaufmeinhaupt: Das kommt davon, wenn man Dinge aus dem Kopf macht, die schon länger als 2 Wochen her sind  Bin von der Frage "Anmeldung / Erklärung - ist das dasselbe" auf die falsche Fährte gelockt worden. Ich habe tatsächlich die UmsatzsteuerERKLÄRUNG über QuickSteuer gemacht - allerdings mit dem selben Software-Zertifikat, dass ich mir für ElsterOnline besorgt habe. Da brauchte es also auch keine Unterschrift von mir. Die UmsatzsteuerVORANMELDUNG mache ich über ElsterOnline. Da habe ich mir einmal das Profil angelegt und trage eben einmal pro Monat den Nettoabschlag vom VNB ein und fertig.
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von Paulchen » 12.07.2011, 22:27
Paulchen hat geschrieben:... Ich denke, du kannst alle Erklärungen mit beiden Arten von Elster erledigen....
kpr hat recht: Steuererklärungen sind nur mit Elster-Formular möglich - ich habe nochmals genau nachgesehen  Viele Grüße Paulchen
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