Hallo,
bei der EnBw liegt der Abrechnungszeitraum immer zwischen Juli und Juni. Meine Anlage ist seit Ende Februar 2012 in Betrieb. Für die Monate bis Ende Juni habe ich die monatliche Ustvoranmeldung durchgeführt. Jetzt bekomme ich von der EnBW einen Gutschriftsbetrag, weil die Menge des eingespeisten Stroms doch deutlich höher war als deren Annahme.
Meine Frage: Muss ich diesen Gutschriftsbetrag mit der nächsten Ustvoranmeldung für Juli mit angeben oder reicht die Angabe bei der jährlichen Usterklärung?
Vielleicht kennt sich hier jemand aus oder hat ähnliches schon gemacht.
Vielen Dank im voraus,
der SolarfuxLE






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