Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von Spike3 » 25.01.2012, 12:46
Hallo Ihr lieben umweltfreundlichen Stromerzeuger,
Seid 26. Oktober gehöre ich nun auch zum stolzen Besitzer einer 7,2 KwP PV Anlage. Leider nervt einen schon der ganze Steuerkram der damit zusammenhäng... zumindest wenn man keinen Steuerberater verwenden will.
Waren die Umsatzsteuervoranmeldungen der letzten 3 Monate noch relativ einfach, so ist die Januarabrechnung schon etwas schwieriger.
LEW Jahresabrechnung 2011
Jahresabrechung Nettobeträge ------------------------------------------------------------------------------------- Einsp. nach EEG -232,79 € Virtuelle Rücklieferung 45,56 € Betriebsmittelnutzung 1,15 € (denke das ist die Miete des Stromzählers der LEW) ausbez. Abschlagsbeträge 77,30 € ----------------------------------------------------------------------- Guthaben Brutto -129,43 €
Dazu kommt noch ende Januar die Abschlagszahlung von Netto 116,80 €
Also muss ich so was ich bis jetzt gelesen hab für 81 bei der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 2012 folgendes (Alles aus den Nettobeträgen) berechnen:
232,79 - 77,30 - 1,15 +116,80 ----------- =271,14 €
Stimmt das so?
Und die 0,22 € Umsatzsteuer für die "Betriebsmittelnutzung" kann ich in 66 im Elster Formular angeben?
Ist das so korrekt?
Mir graut schon vor der EÜR, Umsatzsteuerjahresabrechnung, Abschreibung aber damit beschäftig ich mich jetzt noch nicht...
Hoffe es antwortet mir einer der fleißigen Helfer dieses Forums.
Euer Tobi
-
Spike3
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 22.01.2012, 17:01
- PV-Anlage [kWp]: 7,2
- Info: Betreiber
von kpr » 25.01.2012, 17:47
Fast.. bzw. ich glaub sogar richtig...und wenn, dann nur haarscharf vorbei:
232.79 ./. 77,30 + 116,80 = 272,29; gerundet 272 ==> 51,68 Euro USt
Die Betriebsmittelnutzung (1,15) sind Betriebsausgaben; die darauf entfallende USt (0,22) ist als Vorsteuer abzugsfähig.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-
kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3764
- Registriert: 02.04.2010, 16:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von Spike3 » 26.01.2012, 11:47
Danke für die schnelle Antwort.
Ich glaube aber das die Betriebsmittelnutzung schon abgezogen werden müßte, da diese Umsatzsteuer (denk ich mal) vom LEW gezahlt werden müßte. Wie in der letzten Zeile ja auch angemerkt sind die Betriebsmittelnutzung (Stromzählermiete) Betriebsausgaben und "die darauf entfallende USt (0,22) ist als Vorsteuer abzugsfähig." So wäre es doch Blödsinn bei der Betriebsmittelausgabe die Umsatzsteuer erst dem Finanzamt zu zahlen und dann wieder zurückzufordern. Oder hab ich hier einen Denkfehler drin?
Euer Tobi
-
Spike3
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 22.01.2012, 17:01
- PV-Anlage [kWp]: 7,2
- Info: Betreiber
von kpr » 26.01.2012, 14:05
Du hast einen Denkfehler drin. Denke ich. Gerade das, was Du als blödsinnig bezeichnest, ist das wesentliche charakteristische Merkmal des europäischen Systems der "Nettoallphasenumsatzsteuer mir Vorsteuerabzug".
In den Schlussrechnungen werden - von VNB zu VNB unterschielich - mehrere Lieferbewegungen zusammengefasst; und innerhalb der Lieferbewegung vom VNB an den Betreiber nochmals eigenständige Hauptleistungen zusammen in einen Topf geschmissen. Um da eine brauchbare "Struktur" hineinzubringen, mit der man sowohl die umsatzsteuerliche als auch die ertragsteuerliche Seite hinsichtlich Ansatz und Ausweis in den Griff bekommt, muss man die wieder auseinanderbröseln und umgliedern. Sodann entsteht folgende Struktur (Nr. 3 ist optional):
1. Lieferung von Strom durch den Betreiber an den VNB ( fiktive Volleinspeisung; Betriebseinnahme beim Betreiber) 2. Lieferung von Strom durch den VNB an den Betreiber (fiktive Rücklieferung des DV; Minderung der BE beim Betreiber) 3. Andere Leistungen durch den VNB an den Betreiber (z.B. Messgebühr; Betriebsausgabe beim Betreiber)
Umsatzsteuerlich führt dies zu folgendem Geldfluss: zu 1) Der VNB zahlt USt an den Betreiber; der Betreiber führt die USt ans FA; das Finanzamt erstattet als Vorsteuer an den VNB (die Leistungserbringung findet in der Unternehmerkette statt; es fällt keine Steuerbelastung an.)
zu 2) Der Betreiber zahlt USt an den VNB; der VNB führt die USt ans FA ab; das FA erstattet die Vorsteuer an den Betreiber NICHT (da keine zum vorsteuerabzug berechtigende Nutzung); die Leistungserbringung erfolgt an einen Endverbraucher; folglich entsteht Steuerlast.
zu 3) Der Betreiber zahlt USt an an den VNB; der VNB führt die USt ans FA ab; das FA erstattet die Vorsteuer an den Betreiber. (die Leistungserbringung erfolgt innerhalb der Unternehmerkette; folglich entsteht keine Steuerlast)
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-
kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3764
- Registriert: 02.04.2010, 16:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von Spike3 » 30.01.2012, 11:49
Wiederum danke für deine schnelle und ausführliche Antwort.
So halbwegs hab ichs kapiert muß mir das aber nochmal paarmal durchlesen^^ hab mit Umsatzsteuer halt noch nie zu tun gehabt... Gottseidank gibt es Leute wie Dich die so engagiert Dummis wie mich aufklären.
Euer Tobi
-
Spike3
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 22.01.2012, 17:01
- PV-Anlage [kWp]: 7,2
- Info: Betreiber
Zurück zu Finanzen / Steuern
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste
|