Umsatzsteuervoranmeldung / Jahresüberschuss

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Re: Umsatzsteuervoranmeldung / Jahresüberschuss

Beitragvon Der Lohner » 17.10.2012, 21:13

Hallo Agent-Smith,
ich hoffe, dass ich dich jetzt nicht total verwirre, aber eigentlich ist die Sache m.E. gar nicht so kompliziert.
Ich habe meine Anlage gerade in Betrieb genommen und kann daher folgendes berichten:

1) Du musst bei der Anmeldung beim Finanzamt im Fragebogen ankreuzen, dass du auf die Anwendung der Kleiunternehmerregelung verzichtest. Dadurch wirst du umsatzsteuerpflichtig und kannst dir die gesamte
Mehrwertsteuer deiner PV Anlage zurueckholen.
2) Du musst dir einen saldierenden Zaehler einbauen lassen. In diesem Zaehler werden bei gleichzeitigem Anfall
Einspeisestrom und Bezugsstrom nicht komplett erfasst, sondern miteinander verrechnet/saldiert.
Das steigert letztlich die Rendite, weil du nur den tatsaechlich ins Netz fliessenden Strom billig verkaufst und
gleichzeitig auf den Kauf teuren Stromes zu einen erheblichen Teil verzichtest. .
3) Der Strom, den du noch vom VU beziehst, wird wie bisher abgerechnet. Nur die Menge wird deutlich geringer sein,
weil du ja einen erheblichen Teil eigenen Strom verbrauchst.
4) In der Umsatzsteuervoranmeldung ist nur der Ertrag fuer den eingespeiseten Strom anzugeben. Daneben
kannst du natuerlich auch anfallende Kosten absetzen.

Gruss
Ingo
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Re: Umsatzsteuervoranmeldung / Jahresüberschuss

Beitragvon kpr » 18.10.2012, 00:12

1 - 3 sind ganz gut und knapp erklärt.
Nr. 4 ist schlicht bullshit. (Sind die Momente wo ich überzeugt bin, dass es doch einen Sinn hat, dass Steuerberatung nur Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern erlaubt ist.)

Zur Lektüre sei UStAE 2.5 empfohlen.
(Das man von der Steuerschuld keine Kosten sondern nur die dabei angefallene USt als Vorsteuer abzieht.. halte ich jetzt mal für einen kleinen sprachlichen Ausrutscher.)
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Re: Umsatzsteuervoranmeldung / Jahresüberschuss

Beitragvon dancer1958 » 18.10.2012, 09:13

@kpr

Bist Du sicher, dass sich die VNB sich für Anlagen, für die das EEG ab dem 1.4.12 (keine Vergütung für Direktverbrauch) gilt, zu Dienern des Fiscus machen (Berechnung und Einbehaltung der Umsatzsteuer auf den Direktverbrauch)?

Ich hab da so meine Zweifel. Als Indiz für meine Zweifel sehe ich auch den Verzicht auf den Einbau eines geeichten Erzeugungszählers an. Dies deutet darauf hin, dass denen der erzeugte Strom völlig Schnurz ist.

Ich rechne mit einer zügigen (mehr oder weniger) Änderung des A 2.5 (3-6) UStAE. Die Problematik "Wert des Direktverbrauchs bei Anlagen über 10 kWp" (90% - Regelung) haben wir ja schon einmal an anderer Stelle angesprochen.

Aber vielleicht täusche ich mich auch.

Gruß
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Re: Umsatzsteuervoranmeldung / Jahresüberschuss

Beitragvon kpr » 18.10.2012, 09:56

Du rechnest mit einer Änderung von UStAE 2.5?
Warum??? Sie ist ja gesetzeskonform.

Ob Du nen Zähler hast.. oder auch nicht, interessiert die FinVerw doch nicht. Was passiert denn beim Gastronomen, wenn er seine Einnahmen nicht ordentlich aufzeichnet? Dann wird halt geschätzt. Die AO ist extra dafür ausgelegt.

Ob sich der VNB zum Prügel des Fiskus macht? Nein. Bestimmt nicht.
Das ändert aber für den Betreiber gar nichts. Die Steuer schuldet er trotzdem unverändert.
Und wenn er seine steuerlichen Angelegenheiten ("Ausstellen von Rechnungen") an jemanden überträgt, der hierzu nicht fähig ist bzw. unzuverlässig ist... dann geht das selbstverständlich zu Lasten des Steuerpflichtigen.
(Mir würden aber durchaus auch Varianten einfallen, wie der Fiskus den VNB da gewaltig in den Schritt fassen könnte - wenn er wollte.)

(Da leben PV-Betreiber manchmal in einer komischen Welt.)
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