Hallo,
ich habe inzwischen für meine PV die Umsatzsteuer des Kaufs erstattet bekommen.
Nun drängt sich mir die Frage auf, ob man auch für andere Anschaffungen die Umsatzsteuer erstattet bekommen kann.
Mir ist schon klar, dass die Anschaffung mit meinem Unternehmertum in Zusammenhang stehen muss. Eine Erstattung für den heimischen Fernseher ist nicht möglich.
Aber wie schaut es z.B. mit dem Kauf eines PKW aus? Oder gar einer Immobilie? Müsste ich dazu erst beim Finanzamt meine Tätigkeit von "Erzeugung von Solarstrom" in "Immobilienwesen" umändern lassen?
Gruß,
Bolanger