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von tally333 » 31.05.2012, 10:52
Hallo zusammen,
wir haben eine kleine Anlage mit Eigenverbrauch. Unser Netzbetreiber splittet die monatlichen Abschlagszahlungen nicht auf in Einspeisung und Selbstverbrauch, wir haben lediglich den Netto-Abschlag (187,39€) zzgl. der 19% UST (35,53€). Die Anlage ging Jan 2011 ans Netz. Die Umsatzsteuervoranmeldungen waren soweit unproblematisch. In den UStVA habe ich immer die 187 € als steuerpfl. Umsätze eingetragen, daraus ergaben sich dann die 35,53 € zu zahlen an das FA (in den relevanten Monaten habe ich die abziehbaren Vorsteuerbeträge (Rechnungen Solateur) natürlich angegeben und auch erstattet bekommen).
Jedoch habe ich jetzt das Problem mit der Umsatzsteuererklärung.
Wir haben im Februar 2012 die Abrechnung des Netzbetreibers erhalten, gesplittet in Einspeisung und Selbstverbrauch. Ist diese Abrechnung jetzt für die Umsatzsteuererklärung 2011 relevant? ---Ich denke ja, oder?
Aber wie gehe ich jetzt vor? Nehme ich die Abschlagszahlungen von 2011 (also in unserem Fall 11*187,39€ als steuerpfl. Umsatz --> 390,83 € abzgl. der komplett aufgelaufenen Vorsteuerbeträge?
Oder nehme ich die tatsächlichen Werte: netto USt. in € Strom Einspeisung -1830,85 -347,86 Strom Selbstverbrauch +190,17 +36,13
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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von macnetz » 31.05.2012, 11:22
Hallo tally, wenn du nur Probleme mit der UmsatzsteuerMeldung 2011 hast dann kannst du diese vergessen  (die Antwort auf deine Frage ist: nein) Du hast für 2011 alles richtig gemacht und musst nur in der Jahresmeldung für 2011 alle monatlichen Voranmeldungen zusammenfassen. Für die Meldungen in 2012 ist es dann etwas komplizierter weil du immer den gesamten erzeugten Strom aus der Abrechnung nehmen musst für die Meldung zur Umsatzsteuer. Grüsse Anton
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von kpr » 31.05.2012, 12:00
Im Ergebnis mag der Vorredner Recht haben... aber so einfach ist die Sache dann doch nicht.
Die Tatsache, dass der VNB keine Angaben zur Aufteilung mitgeteilt hat, ändert ja nichts am Sachverhalt. "Selbständig"... das kommt von "selbst" und "ständig". Wenn man die Dinge korrekt und genau nimmt, wäre es an Dir gewesen, eine Aufteilung nachzufragen - oder aber sachgerecht zu schätzen. (Insofern: Nein. Die UStVA waren nicht unproblematisch. Das Problem wurde nur unter den Teppich gekehrt)
Nun geht es dabei um Peanuts. Und niemand wird in Paris ein Fenster deswegen aufmachen. Ich würde auch nicht behaupten, dass Du das alles nicht gewusst hast; das Du das übersehen oder gar vergessen hast. Nein. Du hast bewusst und in voller Absicht gehandelt. Du hast eine Schätzung vorgenommen - und dabei den auf die Rücklieferung entfallenden Betrag mit 0,- Euro geschätzt. Die Schätzung ist sicherlich völlig absurd und mit 100% Fehlerquote versehen; aber das haben Schätzungen nun mal an sich, dass man sich auch verschätzen kann. Im übrigen hat das - betragsmäßig - vernachlässigbare Fehler zur Folge; kann aber dazu genutzt werden, das ganze Thema sehr pragmatisch zu lösen. Und gegen solche Lösungen hat beim FA prinzipiell niemand etwas.
Maßgeblich für die USt-Erklärung 2011 sind (für die Ust-Seite) alle Zahlungseingänge nach dem 31.12.10 und vor dem 1.1.12. "Papier" (=die Abrechnung) bewirkt überhaupt nichts. Allenfalls Zahlungsfluss. ==> Nein. Zwingend hat die Abrechnung 2011 (in 2012) keine Auswirkung auf die USt-Erklärung 2011.
Lediglich erlebst Du ein Phänomen, dass jeder Mitarbeiter im Rechnungswesen kennt: Alle Unannehmlichkeiten, die man kurzerhand mal vom Schreibitsch oder aus dem Zimmer verbannt... kommen irgendwann wieder zur Tür herein.
Wie löst man es? Ich bin immer dafür, eine einmal eingeschlagene Strategie möglichst nicht zu ändern. Allein um glaubwürdig zu bleiben.
Belasse es also bei den 11 x 187,39 Euro. Für 2011.
Für Februar 2012 ist dann - vermutlich - eine berichtigte Voranmeldung sinnvoll. Nachdem Dir die ganze Problematik jetzt erst auf die Füsse fällt, wirst Du das in der Voranmeldung 02 kaum richtig gemacht haben. Da ist es dann hilfreich, wenn Du Dir die Abrechnung vom VNB selbst nochmal aufbereitest. In zwei Belege a) Lieferung - mit Anrechnung der vollen Abschläge b) Rücklieferung - ohne Anrechnung von Abschlägen Der Beleg A spuckt dann den Wert aus, den Du als Umsatz zu versteuern hast; Belge B ist - umsatzsteuerlich - für die Füße.
Wenn Du mir noch mengenmäßige Angaben zu Gesamterzeugung, Einspeisung / DV (am besten ne Kopie der Abrechnung) überlässt.. kann ich Dir das mit nem kleinen Excel-Tool flott hochrechnen.
Was die Abschläge 2012 angeht: Ich bin mittlerweile der Meinung, man geht die Sache besser pragmatisch als korrekt an. Und macht das genau wie in 2011.
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von sema » 31.05.2012, 22:02
@kpr Den Zahlen nach müsste die Gesamtstromproduktion bei 6.370,4 kWh und der Eigenverbrauch bei exakt 1.161 kWh liegen. Den Rest (z.B Messbetrieb, Zählergebühr..) kann man ja dann unkompliziert ergänzen.
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von tally333 » 05.06.2012, 13:02
Hallo Anton, hallo kpr, hallo sema,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich erkenne die Problematik meines Handelns;) Ich war nur in dem Irrglauben, dass ich mich an den Beleg (in diesem Fall das Schreiben des Energieversorgers mit der Abschlagszahlung) halten muss.
Gut, wieder was gelernt.
Ich lasse also trotzdem das Jahr 2011 wie gehabt...
Liege ich also richtig in der Annahme, dass ich jetzt für dieses Jahr wie folgt vorgehe:
Um speziell auf den Februar einzugehen: Wir hatten eine Nachzahlung in Höhe von 420 € netto, die Umsatzsteuer in Höhe von 80 € habe ich bei den abziehbaren Vorsteuerbeträgen eingetragen. Jetzt sehe ich auch den Fehler, den ich gemacht habe, ich habe den Eigenverbrauch dringelassen. Habe mir soeben die Abrechnung kopiert und den Eigenverbrauch auf der Kopie rausgeschmissen. Relevant für meine Abrechnung ist nur die Differenz zwischen Einspeisung und Abschlagsauszahlungen, richtig? Ergibt in meinem Fall also 230,44 € zzgl. 43,85 € Umsatzsteuer.
So würde also die korrekte Umsatzsteuervoranmeldung fürs 1. Quartal aussehen - hierbei orientiere ich mich allerdings an der Abschlagszahlung vom Netzbetreiber.
Steuerpflichtige Umsätze: 140 € (Im 1. Quartal ist nur eine Abschlagszahlung erfolgt und die Abschlagszahlungen wurden fürs Jahr 2012 vom Netzbetreiber gekürzt, der neue Betrag ist 159 € netto abzgl. 12 % Selbstverbrauch - hab mich dabei an die Abrechnung für 2011 gehalten )
Abziehbare Vorsteuerbeträge:
Zum einen die 43,85€ + sonstige in Frage kommende Rechnungen (genauer die Vorsteuerbeträge)
Ist das so korrekt?
Was ist denn eigentlich der beste Weg? Monatlich den Zähler ablesen und den genauen Wert in die Umsatzsteuervoranmeldungen übernehmen und die Abschlagszahlungen „quasi vernachlässigen“?
@kpr - wir haben eig. bloß die zwei Werte: Eigenverbrauch, wie von sema richtig erkannt, mit 1161 kWh, Gesamtzählerstand ist bei 5553 kWh (sema, dieser Wert weicht von Deinem ab - kann es sein, dass es daran liegt, dass wir die Einspeisekonditionen von Dezember 2010 und nicht vom Januar 2011 haben?). Sonst fallen keinerlei Kosten an. Aber ich sende Dir gerne den Beleg zu - per pn?
Vielen Dank für Eure Geduld und noch einen schönen Tag!
Viele Grüße tally
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von sema » 05.06.2012, 13:54
tally333 hat geschrieben:... @kpr - wir haben eig. bloß die zwei Werte: Eigenverbrauch, wie von sema richtig erkannt, mit 1161 kWh, Gesamtzählerstand ist bei 5553 kWh (sema, dieser Wert weicht von Deinem ab - kann es sein, dass es daran liegt, dass wir die Einspeisekonditionen von Dezember 2010 und nicht vom Januar 2011 haben?).
Hallo, ja genau so ist es, bin von der Einspeisevergütung 2011 ausgegangen, da es oben hieß...ging Jan 2011 ans Netz. Trotzdem komme ich jetzt auf eine Gesamtstromerzeugung von 5.543 kWh. Nach meinen Unterlagen war die Vergütung damals 33,03 Cent/kWh. sema
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von kpr » 05.06.2012, 15:25
kannst Du mir gerne per PN senden.
Du hast das entscheidende Wort - das beim Buchhalter die Nackenhaare hochgehen lässt - schon verwendet: "Eigentlich". "Eigentlich" interessiert eigentlich keinen. Tatsächlich wäre interessanter.
Auf die 6.370,4 kWh bin ich auch schon gekommen. Mit den nun von Dir genannten 5.553 komme ich aber auch nicht klar. Da müsste man mal klären, was nun Fakt ist. Ansonsten müsste das schon so wie im Dateianhang aufgeführt aussehen.
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von sema » 05.06.2012, 17:45
kpr hat geschrieben:....Mit den nun von Dir genannten 5.553 komme ich aber auch nicht klar. Da müsste man mal klären, was nun Fakt ist. ...
Hallo geschätzter kpr, bei 5.543 kWh müsste es dann passen - außer die Abrechnung des VNB ist fehlerhaft. Des Weiteren hast du die Einspeisevergütung 2011 hinterlegt, laut TE gelten die Sätze ab 10.2010. 33,03 Cent kWh sema
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von kpr » 05.06.2012, 21:48
o.k. - dann sollte es jetzt besser aussehen. (Hab leider keine "Messlatte"; z.B. in Form der Zahl, die Du aus der Abrechnung unterm Strich zu zahlen hattest.)
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von jusol » 07.06.2012, 15:50
Moin und Hallo, Ein prima Beispiel, wo die Jahres-Abrechnung des VNB mit den eingereichten VA des Betreibers und der tally333.xls von kpr übereinstimmt.  Angenommen  Wenn jetzt der VNB den Abschlag Dezember (überwiesen am 2.1.12) in seiner Jahres-Abrechnung mit übernimmt, also 12 Abschläge zahlt, so läuft die ganze Sache Abziehbare Vorsteuerbeträge:
Zum einen die 43,85€ + sonstige in Frage kommende Rechnungen (genauer die Vorsteuerbeträge)
mit den nachgereichten Rechnungen doch aus dem Ruder, oder USt. hinkt der Abrechnung VNB hinterher, und ich habe keine plausibele Rechnung zum Nachreichen. Gruß jusol
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