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Moderator: Mod-Team
von Pilaster » 16.04.2012, 15:27
Hallo, mein FA hätte gerne meine Umsatzsteuererklärung für 2010. Ich dachte eigentlich, dass das mit der allgemeinen Steuererklärung erledigt wäre. Wohl nicht. Jetzt ist es so, dass ich im Dez 2010 meine Anlage aufs Dach gesetzt habe. Umsatzsteuer habe ich also an den Solarteur bezahlt und darüber auch die Voranmeldung gemacht. Die Erstattung erfolgte dann im Februar 2011. Von den Stadtwerken habe ich im Dez 2010 noch nix bekommen, also auch keine abführbare Umsatzsteuer. Kann ich Umsatzsteuererklärung für 2010 über Elster machen oder in Papierform? Wo muss ich denn dann was eintragen? Ich entschuldige mich hiermit schon mal direkt für eventuelle laienhafte Ausdrucksweise!  Herzliche Grüße, Pilaster
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von kpr » 16.04.2012, 15:51
Die USt-Erklärung ist praktisch nichts anderes, als eine Voranmeldung über alle 12 Monate eines Jahres hinweg (in Deinem Fall halt nur den einen Monat). Formal keine Steueranmeldung mehr; sondern eine Steuererklärung... (die.. bitte nicht lachen) formal im Regelfall nur die Wirkung einer Steueranmeldung erlangt. Klingt kompliziert; ist es aber nicht. In Deinem Fall klingt es nach Schildbürgerstreich; aber wir haben mit dem gleichen Verfahren ja noch ein paar Millionen andere Unternehmen in Deutschland - da bekommt halt nicht jeder sein eigenes Deklarationsverfahren  Such Dir die gleichen Felder (Umsätze zum Steuersatz von 19 v.H., Vorsteuer aus Rechnungen anderer Unternehmer) und zieh im Feld "Vorauszahlungssoll" wiederum das ab, was Du bereits aus der Voranmeldung 12/2010 schuldest (ggf. Erstattungsbetrag = negativ eintragen). Per Saldo sollte dann in etwa Null herauskommen. Das ist dann der Betrag, den Du aus der Erklärung heraus schuldest. (Prinzip: Gesamte USt eines Jahres ./. gesamte Vorsteuer eines Jahres ./. allem was man aus Voranmeldungen schuldet = das was man aus der Erklärung heraus schuldet)
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von Pilaster » 16.04.2012, 16:38
Hallo,
danke kpr für Deine schnelle Antwort.
Über Elster Online kann ich für 2010 nix mehr eingeben.
Also habe ich mir das entsprechende Formular runtergeladen.
Anscheinend bin ich zu blöd, aber ich finde in diesem Formular nicht das, was ich finden will, oder was ich meine, finden zu müssen. In welcher Zeile muss ich was eintragen?
Ich dreh am Rad!
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von RheumaKai » 16.04.2012, 16:46
Pilaster hat geschrieben:Über Elster Online kann ich für 2010 nix mehr eingeben.
Doch. Wenn du mit diesem Programm die Voranmeldung gemacht hast, kannst du auch die Jahreserklärung machen. Einfach "Neu-anlegen - Umsatzsteuerjahreserklärung". Dann trägst du die VoSt nochmal ein und gibts an, diese vom Finanzamt erstattet bekommen zu haben. Das Programm errechnet, dann eine Zahllast von 0,00 Euro. Ans FA schicken - ausdrucken - unterschreiben - und nochmal schriftlich ans FA schicken - fertig!
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von sema » 16.04.2012, 17:58
Hi, seit wann kann man über ELSTER ONLINE eine Umsatzsteuererklärung abgeben???  du meinst vermutlich Elster Formular - ist ein kleiner Unterschied !! Wenn die Umsatzsteuererklärung 2010 nicht installiert ist, dann kann man die nächsten 100 Jahre herumklicken - das wird dann nix....in dem Fall einfach über die Updatefunktion dann "zum Download verfügbar" auswählen und den ensprechenden Teil downloaden. sema
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von Pilaster » 16.04.2012, 20:06
Hallo,
ich meinte die Elster Internetseite, wo ich die Voranmeldungen immer erledige.
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von sema » 16.04.2012, 21:02
Pilaster hat geschrieben:Hallo,
ich meinte die Elster Internetseite, wo ich die Voranmeldungen immer erledige.
Pilaster
Hi, ich meinte hauptsächlich auch nicht dich sondern den Vorposter Für die elektronische Übermittlung brauchst du entweder ElsterFormular oder halt eine andere gängige Steuersoftware. sema
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von RheumaKai » 17.04.2012, 07:56
Klar, ich meinte natürlich das ElsterFormular Programm.
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von RheumaKai » 17.04.2012, 07:57
RheumaKai hat geschrieben:Klar, ich meinte natürlich das ElsterFormular Programm. http://www.elsterformular.deMach es damit und die Sache ist in 2 Minuten erledigt.
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von kpr » 17.04.2012, 15:57
Hilft ihm alles nichts, wenn er die Zeilen nicht findet. Da ich nun eher schwul werde, als das ich die Zeilen auswendig lerne, kann ich es nur grob versuchen:
Seite 1... allgemeines blabal zum Steuerpflichtigen und zur Steuerpflicht Seite 2....Angaben zu den Umsätzen; da müsste was sein. Der Klassiker "stpfl. Umsätze zu 19 v.H." Seite 3... Vorsteuer Seite 4.... Berechnung der zu zahlenden Steuer
Irgendwo auf Seite 2.. sehr weit oben wirst Du also die Umsätze finden; und auf Seite 3 sehr weit oben die Vorsteuer; unmittelbar vor dem Endergebnis auf Seite 4 kommt das VZ-Soll hin.
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