Hallo,
aufgrund einer Fristverlängerung gebe ich meine Umsatzsteuer Volleinspeiser erst jetzt ab.
Ich hätte da noch ein zwei Fragen.
Anlage in 2009 in Betrieb gegangen.
Ab 2012 Jährliche Umsatzsteuerabgabe.
In 2013 Umsatzsteuer von 2012 abgegeben.Zeile 33
Kommt diese Umsatzsteuer Abgabe für 2012 abgegeben in 2013 als Steuerabgabe irgendwo in des Umsatzsteuer für 2013 mit rein oder ist Sie nur als Verlust zur Gewinnermittlung in den EÜR Rechnung von 2014?
somit Umsatzsteuererklährung 2013
Zeile 33 Nettobetrag plus rechts die Steuer.
Zeile 60 Ergebnis Steuer aus Zeile 33 Rechts
Zeile 92 aus Zeile 60 die Steuer aus dem Veranlagungsjahr
Zeile 98, 101 und 105 die Summe bestätigen wenn nichts dazukommt
Zeile 107 und 109 wie Zeile 98
Anlagen UN und UR keine angaben.
MFG: Helme