Hallo,
wieder eine Frage zur Umsatzsteuererklärung.
Letztes Jahr war die erste, wurde vom FA anerkannt. Irgendwann 2013(Juni) hat E.On Jahresabrechnung zugeschickt und hat ca. 600€ für im 21012 gelieferten Strom nachgezahlt. Danach noch 60€ wieder abgebucht, da die ein Fehler wegen Direktverbrauch hatten. War eine lange Geschichte, aber die Frage nun ist:
Beide Beträge sind im Jahr 2013 geflossen. Für beide Beträge gab es eine gesonderte Rechnung mit Ausweisung der MwSt.
Wo tue ich diese in der Umsatzsteuererklärung vermerken? Beide unter 33 ? Oder sind dass Rechungen aus anderen Unternehmen und somit unter 62 fällig?
Unter 62 habe ich heuer nur den Funkrundsteuerempfänger der Eon angesetzt und meine, dass die anderen zwei hier nichts zu suchen haben... Falsch?
Frage 2:
ich weiss, dass man EÜR und USt getrennt behandeln soll, tue ich auch. Aber für EÜR steht halt die gleiche Frage: Wochin mit den beiden oben gennten rechnungen von EON?
Bei EÜR habe ich erstmal die beiden als "+"600 und "-"60€ in die Einnahmen platziert. Die abgebuchten 60€ quasi als negative Einnahme....
Solten diese 60 nicht ins Verlust veschoben werden?
Und eine Bonusfrage zu kpr
Letztes Jahr habe ich nicht riskiert und für Direktferbrauch die von Eon angesetzte 0,1638€ benutzt. Dieses Jahr möchte ich probieren meine Selbstkosten zu ermitteln(es gab mal hier im Forum dein Beitrag zum Thema) und diese einsetzten. Das wären 0,08€ rein rechnerisch. Und als Kompromisswert würde ich halt gern 0,12€ einstellen. Was denkst Du, soll ich eine Erklärung zu Selbstkostenrechnung mit dem EÜR an FA vermitteln oder erst wenn FA mich darauf anspricht diese bereit zu stellen?
Oder soll ich das sein lassen, da es keine überzeugende bzw. handfeste Berechnungsmodelle zu den Direktverbrauchkosten gibt?
Danke im Voraus an alle,
Gruß,
Valerii