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von Whyara » 06.07.2012, 22:42
Hallo Leute,
ich mach gerade die Anmeldung für Juni und bin a bisserl verunsichert:
13.06. Zahlungseingang Eon für Januar - Mai 28.06. Zahlungseingang ÜZW für Juni 02.07. Zahlungseingang Eon für Juni
Welche Zahlungseingänge muß ich mit in die Juni-Anmeldung reinnehmen ?
Nur was auch wirklich im Juni auf'm Konto eingegangen ist, oder auch den Zahlungseingang vom 02.07. - oder kommt der dann erst in' Juli ?
Gruß und vielen Dank im Voraus Markus
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von Wolfsolar » 06.07.2012, 22:51
Hallo...
@Whyara! Alles was im Juni eingegangen ist, musst Du angeben, also Zahlung vom 13,06 und vom 28.06.
Die Zahlung vom 02.07. kommt in die nächste Umsatzsteuermeldung Juli rein.
Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
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von Whyara » 06.07.2012, 22:59
Dann lag ich mit meiner Vermutung richtig  Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort !
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von Wolfsolar » 06.07.2012, 23:14
Hallo... Jo, gern geschehen. Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
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von oberbonze » 07.07.2012, 18:28
.... hmmm, hinsichtlich der Zahlung am 02. Juli für den Juni 2012 gilt das doch aber nur, wenn ihm das Finanzamt eine Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuererung) genehmigt hat, falls er es vorher so im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auch so beantragt haben sollte. Ansonsten gilt doch dann die Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung), ergo Buchung im Juni, UStVA-Erfassung für Juni. Oder nicht? 
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von kpr » 08.07.2012, 12:37
Ja. Aber jeder mir bekannte PV-Betreiber wählt die IST-Versteuerung. Hier im Forum darf man diese unterstellen. (Nur am Rande: Der Antrag wird in der Praxis gestellt, indem man es einfach macht. "PV-Praxis" (und das übertriebene Interesse für Käsekästchen in einem Fragebogen der für wirklich fast nichts gut ist; zumindest aber nicht für das, was drinsteht) entspricht nicht der sonstigen betrieblichen Praxis.)
Bei Soll-Versteuerung wäre für den 2.7. keine klare Aussage zu treffen. - Wie ist der Abrechnungszeitraum vertraglich geregelt? Monat? oder Jahr? - Handelt es sich demnach um einen Abschlag auf eine nicht ausgeführte Leistung - oder um eine ausgeführte Lieferung? Abschlag: Es gilt wiederum der Zahlungseingang Ausgeführte Leistung: Die Leistungen sind zu versteuern. Weder geschriebene Rechnungen geschweige Zahlungseingänge spielen für die Bestimmung der USt eine Rolle. (Auch wenn man dies in der Buchführungspraxis anhand der geschriebenen Rechnungen validiert.)
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von oberbonze » 09.07.2012, 18:35
... wie schnell ist ein Kreuzchen in einem Antrag gesetzt oder aber auch nicht gesetzt ... Sicher drängt sich bei PV die Ist-Versteuerung auf. Wer sich aber vorher nicht informiert, kann das (und Vieles andere auch) schnell falsch machen, nech?? Wer weiß, welche Option der Threadersteller gewählt hat ...
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von Whyara » 09.07.2012, 18:49
Hallo,
ich hatte auf dem Fragebogen vom Finanzamt folgendes angekreuzt:
"Bezgl. der USt optiere ich zur Regelbesteuerung und beantrage die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Mir ist bekannt, daß nach § 18 Abs. 2 UStG im Jahr der Betriebsaufnahmne und im folgenden Jahr monatlich USt-Voranameldungen bis zum 10. des Folgemonats abzugeben sind."
Hätt' ich das Kreuzchen besser nicht machen sollen ???
Gruß Markus
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von sema » 09.07.2012, 19:22
Hallo, doch...des passt scho...> Istversteuerung.
sema
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von oberbonze » 10.07.2012, 06:31
Kreuzchen richtig gesetzt 
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