Da die Anlage im November 2011 ans Netz gegenagen ist habe ich zum 24.12.2011 die Werte abgelesen und diese mitgeteilt.
Die Abrechnung davon ist gleichzeitig mit der Abschlagsberechnung gekommen.
Jetzt zu meinen Fragen:
Muss ich die Endrechnung 2011 (15.11-31.12) in der nächsten Voranmeldung angeben oder muss das woanders angeben werden?
Kann ich die Umsatzsteuer für die Zählermiete zurückfordern?






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