Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 2012

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Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 2012

Beitragvon matthias0576 » 12.07.2012, 15:21

Hallo, habe mal eine Frage wegen der Besteuerung der Umsätze bei einer Neuanlage mit Eigenverbrauch wenn diese nun ans Netz gehen würde??
Wie wird der Eigenverbrauch besteuert?? Habe schon vieles gelesen hier, nur bezieht sich ja fast alles noch auf die alten Anlagen und Regelungen wobei der Eigenverbrauch noch extra Vergütet wurde.
Werden einfach die 19% Mehrwertsteuer für den Eigenverbrauch extra berechnet oder ist das ganze schon etwas umfangreicher zu berechnen??
Vielleicht kann ja mal jemand von Euch eine Erklärung dazu abgeben
Grüße aus dem Norden
matthias0576
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon kpr » 12.07.2012, 16:05

Interessante Fragestellungen zu dem Thema ergeben sich m.E. nur, wenn nach Abzug des DV immer noch eine Strommenge verbleibt, die vom VNB nicht vergütet wird.
Wenn da gar keine Strommenge ist, die nicht vergütet wird - bleibt alles beim alten; nur mit anderen Beträgen.

Um an der prinzipiellen Systematik der fiktieren Lieferbewegungen etwas zu verändern, besteht m.E. keinerlei Anlaß.
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon macnetz » 12.07.2012, 16:28

Hallo Matthias,

"alles bleibt beim alten" bedeutet dass der gesamte erzeugte Strom virtuell an den VNB geliefert und von diesem 19% Umsatzsteuer zu zahlen sind. Diese holt er sich bei dir wieder indem er den direkt verbrauchten Strom mit der virtuellen Rücklieferung zum für dich gültigen EEG-Vergütungssatz plus 19% USt in Rechnung stellt. Du kannst als privater Verbraucher diese Umsatzsteuer nicht vom FA zurückholen.

Alles bleibt beim Alten - nur die Differenz zwischen virtueller Lieferung und virtueller Rücklieferung ergibt 0ct/kWh

Grüsse
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon dancer1958 » 12.07.2012, 16:36

Die Berechnung ist nach meiner Meinung die Gleiche wie vorher.

produzierter Strom - eingespeister Strom = Direktverbrauch

Direktverbrauch * (Einspeisevergütung [z.B. 19,5 ct] - Direktverbrauchsvergütung [ab 1.4.2012 = 0 ct]) = anzusetzender Wert

Es haben sich nur die Werte (wie nach jeder Änderung des EEG) nicht aber das zugrundeliegende Prinzip geändert.

Gruß
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Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 2012

Beitragvon macnetz » 12.07.2012, 18:45

hallo dancer,

der OP hat nach der Umsatzsteuer gefragt.

Da gibt es eigentlich gar keinen Direktverbrauch ;)
Der gesamte erzeugte Strom unterliegt der Umsatzsteuer, egal ob der Direktverbrauch 0% oder 10% oder 50% oder 100% ist.

Grüsse
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon kpr » 12.07.2012, 19:52

Stimmt schon. Aber vor die Umsatzsteuer, hat der Gesetzgeber den Leistungsaustausch gesetzt; und vor den Leistungsaustausch den Leistungswillen. Und genau an der Stelle können künftig ganz witzige Konstellationen entstehen.
Deswegen wird weniger der Direktverbrauch zum Problem... sondern der nicht vergütete Strom.
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon EMS_INSANE » 12.07.2012, 20:11

kpr hat geschrieben:Stimmt schon. Aber vor die Umsatzsteuer, hat der Gesetzgeber den Leistungsaustausch gesetzt; und vor den Leistungsaustausch den Leistungswillen. Und genau an der Stelle können künftig ganz witzige Konstellationen entstehen.
Deswegen wird weniger der Direktverbrauch zum Problem... sondern der nicht vergütete Strom.


d.h. unter 10kWp ist alles klar und bei 10,01kWp kann ich mich mit dem FA streiten ...

Und welchen Strompreis nehme ich für die Steuer als Grundlage :?:
z.B. ( eigene ) Stromgestehungskosten 0,075€, Beschaffungskosten ( Eon ) 0,20€ .

Muß ich die Umsatzsteuer für meinen EV dann auf Basis von 0,075€ oder 0,20€ abführen :?:
Was ist dann wenn die Eon den Strompreis auf 0,30€ erhöht :?:

Das wird bestimmt noch interessant ...

Macht es dann einen Unterschied ob ich überhaupt ins Netz einspeise oder 100% EV habe :?:


So long

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Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 2012

Beitragvon macnetz » 12.07.2012, 21:53

Hallo Insane,

es macht einen Unterschied ob du überhaupt einspeist oder 100% selber verbrauchst.

Wenn deine PV-Anlage weniger als die Grundlast liefert bist du IMO kein gewerblicher Stromerzeuger mehr.
Du brauchst dich dann AFAIK auch nicht um die EEG-Vergütung kümmern und darfst allerdings auch die Vorsteuer nicht zurückholen.

Dafür brauchst du für den selbst erzeugten Strom weder Umsatzsteuer noch Einkommensteuer zahlen :D
Du erntest dann Strom wie deine Tomaten auf dem Balkon oder die Kresse am Küchenfenster.

In den nächsten Jahren wird diese Anlagenklasse interessant werden.

Grüsse
Anton
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon kpr » 12.07.2012, 22:22

@ems_insane
Also bei 10 kWP ist evtl. eine Marke erreicht, wo ein Problem auftaucht (oder eines auftauchen könnte).
Von "Streiten" hab ich keine Silbe verloren.
Ein "Problem" muss man ja nicht im Streit lösen.

Das Bewertungsproblem, daß Du skizzierst, haben wir bei der Bewertung der Sachentnahme ja heute schon.
Den Betrag anzusetzen, auf den man durch die Wahl der Überschusseinspeisung gegenüber der Volleinspeisung verzichtet, hat sich ja in der Breite festgesetzt.
Mit der Begründung würde man auch in Zukunft auch bei Anlagen > 10 kWp ganz gut fahren. M.E. wird bis zur Marke von 10% nicht mehr "wertvoller" Strom, sondern (fast) wertlose Produktionsabfälle entnommen.
Man kann da verschieden Gedankenspiele betreiben ... keines davon ist wirklich "bad stuff".
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Re: Umsatzsteuer Eigenverbrauch mit neuer EEG nach April 201

Beitragvon dancer1958 » 13.07.2012, 08:49

Tja ja,

das passiert, wenn der Gesetzgeber versucht schlau zu sein und aus seiner Systematik ausbricht um einen Einzelfall zu regeln. Ich rechne damit, dass hier in naher Zukunft eine Änderung des UStAE A 2.5 (3-6) erfolgt. Wenn man bei dem bisherigen System (zumindest bei den dort kreierten Grundsätzen) bleibt, fällt bei Anlagen über 10 kWp für die ersten 10% Direktverbrauch keine Umsatzsteuer an, da für die fiktive Volleinspeisung hierfür kein Entgelt gezahlt wird und insofern die entsprechende Rücklieferung auch mit 0 € Entgelt anzusetzen ist.

Ertragsteuerlich wären wir wieder beim Teilwert. Was zahlt ein fremder Erwerber für etwas, das er nur verschenken kann? - Ich würd dafür wahrscheinlich nichts zahlen.

Mal schaun, was die Finanzverwaltung daraus macht.

Gruß
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