Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon michael091963 » 28.06.2012, 17:47

mig hat geschrieben:Elster Basic ist die kostengünstigste Variante.


Nicht nur "kostengünstig" sondern sogar "kostenlos"
https://www.elsteronline.de/eportal/eop ... ierung.tax

Das Softwarezertifikat kann auch in anderen Programmen, zB. QuickSteuer, Taxman etc. zur papierlosen Abgabe der Steuererklärung genutzt werden. Funktioniert einwandfrei. Um es etwas sicherer zu machen, sollte man die Datei auf einem gesicherten USB-Stick aufbewahren.
24 x Sharp NU235 mit SMA SB5000-TL20 * Ausrichtung ~ 75 Grad * - PVGiS4-10% = 842 kWh/kWp
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon Yellowspider » 29.06.2012, 17:59

Klinke mich mal tzu dem Thema Umsatzsteuerrückerstattung der Neuanlage ein.
Habe nun die erforderliche Steuernummer. Das FA teilte mir im Mai mit, bitte von Papierabgabe abzusehen. Damit die Nummer erteilt wurde, forderte man meine Rechnung und das Inbetriebnahmeprotokoll an. Da ich aber nur 90% der Anlage zu diesem Zeitpunkt bezahlt hatte, schickte ich also die Teilrechnung mit.

Soweit so gut. Jetzt soll ich eine rückwirkende Umsatzsteuervoranmeldung für Mai abgeben. Dort solle ich bitte die Ausgabe bzgl. der Anlage eintragen, damit dieser Teil rückerstattet wird. Eine spätere Geltendmachung nach Erhalt der Gesamtrechnung ginge nicht, da ich immer den Monat heranziehen muß, in welchem ich den Betrag bezahlt habe.

Das hieße konkret, stückeln. Im Mai die 90 % und dann wohl spätestens Juli die restlichen 10%.
Oder abwarten, bis die Gesamtrechnung vorliegt und dann alles im Juli geltend machen?
Gruß
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon kpr » 29.06.2012, 21:18

"Bitte von Papierabgabe absehen" = "Bitte stören Sie unseren gewohnten Arbeitstag nicht. Es ist ja nur ihr Geld - da werden Sie ja wohl ein wenig Geduld haben".
Wenn ich das witzig finde gehts ja noch (weils nicht mein Geld ist, was bei fremden Leuten schlummert) - wenn Du aber da noch lachen kannst, fänd ich's bedenklich.

Es ist ja nun nicht so schwer:
Vorsteuer auf ausgeführte Leistungen ist in dem Monat abzugsfähig, in dem die Rechnung vorliegt.
Vorsteuer auf nicht ausgeführte Leistungen (Vorauskasse, Anzahlunge, Abschlagzahlungen) ist in dem Monat abzugsfähig, wo die Rechnung vorliegt, und die Zahlung geleistet ist.

Nu nimmst Du für jeden Monat ein Körbchen;
nimmst jeden Beleg in die Hand... schaust Dir an ob es sich um eine Rechnung über ausgeführte oder nicht ausgeführte Leistungen handelt und ordnest dann anhand von Zahlungsvermerk und Eingangsstempel jeden Beleg einem Körbchen zu.
Vorsteuerbeträge aufaddieren. Summe in der jeweiligen Voranmeldung eintragen.
Finish.
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon Yellowspider » 30.06.2012, 10:11

Hi kpr, danke für Deine Info. Ich hatte vor, bei Erhalt der Gesamtrechnung (und Zahlung des Restbetrages) diese Rechnung abzugeben. Ist schon klar, daß das frühestens Juli erfolgt und ich somit einen Monat länger auf die Rückerstattung warten müsste. Geht das überhaupt??

Oder kann das FA auf die Geltendmachung der Teilrechnung im Bezahlmonat bestehen, bei mir also die noch ausstehende Umsatzsteuervoranmeldung Mai, welche ich umgehend dem FA zukommen lassen möchte??

Vielen Dank für Deinen unermüdlichen und hilfreichen Support hier im Forum.
Gruß
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon kpr » 30.06.2012, 12:55

Warum darüber nachdenken etwas falsch zu machen.... wenn die Einhaltung der Spielregeln überhaupt keinen Nachteil mit sich bringt?

Wenn ich dem AR empfehle, dass wir zur Vermeidung von polnischer Quellensteuer mal schnell ne GmbH in Polen gründen..... dann kann ich ja verstehen, dass da kommt "oh mann.. muss das sein... wieder ein Geschäftsführer.. wieder ein Dienstwagen... noch ne Sekretärin". Aber was spricht dagegen die Vorsteuer einfach in dem Monat anzumelden, wo es richtig ist???

Andersherum: Nehmen wir einen Betrieb in der Baubranche. Da ist es üblich, dass Rechnungen erst mit dem "geprüften" Betrag eingebucht werden. Sowas kann sich schon mal Wochen und auch Monate ziehen. Da erfasse ich die Vorsteuer dann auch in vollem Bewusstsein im falschen Monat. Halt zu spät. Theoretisch müsste ich ne korrigierte Voranmeldung abgeben.
Hat das FA überhaupt kein Interesse dran. Und selbst wenn.. die würden es ja nicht merken. Steht ja nur ne einzige grosse Summe in der Voranmeldung.

Als PV-Betreiber weiss ich aber ganz genau, dass gerade die Anschaffungsrechnungen systembedingt unter die Lupe genommen werden. Da mach ich den Sch.... doch richtig. Ansonsten zeig ich dem FA doch schon: Schau her.. von Tuten und Blasen keine Ahnung... mit mir könnt ihr es machen; oder zumindest mal versuchen."
Solche "Erstkontakte" sollte man eigentlich nutzen um Zeichen zu setzen in der Richtung "Lieber Freund... ich mach mir die Hose auch nicht mit der Rohrzange zu... lass uns vernünftig miteinander umgehen."

Um Deine Frage zu beantworten:
Ja. Könnte das FA. Wäre das erste Mal, dass ich das in mehr als zwei Jahrzehnten erlebe; aber ich hab bei PV schon so vieles erlebt, was ich mir nie hätte vorstellen können.
(Hätte bei mir z.B. zur Folge, dass ich künftig jede Voranmeldung mit nicht-monetärer Auswirkung falsch deklarieren würde; und dann zwei berichtigte pro Monat nachschieben würde. Zur Abwechslung mal das Komma im Vorsteuerbetrag verschieben... und dann kann die arme Sau auch noch ne Rückfrage bearbeiten.)
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon Yellowspider » 30.06.2012, 13:28

Thx. Habe jetzt gerade die Mai-Anmeldung nachgeliefert. Stellt sich nur die Frage, ob ich eine erneute Kopie der Zwischenrechnung einreichen muß, oder die Rechnungskopie bei der Beantragung der Steuernummer denen automatisch vorliegt. Ob die so komplexe Vorgänge aber schon hinbekommen? :-)
Gruß
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon kpr » 30.06.2012, 14:33

nein. damit überforderst Du den Laden komplett.
Die steuerliche Erfassung erfolgt auf dem Teilbezirk (und die bekämen von mir keine Belege; wozu?);
die Voranmeldungen bearbeitet die Voranmeldungsstelle. Da gibt es keine Verknüpfung. (Wie auch?)
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon Yellowspider » 30.06.2012, 15:17

Hab ich mir gedacht. Also kopieren der Zwischenrechnung, draufschreiben welche Steuernummer und welche Voranmeldung, eintüten, einwerfen...
:danke:
Gruß
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon kpr » 30.06.2012, 15:25

scannen und per mail an die Voranmeldungsstelle. einfacher, billiger, schneller
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Re: Umsatzsteuer bei Neuanlage zurück, wie?

Beitragvon vzbiker » 08.07.2012, 21:25

So, ich habe nun die Steuernummer für die UStVA vom FA bekommen.
Auch die Info dass ich monatlich die UStVA elektronisch zu machen habe.
Ausserdem wurde mir die Dauerfristverlängerung gewährt und die ISTVersteuerung genehmigt.
Nächste UStVA für Juli ist für mich jetzt bis spätestens 10. September zu machen.

Was mich stutzig macht ist, dass ich nach Erhalt eine Kopie Einspeisevertrags einreichen soll.
Bin seit 20.06.2012 am Netz und hab aber noch gar nichts vom Energieversorger gehört. Geschweige denn einen Vertrag unterschrieben!?!

Ist das normal?!?
Grüße aus dem sonnigen Süden
Günni
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