Umsatzsteuer als Aufwand vergessen

  • Hallo


    ich hatte bei meiner PV-Anlage (8 kW), die 2011 ans Netz ging vergessen, die Umsatzsteuer (4.200€) als Aufwand anzugeben, so dass mein Betriebsergebnis um 4.200€ zu hoch ausfiel.
    In 2012 wurde mir die Vorsteuer erstattet und als Einnahme gewertet. Im Ergebnis musste ich die 4.2000€ versteuern, erhielt aber keine entsprechende Minderung im Vorjahr. Diesen Fehler bemerkte ich erst 2015, mein Finanzamt verweigerte mir eine Korrektur mit dem Hinweis, dass der Fall abgeschlossen sei.


    Wie bekomme ich die Steuerakte von 2011 wieder geöffnet, so dass ich eine Korrektur einreichen kann?


    Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

  • da bist du schön in die Steuerfalle getappt....

    Alle sagten das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht, und hats einfach gemacht.

  • Oh, ich fürchte gar nicht! :(
    Aber vielleicht haben die Experten einen (legalen) Trick!

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Oha, da wäre ein Steuerberater im ersten Jahr günstiger gewesen! :shock:

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von donnermeister1

    Hast du den Steuerbescheid 2011 bekommen? Kann das FA den Zugang des Steuerbescheids 2011 beweisen?


    Wenn die Zahlungen zur Steuer 2010 und 2011 getätigt wurden, kann man wohl konkludent davon ausgehen.


    Ich fürchte auch, dass da (leider) nichts mehr zu machen sein wird.


    Mit hätte, wäre, wenn ist dir leider auch nicht mehr geholfen...

  • Die einzige LEGALE Möglichkeit wäre es (hätte sein können), das Finanzamt dazu aufzufordern, den Nachweis über den Zugang des Bescheides zu führen.
    Aus sehr guten Gründen, hat der Gesetzgeber aus guten Gründen und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte diese Pflicht dem Finanzamt auferlegt; und wann immer eine Behörde meinte, diese Vorschrift würde missbraucht, hat sie sich eine deftige Watschn bei den Gerichten abgeholt.


    Das FA kann diesen Beweis in der Regel nicht führen, da die Bescheide mittels einfacher Post versendet werden.
    Die Leistung einer Nachzahlung exakt in Höhe des Steuerbescheides verlangt "Täterwissen" - wenn in dem Bescheid von der eingereichten Erklärung abgewichen wurde - und im Verwendungszweck auch noch das Datum der Bescheide angegeben wurde.


    Hier scheint man mit dem FA schon geplaudert zu haben - und dem FA liegen vermutlich schon Beweise vor, dass der Bescheid zugestellt wurde.


    Da ist der Ofen dann leider aus.
    Wenn der TO hier den Schuldigen sucht.... so hart das auch klingen mag.... er findet ihn im Spiegel.


    Andere legale Möglichkeiten, als die Bestandskraft des Bescheides über die Bekanntgabe zu torpedieren, gibt es in dieser Situation (aus ebenso guten Gründen) nicht.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung