Hallo
ich hatte bei meiner PV-Anlage (8 kW), die 2011 ans Netz ging vergessen, die Umsatzsteuer (4.200€) als Aufwand anzugeben, so dass mein Betriebsergebnis um 4.200€ zu hoch ausfiel.
In 2012 wurde mir die Vorsteuer erstattet und als Einnahme gewertet. Im Ergebnis musste ich die 4.2000€ versteuern, erhielt aber keine entsprechende Minderung im Vorjahr. Diesen Fehler bemerkte ich erst 2015, mein Finanzamt verweigerte mir eine Korrektur mit dem Hinweis, dass der Fall abgeschlossen sei.
Wie bekomme ich die Steuerakte von 2011 wieder geöffnet, so dass ich eine Korrektur einreichen kann?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.