ich bin gerade dabei meine erste Jahresumsatzsteuererklärung zu erstellen.
Ist es richtig, dass ich die Umsatzsteuerrückerstattungen aus den Voranmeldungen, welche ich vom FA bekommen habe, nicht in der Jahresabrechnung eintragen darf/muß?
Patrick
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Steuerrückerstattung vom FA in JahresumsatzsteuererklärungModerator: Mod-Team
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Steuerrückerstattung vom FA in Jahresumsatzsteuererklärung
Hallo,
ich bin gerade dabei meine erste Jahresumsatzsteuererklärung zu erstellen. Ist es richtig, dass ich die Umsatzsteuerrückerstattungen aus den Voranmeldungen, welche ich vom FA bekommen habe, nicht in der Jahresabrechnung eintragen darf/muß? Patrick
Re: Steuerrückerstattung vom FA in Jahresumsatzsteuererkläru
Jein.
Also erstmal: Nein. Die USt-Zahlungen vom / ans Finanzamt sind selbst keine steuerbaren Vorgänge und enthalten auch keine Vorsteuer. Allerdings... ist das Vorauszahlungssoll einzutragen. Das VZ-Soll ist die simple Summe aus allen (max) 12 Voranmeldungen eines Jahres. Der Zahlungszeitpunkt spielt keine Rolle. Strenggenommen also ein klares NEIN. Die Zahlungen sind definitiv nicht zu erfassen. Aber das was aus den Voranmeldungen geschuldet wird = das was zu zahlen ist / was gezahlt werden SOLL, das ist zu erfassen. (Da gerade dieser Unterschied dem Laien oftmals "kleinkariert" erscheint.... traue ich mich nicht zu einem klaren und entschiedenen nein) 16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
Re: Steuerrückerstattung vom FA in Jahresumsatzsteuererkläru
Hallo kpr,
danke für Deine Hilfe. Zur Info, ich verwende das PV-Steuer Tool von Paulchen und das meint auch, dass die Umsatzsteuerrückzahlungen aus den monatl.Voranmeldungen nicht anzugeben sind. Die Anlage ist erst seit Nov. 2011 in Betrieb, habe bis jetzt auch noch keine Vergütungen vom Netzbetreiber erhalten. Viele Grüsse.....
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