Steuernachzahlung

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Steuernachzahlung

Beitragvon FloriSolar » 29.09.2012, 12:04

Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas überfordert...
Mein Mann hat sich 2010 eine Photovoltaikanlage beschafft. Wir machen die USTVA und die Steuer fürs ganze Jahr (diese immer zusammen mit der privaten Einkommensteuererklärung)
Im ersten Jahr haben wir Steuer rausbekommen - klar wir hatten die Anschaffung der Anlage von ca. 90.0000,00 und da ist auch kein allzu kleiner VST Betrag.
Für 2011 haben wir ja in dem Sinn Gewinn mit der Einspeisung gemacht - Kreditschuldzinsen und Abschreibung angegeben, ansonsten fällt ja nichts zum gegenrechnen an.

Normalerweise bekommt mein Mann bei der privaten Einkommenssteuererklärung ca. 1000 aufgrund von Fahrtkosten etc raus. Diesmal aber wohl aufgrund des "Gewinnes" - müssen wir 500 EUR an Steuer nachbezahlen.
Im Prinzip wären es ja ohne der privaten Steuer: insg. 1500 nachzubezahlen allein für die Photovoltaik.
Und das obwohl man ja eigentlich keinen Gewinn hat weil man den Kredit dafür abgezahlt. (was aber das FA wenig interessiert- schon klar)

Kann dies trotzdem richtig sein, normal ja- Gewinn=Steuernachzahlung - aber ich dachte immer als Kleinunternehmer ist man zu einem bestimmten Betrag "Steuerfrei". Und zum anderen haben wir in dem Sinne ja keinen Gewinn weil der Kredit für die Anlage läuft.
Wir waren überrascht das wir doch noch 500 EUR nachbezahlen müssen, hätte eher damit gerechnet das des mit der privaten Steuer auf 0 aufgeht...

Vielen Dank für eure Meinungen
LG
Ann
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Re: Steuernachzahlung

Beitragvon kpr » 29.09.2012, 12:59

Zunächst mal: Glückwunsch, dass Du diese Plausibilitätsprüfungen machst! Kerngesunder Ansatz!!!

Schnell mal einen bösen Geist vom Tisch zaubern:
Das Darlehen.. interessiert das FA sehr wohl. Die Zinsen sind ja steuerlich abzugsfähig.
Würdest Du auch noch die Tilgung abziehen wollen - müsstest Du vorher die Auszahlung versteuern. Das willst Du garantiert nicht.
Was Du mit "das stört das FA nicht" beschreibst... ist der (gewollte und völlig selbstverständliche Effekt), dass der Unternehmer auf Investitionen Steuern zahlt. Und dieser Steuerlast (noch) kein Geldzufluss gegenübersteht; und das zu einem Zeitpunkt, wo gerade massiv Geld abgeflossen ist. Was vielfach dazu führt: Entweder Lebensunterhalt bestreiten ODER investieren. Und dann wird plötzlich klar, warum die Förderungen nach §7g einen nachhaltigen Doping-Effekt auf die deutsch Wirtschaft haben.

Was nun den eingetretenen Effekt angeht: Ja. Den hatte ich auch.
Wobei ich den IAB schon 2009 in Anspruch genommen habe... womit in 2011 noch 8% AfA (von den urspr. AHK) angefallen sind.
Wenn Du linear abschreibst.. wären es 5%. Dann passt das.

Wie hoch war der Gewinn? Wenn ich mal einen Grenzsteuersatz von 35% unterstelle.... müssten das so 4.000 Euro gewesen sein?

90.000 Euro.... 29kWp (hups.. das war aber teuer!)....12.500 Euro Einnahme. Afa 4.500 Euro (linear); 3.000 Euro Zinsen...
o.k. ich bin bei 5.000 Euro Gewinn. Aber dafür dass ich so gut wie keine Werte von Dir habe... passt das doch erschreckend gut.


Kleinunternehmer.. wäre ein Begriff aus der USt. Und da hast Du (korrekt) sogar drauf verzichtet.
Freibeträge... nein. In Deutschland werden alle Einkunftsarten gleich besteuert. Alle Einkunftsquellen und Einkunftsarten landen in einem großen Top ("Gesamtbetrag der Einkünfte") .. von da aus geht die Steuerberechnung weiter; am Ende wird bei der Bestimmung der STeuerschuld ein einheitlicher Grundfreibetrag abgezogen.


"Gewinn" hast Du sehr wohl. Der liegt halt nicht in der Kasse. (Wer sagt denn, dass steuerlicher Gewinn in der Kasse liegen muss? )
Hier in dem Fall ist das eine sehr normale, gewöhnliche, selbstverständliche Sache. Etwas was sich auch beherrschen lässt.
Kein Grund zur Aufregung - zumal das benötigte Geld ja in Zukunft zufliesst. Bei PV sogar sicherer als in jeder anderen Branche.

Nun entwickelst Du aber vielleicht Verständnis, wie der Unternehmer "fratzen schneidet" wenn ihm (z.B. durch den Tod von Gesellschaftern) stille Reserven aufgedeckt werden... dann selbst beim kleinen Handwerker sehr flott niedrige 6-stellige Steuern fällig werden.... und das Geld NIE über den regulären Geschäftsbetrieb zufließen wird. Da bleibt dann nur der Weg das Unternehmen zu verkaufen - um mit dem Verkaufserlös die Steuern zahlen zu können.
(Da kann ich es dann niemandem verübeln, wenn er seinen Koffer packt, und ins Ausland geht.)
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Re: Steuernachzahlung

Beitragvon FloriSolar » 03.10.2012, 10:52

vielen Dank für deine Antwort. Dann passt das schon so! War mir nur etwas unsicher. Ps du hast richtig gerechnet - das kommt so hin...bei uns war die 29kWp für diesen Preis sogar die günstigste weit und breit...wahrscheinlich je nach Bundesland wie die Mieten hahahaha...schönen Feiertag!
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Re: Steuernachzahlung

Beitragvon michael091963 » 03.10.2012, 12:16

Zumindest zu dem Hinweis "außer Kreditzinsen und Abschreibung fällt nichts an" ein paar Stichworte:

Umsatzsteuervoranmeldung ist elektronisch abzugeben. Hierfür benötigt man Internetanschluss und PC. Und hin und wieder muss man mal - z.B. hier im Forum - das ein oder andere zu dem geschäftlichen Thema PV recherchieren.

Es gab möglicherweise Schriftwechsel mit dem VNB. Die Briefe kosten Porto und müssen auf und mit irgendwas gedruckt werden.

Das Geld ist auf irgendeinem Konto eingegangen und man hat entsprechend auch mal die Bank oder einen Steuerberater aufgesucht.

Also einfach mal die Kosten für Büro- und Geschäftsbedarf unter die Lupe nehmen. Wenn ihr nicht nur einen sondern zwei PCs/Notebooks habt, dient einer eben ausschließlich dem geschäftlichen Bedarf. Fahrtkosten zählen ebenso wie Porto, Telefon und Internet zu den zwingend erforderlichen Kosten zum Geschäftsbetrieb, genau wie alle Kosten der Kontoführung.

Das sind zwar alles nur Peanuts, aber auch viele kleine Erdnüsse füllen die Tüte. Zumindest ist es mehr als "nichts"
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