Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von Klix » 25.11.2011, 12:01
Hi,
habe eine neue PV-Anlage, die demnächst ans Netz gehen wird. Bisher konnte ich alles so weit problemlos regelen (Dank einlesen hier im Forum), aber jetzt kommt die Steuer. Den Steuerberater wollte ich mir eigentlich sparen, aber ein paar grundlegende Fragen würde ich gerne beantwortet haben.
Den Bogen zur steuerlichen Erfassung habe ich abgegeben, eine neue Steuernummer habe ich noch nicht. Auf die Kleinunternehmerregelung habe ich verzichtet, möchte jetzt also für die Rechnungen die Mwst zurück erhalten.
Muss ich vorher noch irgendetwas beantragen? Bei ElsterOnline bin ich angemeldet und wollte nun dort loslegen...aber genau dort weiß ich nicht, wie ich beginnen soll...welches Formular nehme ich dort? Ust-Voranmeldung? Wäre schön, wenn mir da jemand weiterhlefen kann...gerne auch ein Link, wo alles genau erklärt ist.
MfG Klix
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von MBIKER_SURFER » 25.11.2011, 12:11
Hallo,
ja - genau - UMST Voranmeldung.
Gruß Martin
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von Klix » 25.11.2011, 12:40
Danke...kann man irgendwo nachlesen, was man dort genau ausfüllen muss, wenn man zunächst nur die Mwst von 2 Rechnungen zurückbekommen möchte?
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von donnermeister1 » 25.11.2011, 12:52
Einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Name, Steuernummer, Mwst-Betrag bei "Abziehbare Vorsteuerbeträge Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG),aus Leistungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und ausinnergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG)" eintragen.
Bei der ersten Voranmeldung und nur bei dieser die Rechnungskopien der PV-Anlage beilegen.
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von Klix » 25.11.2011, 13:02
Danke, die Angaben habe ich auch gemacht, ich war mir nur nicht sicher, ob noch mehr einzutragen ist. Aber eine Sache verunsichert mich doch...ich habe hier in einem Beitrag im Forum gelesen, dass man die erste UMST-Voranmeldung nicht per Elster machen kann(sondern schriftlicich), solange man noch nicht die neue Steuernummer hat...und die habe ich noch nicht...im FA sagte man mir aber, dass ich Elster schon mit meiner jetzigen Steuernummer nutzen kann. Was hier jemand, ob das zu Problemen führen kann?
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von donnermeister1 » 25.11.2011, 13:25
Kann sein, daß du die UST-VA gar nicht über Elster versenden kannst ohne die neue Steuernummer. Wenn das so ist, dann eben auf Papier mit der alten Steuernummer und wie kpr immer schreibt, mit dem Hinweis, "neue Steuernummer von Amts wegen ermitteln".
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von kpr » 25.11.2011, 14:16
Vielleicht zu dieser elendigen Problematik mal ein paar ausführliche Worte:
Du hast da keine rechtliche Problemstellung (1. USTVA auf Papier oder elektronisch?) - sondern eine rein verwaltungstechnische, dv-technische, terminliche, organisatorische Problematik.
Elektronisch abgeben kannst Du in dem Moment, wo in Deinem Steuerkonto das Merkzeichen USt gesetzt ist. Vorher nimmt der Rechner bei der OFD auf dem Steuerkonto keine Voranmeldungen an. Dieser rein organisatorische Vorgang ändert natürlich überhaupt nichts an Deinen Pflichten und Rechten als umsatzsteuerlicher Unternehmer. Du musst und Du darfst vorher schon abgeben. Und wenns halt elektronisch nicht geht... na dann bleibt ja wohl nur Papier.
Auch die Steuernummer ist ein rein INTERNER organisatorischer Vorgang bei der FinVerw. Letzlich kann sich - en detail - jedes Amt selbst organisieren. Wobei die sich natürlich schon alle an einer groben Richtschnur orientieren. Generell werden Arbeitnehmer auf den AN-Stellen (nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens) und alle übrigen Fälle auf den Teilbezirken ("Personengesellschaften, Gemeinden A, B, C" oder "Kapitalgesellschaften, Gemeinden X, Y, Z") bearbeitet. Die Akte muss also im Haus wandern. Viele Finanzämter verwenden "sprechende Steuernummern".. d.h... an der Steuernummer kann man den zuständigen Teilbezirk erkennen. Dies wiederum hängt mit dem Aktenplan bzw. der Aktenablage zusammen. Und daher - oftmals - das Erfordernis einer "neuen Steuernummer". Und auch hier: Die Tatsache, dass die Verwaltung ihr Ei nicht gelegt bekommt, ändert nichts an den Pflichten UND Rechten des Unternehmers. Wenn Du weisst, dass die alte Steuernummer geändert wird (kann man auf dem FA telefonisch erfragen).. dann kannst Du ja nur reinschreiben "sucht sie Euch selbst".
Wie man sieht.. bis hierher... rein verwaltungstechnische Dinge. Weit und breit kein materiell-rechtliches Problem. Das darf dann aber auch nicht fehlen: Wer die früheren UStR / heutigen UStAE (und die sind ja nun für die Verwaltung bindend!) kennt, weiss, daß die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft bei einem PV-Betreiber über jeden Zweifel erhaben ist; Zweifel an der Unternehmereigenschaft sind absurd. Das eine oder andere FA schiesst hier in wildem Aktionismus und völlig befreit von jedem fachlichen Wissen wild um sich. Da wird eine Vielzahl von Belegen angefordert - die allesamt KEINERLEI Aussagekraft hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft haben. Diese - völlig nutzlose - Vorgehensweise führt jedoch häufig zu weiteren Verzögerungen.
Alles drei zusammen genommen, ergibt diesen schönen Kuddelmuddel bei der Abgabe der ersten UStVA.
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von Klix » 25.11.2011, 15:11
Vielen Dank für den detaillierten Einblick. Auch wenn es jetzt vielleicht per Elster geht (Daten konnte ich zumindest alle eingeben), so werde ich das Ganze vermutlich doch schriftlich machen und persönlich dort abgeben. Eine Rechnung muss ich ja sowieso einreichen. So bekommen sie beides in einem Umschlag...und ich mein Geld hoffentlich schneller 
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von kpr » 25.11.2011, 15:43
Nein. Man latscht nicht zum Finanzamt. Gehe nie zu Deinem Fürst - wenn Du nicht gerufen wirst. Was willst Du denn da? Lass die Leute doch in Ruhe arbeiten. Und wenns elektronisch geht - dann mach es auch elektronisch. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Warum falsch - wenn es richtig genau so geht? (Die Papierform ist eine Krücke.. die nimmt man, wenns anders nicht geht.)
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von donnermeister1 » 25.11.2011, 16:18
kpr hat geschrieben:Nein. Man latscht nicht zum Finanzamt. Gehe nie zu Deinem Fürst - wenn Du nicht gerufen wirst.
Also ich gehe (fahre mit dem Fahrrad) auch immer hin, wenn ich etwas in den FA-Briefkasten werfen will. Wo es doch auf dem Weg zur Arbeit liegt. Ist das jetzt falsch? 
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