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von Michael05 » 23.01.2012, 12:54
Hallo Allerseits,
zum Thema Umsatzsteuervoranmeldung und der damit verbundenen Rückerstattung der MwSt gibt es hier im Forum ja schon einiges zu lesen.
Mich würde nun aber der nächst größere Schritt interessieren:
Wenn ich bei der UstVA die volle MwSt für die Dachsanierung erstattet bekommen habe, wie werden die Kosten steuerlich erfasst? Werden diese zu den PVA-Kosten hinzugerechnet (letztes Jahr war Installation / Inbetriebnahme) und über die bekannte Abschreibung laufen gelassen, oder gibt das einen großen Batzen, der sich einmalig auswirkt. Gleiche Frage stellt sich mir auch für die Gerüstkosten.
Ich habe schon viel über die Kosten der Dachsanierung gelesen, aber speziell zu meiner Frage nichts finden können.
Freue mich über Eure Hilfestellungen.
Viele Grüsse, Michael
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von wurzlsepp668 » 23.01.2012, 12:59
meines erachtens zählen die renovierungskosten dann zu den anschaffungskosten der pv-anlage.
somit dürfte sich aber ein problem mit der rentabilität der anlage ergeben.
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von kpr » 23.01.2012, 12:59
Geht beides in die AHK ein.
Keine voreiligen Schlüsse aus der Erstattung der Vorsteuer im Voranmeldungsverfahren. Inhaltlich wird da nichts geprüft (bzw. nur im Ausnahmefall). Wir haben eine geänderte BFH-Rechtsprechung; Du solltest Dich auf Ungemach einstellen.
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von Boelckmoeller3 » 23.01.2012, 13:15
Hallo, sehe ich genauso, falls das Finanzamt sich wegen der Anerkennung der Sanierungskosten sich da nicht irgendwann bei dir noch meldet hättest du schon sehr viel Glück gehabt.
Viele Grüße:
Klaus
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von Michael05 » 23.01.2012, 14:16
Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Mir ist bewusst, dass ich das Geld der Rückerstattung noch nicht auf den Kopf klopfen sollte.
Warte mal die Steuererklärung ab und mal sehen, was die dann mit den Dachkosten machen.
Ich werde berichten.
Gruß Michael
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von TG61 » 11.03.2012, 08:57
Hallo Michael,
gibt es bei dir was neues wegen der Dachsanierung? Hab schon mal geschrieben das ich das 2006 genauso gemacht habe! Jetzt hat sich das Finanzamt gemeldet, die wollen von 2006 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung machen! viele Grüße, Tom
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von krischen95 » 11.03.2012, 09:19
Hallo Michael, da ich gerade mit meine Dachsanierung (Asbest) und PV-Installation fertig geworden bin, habe auch ich mich mit der steuerlichen Seite befasst. Unter der Voraussetzung, dass die Sanierung zwingende Vorsausetzung ! für die Installation PV ist, bekommst Du für einen Teil der Dachsanierung die Vorsteuererstattung. Anrechnen kannst Du den Teil der Dachfläche auf dem PV ist ( bei mir z.B. ziemlich genau 50 % ). Hiervon kannst Du wiederum 50% auf die ( nicht private sondern unternehmerische ) PV-Installation anrechnen. Macht bei mir also 25 %. Da 25 % mehr als der für die Anrechenbarkeit erforderlichen 10 % sind, kann ich diese also ansetzen.
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von kpr » 11.03.2012, 11:37
Also ich mach AO nur noch "nebenbei".. meine Kenntnisse sind eher rudimentär und seit ca. 15 Jahren nicht mehr im tagtäglichen Kampfeinsatz praxiserprobt. Aber mal so aus der Hüfte:
Wenn Du die USt-Erklärung 2006 vor dem 1.1.2008 abgegeben hast, dann ist am 31.12.11 die Festsetzungsverjährung eingetreten. Bis dahin hätte mit einer Sonderprüfung begonnen sein müssen. (Und wenn nur am Silvestermorgen jemand gekommen wäre... und hätte inhaltsschwanger gesagt "Ich eröffne hiermit die Sonderprüfung. " 3 Sekunden Schweigen "Ich unterbreche nunmehr die Sonderprüfung und werde mit den Prüfungshandlungen am xx.01.12 fortfahren".)
Prüfen kann man sicherlich noch. Ich wüsste nicht, wo steht, dass das verboten ist. Aber festsetzen lässt sich nichts mehr. Ein Fall von Steuerhinterziehung liegt ja hier nun definitiv nicht vor.
(Da ich mir nicht 100% über den Sachstand in Deinem Fall klar bin.. nur der Hinweis: Das gilt in beide Richtungen. Egal ob die Sachlage nun mit heutigen Kenntnissen richtig oder falsch ist. Die Norm soll - nach angemessener Zeit - dafür sorgen, dass irgendwann auch einmal Rechtsfrieden einkehrt.)
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von TG61 » 11.03.2012, 12:27
Hallo,
danke für die Antwort. aber was ist AO? Ich habe ja gleich nach Rechnung der Anlage die Umsatz-Steuer Voranmeldung gemacht, das war am 04.04.2006. Und da gleich die UST zurückbekommen. Die Steuererklärung wurde am 23.07.2007 eingereicht und die Festsetzung kam dann am 03.09.2007. Festsetzung steht 24.08.2007 Der Bescheid ist nach § 165 Abs1 Satz 2 AO teilweise vorläufig.
So ich glaube die haben das Unternehmen geprüft und eben die Rechnung von damals an mich bemängelt. Rechnung vom 08-04-06 1. Material für Photovoltaikanlage 2. Unterkonstruktion. ::::::::::::::::: Neue Rechnung vom 08-03-12 1. Material für Photovoltaikanlage 2. Weiterberechnung gemäß beiligender Rechnung vom 24.03.2006 :::::::::::::::::
Ich hab mir bei der ganzen Sache damals helfen lassen. Was ist den ein Steuerbetrug und was wäre dann? Ich frag da mal vorsichtig, weil wenn ich mir jetzt die ganzen Rechnungen anschaue, da könnte es sein das die Vorsteuer der Anlage um ca 200 Euro zu hoch angesetzt war, ich glaube die haben mir damals noch eine überarbeitete Rechnung gesendet die nicht mehr berücksichtigt wurde.
viele Grüße, Tom
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