Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von woida75 » 09.07.2012, 13:24
Hallo zusammen,
wir haben eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Dach und zahlen sicherlich noch die nächsten 8 Jahren das Darlehen für den Kauf etc. ab. Nun haben wir die EÜR usw. erstellt und es kommt im großen und ganzen eine Betriebseinnahme als Ergebnis raus. Im Jahr vorher war es ein Verlust da ja die Anschaffung der Anlage mit reingelaufen ist. Da haben wir vom FA eine Steuererstattung erhalten.
Wie ist es denn nun in diesem Jahr, die Einnahmen überwiegen, trotz Abschreibung und Schuldzinsen - aber im Prinzip laufen diese Einnahmen ja gegen den Darlehenskredit, somit haben wir keinen Gewinn und für mich persönlich keine Steuer zu zahlen.
Ist das so richtig? Bzw. woher sieht denn das FA das damit der Kredit getilgt wird? Nur anhand der Schuldzinsen? Oder zählt für das FA nur das die Einnahmen den Ausgaben überwiegen und wir müssen mit einer Nachzahlung rechnen?
So ganz habe ich das mit der "Jahres-Steuer" für die PV noch nicht raus bzw. erscheint es mir teils nicht logisch.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe Walter
-
woida75
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 09.07.2012, 13:14
- Info: Betreiber
von donnermeister1 » 09.07.2012, 14:01
woida75 hat geschrieben:Im Jahr vorher war es ein Verlust da ja die Anschaffung der Anlage mit reingelaufen ist.
Du hast die gesamten Anschaffungskosten der Anlage als Ausgabe angesetzt? woida75 hat geschrieben:Wie ist es denn nun in diesem Jahr, die Einnahmen überwiegen, trotz Abschreibung und Schuldzinsen - aber im Prinzip laufen diese Einnahmen ja gegen den Darlehenskredit, somit haben wir keinen Gewinn und für mich persönlich keine Steuer zu zahlen.
Was meinst du dann mit em obigen Worten? Dass du von den Einnahmen die Zinsen und die Tilgung bezahlst und somit nix übrig bleibt? Tja, ist dann so. Zinsen sind Betriebsausgaben, Tilgung nicht. woida75 hat geschrieben:Oder zählt für das FA nur das die Einnahmen den Ausgaben überwiegen und wir müssen mit einer Nachzahlung rechnen?
Wenn nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen etwas übrigbleibt, nennt man es Gewinn und der ist zu versteuern.
-

donnermeister1
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 1421
- Registriert: 28.04.2011, 12:23
- Wohnort: Berlin-Kaulsdorf
- PV-Anlage [kWp]: 10,6
- Info: Betreiber
von Eisbaer » 09.07.2012, 14:32
Zinsen sind abzugfähig (hast du ja gemacht), die Tilgung dagegen nicht (der Teil wird "praktisch" mit der Abschreibung gemacht). Wenn nach Überprüfung deiner Zahlen (Fehler sind schnell gemacht  ) ein Gewinn übrigbleibt dann freu dich einfach  und zahl ein bischen Steuern!
Servus
Toni
L: 17 D: 2
-

Eisbaer
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 2372
- Registriert: 09.11.2005, 18:05
- Wohnort: Lkr. Erding
- PV-Anlage [kWp]: 199
- Info: Betreiber
von JayM » 09.07.2012, 19:33
Hallo Walter, das ist ein häufiges Mißverständnis zwischen cashflow (Geldfluß) und Gewinn und Verlustrechnung. Ich versuch mal die an sich recht komplexen Zusammenhänge einfach zu erklären. Die Buchhalter unter uns mögen mir verzeihen.
Cashflow (Geldfluß) ist einfach was in einem Jahr reinkommt minus was rausgeht.
Steuer wird auf den Gewinn gezahlt, nicht auf den Cashflow. 'Gewinn' entsteht dadurch dass die Erträge höher sind als die Kosten. Dabei muß man zwischen Betriebskosten und Investitionen unterscheiden. - Die Betriebskosten schaffen keine neuen Werte, sind also gleich 'verbraucht', und sind in dem Jahr vom Ertrag abziehbar in dem sie anfallen. - Die Investitionen schaffen neue Werte von denen man jedes Jahr nur einen Teil 'verbraucht'. Dies wird durch Abschreibungen berücksichtigt, im einfachsten Fall werden die Investitionskosten durch die Lebensdauer der Anlage geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln. Du ' verbrauchst' jedes Jahr also nur 1/20tel Deiner Anlage und damit Deiner Investition, und nur dieser Anteil ist als 'Kosten' von den Erträgen abziehbar, um den übrigbleibenden Gewinn zu ermitteln.
Dementsprechend sind auch nur Zinsen direkt absetztbar, diese sind in dem Jahr weg/verbraucht/nutzlos in dem Du sie zahlst. Die Tilgung des Kredits dagegen entspricht den Investitionskosten (und gibt Dir mit jeder Tilgunszahlung einen wachsenden 'Eigentumsanteil' an Deiner Anlage). Investitionskosten werden über die Abschreibung über 20 Jahre vom Ertrag abgezogen.
Wenn man seine Anlage über weniger als 20 Jahre finanziert ist die jährliche Tilgung notgedrungen höher als die jährliche Abschreibung und es bleibt ein steuerlicher Gewinn obwohl man keinen cashflow übrig hat. Man muß die darauf anfallende Steuer dann aus Eigenmitteln decken. Dies wird bei Verkaufsaussagen wie '100% Finanzierung, die Anlage bezahlt sich selbst' etc. gerne im Satz 'Die steuerliche Betrachtung ist vom Einzelfall abhängig.' versteckt. Bei Grenzsteuersätzen von zum Teil 40+% kann einen das aber ganz schön in Schwierigkeiten bringen, wenn man zu knapp kalkuliert und zu groß investiert hat.
Gruß Jochen
14,8 kWp, 80 Solar Fabrik 150/10A 185 Wp, Fronius IG 150 Plus 23 kWp, 96 Bosch cSi 60M 240 Wp, Danfoss TLX+ Pro 55 kWp, 282 Frankfurt Solar 195 Wp, Danfoss TLX+ Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Helianthus Solar GmbH
-

JayM
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 2549
- Registriert: 13.09.2009, 12:52
- Wohnort: Rheinland-Pfalz
- PV-Anlage [kWp]: 92,8
- Info: Solarteur
von kpr » 09.07.2012, 20:21
Man kann es auch so sagen: Du erlebst gerade, dass man auf Investitionen erstmal Steuern zahlt - was dann erst über die Nutzungsdauer (PV: 20 Jahre) tröpfchenweise kompensiert wird. Entsprechend sind Sonder-AfA und IAB Geschenke des Gesetzgebers, um zu dem Zeitpunkt, wo die Liquidität eh knapp ist, nicht auch noch Steuern die Butter vom Brot ziehen.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-

kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 5670
- Registriert: 02.04.2010, 17:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von sitraani » 09.07.2012, 20:25
da hat JayM und kpr wieder mal den Nagel auf den Kopf getroffen. Klasse
12,975KWp 21 Kyocera 215 36 Kyocera 235 1x21 2x18 an WR SMA 12000TL Südausrichtung 38 Grad Dachschräge
-

sitraani
- Fleißiges Mitglied

-
- Beiträge: 458
- Registriert: 30.01.2011, 17:21
- Wohnort: Oberfranken
- PV-Anlage [kWp]: 12,975
- Info: Betreiber
von woida75 » 11.07.2012, 09:52
super vielen Dank für eure Antworten...ist ja klar, dem FA ist es egal wie ich die PV finanziert habe  ) Aber ich habe noch eine andere Frage ist denn nicht eine Jahreseinnahme von ??? von der Steuer befreit, bei einem solchen "Kleingewerbe".
-
woida75
- Neu hier

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 09.07.2012, 13:14
- Info: Betreiber
von dancer1958 » 11.07.2012, 10:03
Grundsätzlich ja - aber dann erhält man auch die Vorsteuern aus der Anschaffung nicht zurück.
Eine Kleinunternehmerschaft macht aber keinen Sinn, da die USt vom VNB on Top gezahlt wird. Bei einer Gesamtvergütung von 1.000 gemäß EEG erhälst Du als Klöeinunternehmer 1.000 vom VNB überwiesen und das Finanzamt erhält nichts. Als normaler Unternehmer, der auf die Kleinunternehmerschaft verzichtet hat, erhälst Du 1.190 und musst dem Finanzamt hiervon 190 abgeben. Unterm Strich bleiben also auch 1.000 übrig.
Der Vorteil des Verzichts auc die Kleinunternehmerschaft liegt in der Umsatzsteuer, die Du an andere Unternehmer zahlen musst (Vorsteuern). Die werden von diesen auf alle Fälle in Rechnung gestellt. Als Kleinunternehmer belastet diese Dich tatsächlich. bei einem Verzicht auf die Kleinunternehmerschaft erhälst Du diese Vorsteuern vom Finanzamt zurück.
Gruß dancer
16 Scheuten Multisol P6-54 je 205W, SMA SB 3000TL-20, Inbetriebnahme: 13.09.2010 kWh/kWp: 2011-959, 2012-911 34 EGing PV AG-P60-C 240W, SMA SMA STP 8000TL-10, Inbetriebnahme 28.09.2012
-
dancer1958
- Stammmitglied

-
- Beiträge: 130
- Registriert: 06.06.2012, 16:21
- Wohnort: 24568 Kaltenkirchen
- PV-Anlage [kWp]: 11,44
- Info: Betreiber
von kpr » 11.07.2012, 10:11
"Kleingewerbe".. sorry.. aber der Begriff existiert nicht. Wir kennen die "Kleinunternehmerregelung", bei der Du weiterhin der USt unterliegst - aber weder USt erheben, noch Vorsteuer abziehen darf. Der Laie mag dies als "Befreiung" verstehen (was aber definitiv nicht der Fall ist). (Das die KUR bei einem PV-Betrieb keinen Sinn machen kann, hat der Vorredner schon erklärt.)
Dann gibt es die KMU / SME (Kleine und Mittlere Unternehmen / small & medium entities). Außer der Förderung nach §7g fällt mir keine Rechtsvorschrift ein, die auf KMU abstellt, und für den PV-Betreiber von irgendeiner Relevanz wäre. Eine "Befreiungsvorschrift" von irgendwelchen Steuerarten, egal ob indirect tax, income tax oder was für ne tax auch immer, gibt es nicht. Steuerlich gibt es keine (systematischen, grundlegenden) Unterschiede zwischen einer PV, einer als Einzelunternehmen geführten Bäckerei oder den ehemaligen Schlecker-Märkten. Das gleiche Gesetz wird auf jeden Stpfl. angewendet; bei dem einen wird das halt ein etwas intensiveres Erlebnis; bei der PV eher ein quickie.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-

kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 5670
- Registriert: 02.04.2010, 17:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
Zurück zu Finanzen / Steuern
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 0 Gäste
|