Steuererklärung und Umsatzsteuer

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Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon OlMa » 29.06.2012, 12:17

Liebe PVler,

die Steuererklärung/Umsatzsteuererklärung für meine PV-Anlage treibt mich gerade in den Wahnsinn.
Folgende Konstellation treibt mir Fragezeichen auf die Stirn:

Ich habe die Anlage im November 2011 installiert und abgenommen bekommen (Lösung mit Eigenverbrauch, was alles noch verkompliziert).
Entsprechend habe ich auch noch im Dezember die Restsumme der Kaufsumme inkl. Umsatzsteuer bezahlt.

Ich habe dann im Januar, da gab es die erste Abrechnung von eon, dann meine erste Umsatzsteuervoraberklärung (monatlich) beim Finanzamt eingereicht und dann auch gleich die volle Umsatzsteuer für die Anlage erstattet bekommen.

Diese zeitliche Verzögerung führt jetzt dazu, dass ich viel zu hohe Ausgaben für 2011 habe (nämlich die ausstehende Umsatzsteuerrückerstattung, die ja erst 2012 erfolgt ist). Im Gegenzug wären die Einnahmen für 2012 dafür kräftig im plus. (Die Umsatzsteuer wird ja bei der EÜ-Rechnung offensichtlich als Einnahme bzw. Ausgabe behandelt, so macht es zumindest die Software).
Ist das so richtig? Mir kommt dieser Effekt irgendwie unsinnig vor.

Und: Muss ich die zwar erst 2012 vom Fin-Amt erstattete Umsatzsteuer trotzdem schon in 2011bei der Umsatzsteuererklärung gegenrechnen? Denn das Geld habe ich ja erhalten, allerdings aber erst im Februar 2012.

Wenn mir jemand bei den beiden Fragen helfen könnte, wäre ich äußerst dankbar, da ich dringend die Erklärung abgeben muss und alle anderen Sachverhalte erstmal geklärt sind.

Echt kompliziert und viel zu viel Aufwand, für die paar Kröten. Da muss mal dringend eine Vereinfachung her.

Ich danke im Voraus für die Anregungen, die in diesem super Forum sicherlich rasch folgen werden.

PS: Gerade kommt über den Ticker, dass der Bundesrat dem Kompromiss zur Solarförderung zugestimmt hat.
OlMa
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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Paulchen » 29.06.2012, 12:56

Hallo,
mit deinen angestellten Vermutungen bist du durchaus auf der richtigen Spur.
OlMa hat geschrieben:... Diese zeitliche Verzögerung führt jetzt dazu, dass ich viel zu hohe Ausgaben für 2011 habe (nämlich die ausstehende Umsatzsteuerrückerstattung, die ja erst 2012 erfolgt ist). Im Gegenzug wären die Einnahmen für 2012 dafür kräftig im plus. (Die Umsatzsteuer wird ja bei der EÜ-Rechnung offensichtlich als Einnahme bzw. Ausgabe behandelt, so macht es zumindest die Software).
Ist das so richtig? Mir kommt dieser Effekt irgendwie unsinnig vor.

Das ist richtig und gleicht sich, wenn Vorsteuerzahlung und Umsatzsteuer-Rückerstattung im gleichen Jahr liegen, problemlos aus. Auch bei der Periodenverschiebung sind die positiven und negativen Zahlen identisch, es kann aber durch unterschiedliche Einkommenssituationen zu negativen Auswirkungen kommen. Immerhin hast du den positiven Effekt schon 2011 und du kannst dich auf den neagtiven 2012 vorbereiten.

Eine Möglichkeit, die erhöhte Gewinnsituation 2012 auszugleichen, ist die Inanspruchnahme einer entsprechenden Sonderabschreibungsrate im Jahr 2012. Dieses Instrument darf mittlerweile auch bei Eigenverbrauchsanlagen in Anspruch genommen werden.

Und: Muss ich die zwar erst 2012 vom Fin-Amt erstattete Umsatzsteuer trotzdem schon in 2011bei der Umsatzsteuererklärung gegenrechnen? Denn das Geld habe ich ja erhalten, allerdings aber erst im Februar 2012.

Die Einnahme muss nach dem Zuflussprinzip im Februar 2012 verbucht werden.

Freundliche Grüße
Paulchen
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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon OlMa » 30.06.2012, 17:59

Hallo Paulchen,

erst einmal herzlichen Dank für Deine Erläuterungen. Bei den Einnahmen und Ausgaben muss ich also damit leben.

Ich habe das aber noch nicht ganz mit der Umsatzsteuer begriffen.
Die Erstattung ist mir ja erst im Februar 2012 zugeflossen.
Dies ergibt dann aber für 2011 eine offene Forderung. Verrechnet das Finanzamt dann die Forderung entsprechend, da ja 2012 geflossen? Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.

Beste Grüße!
OlMa
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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Paulchen » 30.06.2012, 18:14

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung zählt nicht der Zeitpunkt, zu dem der Buchungssachverhalt entstanden ist (das ist bei Bilanzierung das Kriterium), sondern der Zu- bzw. Abfluss der Mittel. Dadurch tritt eine derartige Periodenverschiebungen auft, wie du sie momentan vor dir hast.

Eine kleine Ausnahme vom Zuflussprinzip können lediglich regelmäßige, wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben in den letzten bzw. ersten Tagen eines Jahres bilden - zu googlen unter Stichwort "10-Tages-Regel".


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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Moehre » 09.07.2012, 21:03

Hallo,

ich würde das Thema gerne nochmal aufgreife, da ich gerade vor dem selben Problem stehe (2011: Umsatzsteuer für die PV-Anlage gezahlt, 2012: Rückerstattung vom Finanzamt). Ich gebe also bei der Umsatzsteuererklärung für 2011 lediglich die gezahlte Umsatzsteuer der PV-Anlage an - und warte mit der Angabe der erstatteten Umsatzsteuer bis zur Umsatzsteuererklärung 2012. Habe ich das so richtig verstanden? Welche Konsequenzen hat das steuertechnisch gesehen? Rückzahlung für 2011 die dann für 2012 wieder zurück gezahlt werden muss? Danke schon mal für die Hilfe!!
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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Eisbaer » 09.07.2012, 21:38

Richtig! :)
Servus

Toni



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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Moehre » 09.07.2012, 22:23

Hab' ich das richtig verstanden? Ich habe die Umsatzsteuer für die PV-Anlage (aus 2011) bereits 1 x in 2012 erstattet bekommen. Aufgrund der Umsatzsteuererklärung 2011 (dort gebe ich ja die Umsatzsteuer der PV-Rechnung an) bekomme ich jetzt nochmals Geld vom Finanzamt. Das muss ich dann in 2013 wieder zurückzahlen, weil ich ja dann die Umsatzsteuererklärung 2012 mache, in der ich die Erstattung der Umsatzsteuer der PV-Anlage aus 2012 angeben muss... Oh weia.
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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Eisbaer » 09.07.2012, 22:31

Du hast die UmSt aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bekommen (nehme ich mal an).
Die Umsatzsteuererklärung fasst die Umsatzvoranmeldungen des Steuerjahres zusammen, das Geld bekommst du also nicht doppelt!
Es kann aber durchaus zu Abweichungen kommen (man hat z.B. was vergessen), das führt dann zu (positiv/negativ) Zahlungen.
Servus

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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon dancer1958 » 10.07.2012, 08:54

Hallo,

ich glaube Ihr vermischt hier das Vorgehen bei Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Umsatzsteuer:
Beim Vorauszahlungssoll (Zeile 108 der Umsatzsteuererklärung) müssen alle Beträge angegeben werden, die Ihr für das betreffende Jaht erhalten oder gezahlt (natürlich nur die Summe hiervon) habt. Hierbei ist das "Wann" völlig unerheblich.

Zu der Frage von Möhre:
Die Vorsteuer aus der PV Anlage wurde für einen Voranmeldungszeitraum 2011 angemeldet. Die Erstattung erfolgte erst in 2012. Dies bedeutet, dass Du auch in der Umsatzsteuererklärung für 2011 diese Vorsteuern angeben musst. Hiergegen ist dann das Vorauszahlungssoll (Erstattung der Vorsteuern in 2012) anzusetzen, so dass bei der Umsatzsteuer insgesamt 0 € herauskommt.

Einkommensteuer:
Hier kommt es auf den tatsächlichen Geldfluss (sofern man die Gewinnermittlung "Einnahme-Überschuss-Rechnung" praktiziert - dies ist der Normalfall) an.

Zur Frage von Möhre:
Die gezahlte Vorsteuer für die PV Anlage ist ertragsteuerlich Aufwand in 2011; die Erstattung des Finanzamtes in 2012 ist Ertrag in 2012.

Gruß
dancer
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Re: Steuererklärung und Umsatzsteuer

Beitragvon Moehre » 11.07.2012, 18:31

Prima, Danke für die Hilfe! Jetzt lichtet sich der "Steuernebel" langsam...
Moehre
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