Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon 7thguest » 28.10.2012, 19:54

Ja, so wird es wohl auch laufen müssen.
Aber - und das muss ich zugeben - mir fehlt dieses abstrakte Denken (egal in welcher Sicht - ist auch beim Zimmer dekorieren so). Ich muss alles mal gesehen und mitgemacht haben - und natürlich den Sinn dahinter erkannt - dann geht es auch sehr gut.
Mathe war und ist nicht das Problem - Abi-Leistungskurs sei Dank :wink:
Ich traue es mir auch zu, es dann zum Schluss so 'hinzurechnen', dass es alles plausibel und passend ist - aber dafür ist das "Verstanden haben" die Voraussetzung. Eben genau das, wie mit deiner Excel-Tabelle > wenn man VERSTANDEN hat, warum das im Dezember so gemacht wird, dann geht das auch zu berechnen. Knackpunkt wiedermal "DAS WARUM"!!!

Hatte es zwischenzeitlich auch mit WISO Mein Büro probiert und mir das so hingefummelt, wie im Anhang... (damit hätte man dann auch schon einen gewissen Teil der Steuer-Sachen "machen lassen können")
Aber ich denke, dass das so nicht ganz korrekt ist > deshalb verworfen.

Naja...
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 28.10.2012, 20:23

Deine Befürchtung ist korrekt.
Für beide Lieferungen fehlt die Angabe des Steuersatzes und des Steuerbetrages.
(Der kumulierte Wert stimmt für beide nicht).

Der VNB kann demzufolge die Vorsteuer aus Deiner Lieferung an ihn ("Volleinspeisung") nicht ziehen. Wenn er Dir das Ding zurückgibt, dann aus gutem Grund.
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon Der Lohner » 28.10.2012, 21:17

Hallo kpr,

mit "nicht relevant" meinte ich, dass die Zählerwerte der Einspeisung bzw. des Rückkaufs bei einer jüngst erstellten Anlage (wie z.B. bei bluhmi im Juli 2012 oder bei mir im September 2012) keine Aussagekraft mehr haben.
In der Vergangenheit, als es auf den Eigenverbrauch noch eine zusätzliche Vergütung gab, war das anders, weil man 2 Zähler oder einfache Zweiwegezähler benutzte, die Einspeisung und Verbrauch exakt und komplett darstellten.
Seit Anfang 2012 ist im Falle bluhmi und in meinem Fall der Einbau eines saldierenden Zählers vorgeschrieben.
D.h., dass sich die Mengen des gleichzeitig produzierten und auf einer Phase eingespeisten Stroms mit den Mengen des gleichzeitig auch auf den beiden anderen Phasen bezogenen Stroms im Zähler gegeneinander aufrechen. Nur der Überschuss auf der einen oder anderen Seite wird entsprechend erfasst.
Da ich aktuell überschüssigen Strom vor der Netzeinspeisung noch in 2 Batterien speichere, wird sowohl die Einspeise- als auch die Bezugsmenge nochmals kleiner.

Gruß
Ingo
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 28.10.2012, 21:42

Nur auf Verdacht... weil ich mir nicht sicher bin, ob ich den Ingenieurskram verstehe.

Ich bin nun überhaupt kein Elektriker. Ich werde nicht darum streiten, ob das, was Du bzgl. "saldierendem Zähler" vorträgst, richtig oder falsch ist. Wenn ich es richtig verstehe, stellt es mein bisheriges Verständnis auf den Kopf (was aber nichts bedeutet).
(Wenn ich es falsch verstehe, ist es eh egal. Auf den Fall brauchen wir nicht eingehen.)

Ich kenne es so, daß man bisher entweder bei
a) Volleinspeisung : 1 Erzeugungszähler; nicht Rücklaufgesperrt; (+ weiterer Zähler für Strombezug) hatte
b) Überschusseinspeisung: 1 Erzeugungszähler, rücklaufgesperrt; + 2 Wege-Zähler für
a) STrombezug vom EVU
b) Einspeisung ins Netz des VNB
hatte.
Saldiert wurde da auf keinen Fall irgendwo irgendetwas.

Durch die Neuerungen im EEG ist nach meinem Kenntnisstand aus Sicht der technischen Anschlussbestimmungen und für Zwecke der Vergütungsberechnung aufgrund des Reduzierung der DV-Vergütung auf 0 Cent der (geeichte) Erzeugungszähler überflüssig geworden.

Wenn ich das falsch verstanden habe, oder es noch weitere Möglichkeiten gibt, bin ich gerne bereit dazu zu lernen.
(Wobei .. so ehrlich muss ich sein... für mich als Steuerfuzzi gehört das dann ins "manual of useless knowledge".

Denn.. und nun komm ich: Egal was Du da mit welchen Zählern aufgrund welcher Umstände oder Rechtsgrundlagen Du wie und wann misst: An der steuerlichen Sphäre ändert das gar nichts.
Für steuerliche Zwecke brauchst Du weiterhin
a) die erzeugte Strommenge
b) die eingespeiste Strommenge
um so c) den Direktverbrauch errechnen zu können.
a) und c) sind dann steuerlich relevante Werte.

Falls Deine Messvorrichtungen diese Werte nicht hergeben, so ist das überhaupt nicht schlimm.
Du kommst halt Deinen Aufzeichnungspflichten und somit Deiner Mitwirkungspflicht im Sinne der AO nach.
Der Gesetzgeber hat da klare Spielregeln geschaffen:
a) Der Weg zur Schätzung ist offen
b) Evtl. Spielräume bei der Schätzung sind zu Lasten des Steuerpflichtigen auszulegen.

Ob da jemand irgendwann dahintersteigt? Keine Ahnung. Erfahrungsgemäß verfügen die Mitarbeiter beim FA über keinerlei Branchenwissen; zumindest nicht bei PV. Selbst mein bescheidenes Wissen dürfte größer sein. Die Chancen, dass das kein Ar... kapiert, stehen gut. Wenn's schief geht - sag nicht, es hätte Dir keiner gesagt.

Wie gesagt.... vielleicht hab ichs auch einfach nur falsch interpretiert, und schreib hier völlig am Thema vorbei.
Dann entschuldige ich mich im Voraus.
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon donnermeister1 » 28.10.2012, 22:52

Bei Direktverbrauch wurde aus

Bild

das

Bild

Das hat mit saldierend oder nicht nix zu tun.

Das Saldierend bezieht sich auf die drei Phasen bei Drehstrom, dass eben erst alle drei Phasen summiert werden, bevor Lieferung und Bezug gezählt werden.

Z.B.

L1 = 5 kWh Lieferung
L2 = 3 kWh Bezug
L3 = 1 kWh Bezug

Nicht saldierend müsste der Zähler 5 kWh Lieferung und 4 kWh Bezug auf seinen Zählwerken anzeigen.
Saldierend rechnet er 5 kWh Lieferung minus 4 kWh Bezug = 1 kWh Lieferung. Somit Bezug 0 kWh und Lieferung 1 kWh.

Der Lohner ist da etwas durcheinander.

Die Rechnung ist immer noch die Gleiche.

Bezug, zeigt er Zweirichtungszähler unter 1.8.0 an
Lieferung zeigt der Zweirichtungszähler unter 2.8.0 an.
Gesamterzeugung zeigt der Einrichtungszähler (seit 2012 der WR interne Zähler) an.
Direktverbrauch muss damals (vor 2012) wie heute (seit 2012) rechnerisch ermittelt werden. Vor 2012 aus Einrichtungszähler minus Lieferung Zweirichtungszähler. Seit 2012 aus WR interner Zähler minus Lieferung Zweirichtungszähler.
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon mawerix » 28.10.2012, 23:08

@Donnerwetter:
Das ist korrekt bei Anlagen bis 10 kWp. Bei >10 kWp muss weiterhin ein PV-Erzeugungszähler eingebaut werden, da dann nur 90% mit der garantierten EEG-Einspeisevergütung bezahlt werden.
Ich (bzw der Solarteur meines Vertrauens) nehme dieser Tage zwei Anlagen in Betrieb, eine mit 4,94 kWp und eine mit 10,92 kWp. Erste braucht keinen PV-erzeugungszähler (hat aber eine nicht geeichten Rollenzähler, wegen Erhaltung des Zählwertes auch bei Stromausfall), die große hat einen geeichten Erzeugungszähler.

Gruß
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Die etablierten Kräfte der Energieversorgung zielen allenfalls auf eine Koexistenz von atomaren und fossilen mit erneuerbaren Energien (Hermann Scheer, 1944 - 2010)
Bürgerunternehmen können hier entgegenwirken, z.B.: http://www.solarcomplex.de
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 29.10.2012, 00:06

@donnermeister
Danke. Meine Welt stimmt wieder.

@mawerix
Bestreitet niemand ernsthaft. Lediglich - in unterschiedlicher Ausdrucksweise - hatten wir hier Mitglieder, die der Auffassung waren "wenn ich nach EEG keinen geeichten Erzeugungszähler mehr brauche - dann muss die Gesamterzeugung auch für steuerliche Zwecke entbehrlich sein; in der Folge muss der DV jetzt 'irgendwie anders' oder 'nicht mehr' besteuert werden."
Diese Logik geht in die Hose - und könnte zum echten Schuss ins Knie werden.
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon blueskorpion » 29.10.2012, 12:19

Hallo, Also so wie ich es verstanden habe mit dem Direktverbrauch, das ich es am ende des jahren ausrechnen muss was da selbst verbraucht wurde!!??

Bei mir ist es so das ich einen gewissen betrag x monatl. bekomme und am ende wird dieser mit meinem direktvebrauch abgerechnet, aber miene abrechnung wird erst warscheinlich im April nachhause flattern. ist es den nicht möglich die vorsteuer erst dan übernächste jahr zu besahlen? da ich auch erst die Rückerstatung oder guthaben in 2013 bekomme?


Wie müste ich das dan rechnen wenn ich z.b. 2500kwh selbst verbrauch habe??

MFG Thomas
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 29.10.2012, 12:54

Wenn, dann geht es um die Zahlung der Umsatzsteuer. Die Vorsteuer ist ja gerade nicht abzugsfähig.

"Möglich" ist das, was Du da vorhast.
Das hat ja auch in zahlreichen Fällen funktioniert. Und das kann auch weiterhin so sein.
Es kann aber auch sein, daß - anläßich der Diskussion um die Bewertung der Sachentnahme - das Finanzamt ein paar Plausibilitätstest macht. Deine Methode führt dann dazu, dass das alles irgendwie hinten und vorne nicht zusammenpasst.
(Und dann auch in aller Regel eine Korrektur erfordert. Bestenfalls kommt die bei etwas sinnvollem heraus. Garantieren würde ich das nicht.)

Mein Vorschlag (wirklich nur ein Vorschlag) führt dazu, dass solche Plausi-Kontrollen zu einem guten Ergebnis führen. Und dann wird locker abgehakt. Ohne lästige Rückfrage.

Wie Du rechnest? Schau mal in einem anderen thread zu dem Thema. Jüngeren DAtums. Ewig lang. Da hab ich eine Tabelle eingestellt. Da kannst Du mit rechnen. In dem thread hab ich das auch mathematisch bzw. algebraisch hergeleitet.
Würde hier den Rahmen sprengen.
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Re: Steuererklärung für PV-Anlage mit Eigenverbrauch

Beitragvon Der Lohner » 29.10.2012, 21:30

Hallo donnermeister,
wieso ich bei der Beschreibung meines saldierenden Zählers etwas durcheinander sein soll, verstehe ich nicht, da Du meine Erklärung inhaltlich absolut wiederholst - zugegebenermaßen vielleicht etwas verständlicher.

Hallo kpr,
Deine nachhaltigen Aussagen haben mich bewogen, meine Auffassung bezüglich der Besteuerung des eigenen Verbrauchs zu überdenken. Ich werde jetzt wohl Deiner Empfehlung folgen.

Gruß
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