Zunächst einmal Glückwunsch. Du überschätzt Dich nicht selbst; siehst ein wenig risikobewusst in die Zukunft und glücklicherweise hat hier auch keiner Jubelparolen ausgegeben.
Wie Du siehst... die UStVA bei einer PV durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe machen zu lassen, ist einfach unwirtschaftlich. Völlig egal wie der abrechnet - es sei denn er rechnet gar nicht ab.
Kritisch sind USt-Erklärung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung des ersten Jahres.
Hier werden Nägel mit Köpfen gemacht; hier wird das Fundament errichtet. Die wenigen Fehler die man überhaupt machen kann, fallen überwiegen im ersten Umlauf an. Und die lassen sich meist auch nur noch schwer oder gar nicht beheben.
Da ist ein wenig Vorsicht geboten.
Wer ein wenig Faible für diesen Kram hat, schafft das mit ein wenige Muße und Selbststudium auch selbst;
wer schon Plaque und Schnappatmung bekommt, wenn er an "Steuerkram" nur denkt... der geht besser zum Berater.
Der Berater hat mehrere Möglichkeiten zur Abrechnung.
Die "normale" Vorgehensweise wäre die Abrechnung nach der StBGebVO.
Du landest unglücklicherweise im gleichen Topf mit Gewerbetreibenden, deren Unternehmen auch in schlechten Jahren geeignet sein sollte, eine Familie gut über die Runden zu bringen.
Entsprechend kommt man bei dieser Berechnungsmethode zu Größenordnungen, die einer kleinen Anlage auch mal das wirtschaftliche Genick brechen können. Wenn ich mir Mühe gebe, quetsche ich bestimmt 500,- Euro an Honorar aus so einer Sache.
Wenn ein Berater nach Tabelle (StBGebVO) abrechnet, gibt er damit meines Erachtens Preis, dass er kein Interesse an der Beratung, sondern nur am Honorar hat.
Der Steuerberater sollte immer auch Unternehmensberater sein; und als solcher nicht dazu neigen, die Kuh zu schlachten, die man melken will. Insofern stehe ich jedem Berater der nach Tabelle abrechnen würde sehr skeptisch gegenüber.
Ein guter Berater wird den überschaubaren Aufwand und die geringen fachlichen Anforderungen erkennen. Das hilft aber alles nicht drumherum, dass die Gemeinkosten des Beraters über den Auftrag gedeckt werden müssen. Ergo wird er eine Pauschale benennen können, die nicht wesentlich über 200,- Euro liegen sollte.
Zu guter letzt.. wir haben hier im Forum zwei Berufsträger, die die Sache mit einem gewissen Idealismus und Engagement angehen.. und ihre Prozesse auf die Erfordernisse für PV-Mandate abgestellt haben. Meines Wissen liegen die beide deutlich unter 200,- Euro.
Wer nun darüber liegt, ist nicht gleich ein schlechter Berater oder Abzocker. Sondern ein PV-Mandat passt einfach nicht in seine Kalkulation. Sowas kanns halt geben. Meine bessere Hälfte z.B. arbeitet zu 95% als freelancer für WP-Gesellschaften. Da kommen Stundensätze bei rum, die kann ein PV-Betreiber einfach nicht stemmen. Der nächste Berater hat sich auf BMW (Bäcker Metzger Wirte) konzentriert... da sieht die Welt schon ganz anders aus.
Deshalb bitte aus zu hohen Honorarforderungen keine falschen Schlüsse ziehen

16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung