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von mhoerche » 07.02.2010, 10:01
Hallo liebes Forum, hier wurde mal diese Software empfohlen. Dies ist nun meine erste Steuererklärung mit der Photovoltaikanlage. Leider komme ich da nicht so richtig weiter. Ich habe meine "normle" Einkommenssteuererklärung eingegeben Dannach habe ich bei Einkünfte/Gewerbebetrieb die Gewinnermittlung (EÜR) gestartet und alles eingegeben Diese Gewinnermittlung habe ich dann in die Einkommenssteuererklärung importiert Ist das alles??? Oder muß ich noch das Modul "gesonderte Feststellung" (hier gibt es die Anlagen V,G,S,KAP) durcharbeiten?
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von okomhard » 07.02.2010, 13:45
Das kommt darauf an, ob Dein FA eine gesonderte Feststellung haben will. Meines will, allerdings habe ich auch eine GbR angemeldet, die mehr macht als Photovoltaik und eine eigene Steuernummer hat.
In dem Modul Feststellung trägst Du dann das Ergabnis Deiner EÜR ein und in der Einkommensteuererklärung machst Du dann das Häckchen "laut gesonderter Feststellung".
Gruß
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von mhoerche » 07.02.2010, 13:50
Also reicht erstmal die Einkommenssteuererklärung mit der EÜR? Wenn die mehr wollen melden die sich doch, ODER?
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von retraite » 07.02.2010, 13:52
mhoerche hat geschrieben:Also reicht erstmal die Einkommenssteuererklärung mit der EÜR? Wenn die mehr wollen melden die sich doch, ODER?
Da kannst Du mal von ausgehen! 
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von mhoerche » 07.02.2010, 13:56
Da hab ich aber noch einen:
Treffen sich zwei Kerzen. Sagt die eine "Du sag mal, ist Zugluft eigentlich gefährlich?" Sagt die andere "Da kannste von ausgehen..."
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von Sonnenstevie » 07.02.2010, 16:58
mhoerche hat geschrieben:Hallo liebes Forum, hier wurde mal diese Software empfohlen. Dies ist nun meine erste Steuererklärung mit der Photovoltaikanlage. Leider komme ich da nicht so richtig weiter. Ich habe meine "normle" Einkommenssteuererklärung eingegeben Dannach habe ich bei Einkünfte/Gewerbebetrieb die Gewinnermittlung (EÜR) gestartet und alles eingegeben Diese Gewinnermittlung habe ich dann in die Einkommenssteuererklärung importiert Ist das alles??? Oder muß ich noch das Modul "gesonderte Feststellung" (hier gibt es die Anlagen V,G,S,KAP) durcharbeiten?
Eine gesonderte Feststellung wird nur durchgeführt, wenn für den Bereich, in dem Deine Anlage steht, ein anderes Finanzamt zuständig ist, als Dein Wohnsitzfinanzamt. Bsp: Nehmen wir an, Du wohnst in Frankfurt und Deine Anlage ist in Offebach. Dann führt das Offebäscher Finanzamt eine gesonderte Feststellung durch und das Frankfurter Finanzamt macht Deine Einkommensteuer. Eine gesonderte und einheitliche Feststellung wird durchgeführt, wenn eine Personengesellschaft ein Gewerbe betreibt. Bsp: Eine GbR betreibt eine Anlage. Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, bleibt es bei der Einkommensteuer. Viele Grüße Stevie
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von Eisbaer » 07.02.2010, 21:58
Eine gesonderte Feststellung wird nur durchgeführt, wenn für den Bereich, in dem Deine Anlage steht, ein anderes Finanzamt zuständig ist, als Dein Wohnsitzfinanzamt.
Hallo Stevie, wann ist das so? Ich hab meine Anlagen an verschiedenen Orten und mach keine gesonderte Feststellung. Servus Toni
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von Sonnenstevie » 07.02.2010, 23:50
Eisbaer hat geschrieben:Eine gesonderte Feststellung wird nur durchgeführt, wenn für den Bereich, in dem Deine Anlage steht, ein anderes Finanzamt zuständig ist, als Dein Wohnsitzfinanzamt.
Hallo Stevie, wann ist das so? Ich hab meine Anlagen an verschiedenen Orten und mach keine gesonderte Feststellung. Servus Toni
Hallo Toni, nach dem Gesetz wäre eine gesonderte Feststellung durchzuführen. Vermutlich hatte der Sachbearbeiter auch keine Lust auf unnötigen Aufwand. Gute Einstellung. Nebenbei: Wenn Du die Anlagen gleich noch in mehreren verschiedenen FA-Bezirken hast, wäre für jeden Bezirk eine gesonderte Feststellung durchzuführen. Dann viel Spaß Viele Grüße Stevie
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von mhoerche » 08.02.2010, 08:05
OK. Also Einkommenssteuererklärung + EÜR reichen. Wie sieht es mit der Umsatzsteuererklärung aus? Die muß ich doch bestimmt machen, oder?
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von Sonnenstevie » 08.02.2010, 08:31
Ja, zu den Umsatzsteuervoranmeldungen eine Umsatzsteuerjahreserklärung.
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