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von Steffnix » 31.08.2012, 18:48
Ich betreibe eine 99,6 kwp PV-Anlage in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschafter sind zwei natürliche Personen).
Die PV-Anlage befindet sich nicht in meinem Eigentum, sondern ist auf den Dächern des anderen Gesellschafters installiert.
Die PV-Anlage befindet sich ca. in 400 km Entfernung.
Mehrmals im Jahr bin ich bei der PV-Anlage, um diese zu inspizieren und zu reinigen. Diese Fahrtkosten kann ich als Sonderbetriebsausgabe ansetzen.
Kann ich auch Übernachtungskosten geltend machen, da ich nicht an einem Tag 800 km hin und her fahre und noch die Arbeiten erledigt kriege. Schlafgelegenheit wird mir vom anderen Gesellschafter (kostenlos) zur Verfügung gestellt. Könnte er mir diese auch in Rechnung stellen?
Gelegentlich gehen wir auch schon mal dann geschäftlich Essen. Kann ich diese auch als Sonderbetriebsausgaben geltend machen? Wenn ja, welche Voraussetzungen sind an die Formalitäten (Rechnung/Quittung) zu stellen?
Telefon und Porto kann ich einzelnd nicht nachweisen (Telefonflat), kann ich eine Pauschale ansetzen und wenn ja wie hoch ist diese.
Kann ich sonst weitere Sonderbetriebsausgaben geltend machen?
Vielen Dank und viele Grüße
Steffnix
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von Sonnenrentnerin » 01.09.2012, 09:15
Steffnix hat geschrieben: Die PV-Anlage befindet sich nicht in meinem Eigentum, sondern ist auf den Dächern des anderen Gesellschafters installiert.
Wie bist Du dann an der Gesellschaft beteiligt? Ist die PV-Anlage Sonder-BV des 2. Gesellschafters? Und was hast dann Du damit zu schaffen? Gehört euch die Anlage nicht zusammen? Der Eigentümer eines Daches wird übrigens nicht automatisch Eigentümer der PV-Anlage.... Verstehe ich das richtig, der andere Gesellschafter wohnt am Ort der PV-Anlage, aber Du fährst mehrfach jährlich 800km zur Inspektion? Und warum willst Du für Übernachtung zahlen, wenn Du sie kostenlos bekommen kannst? Damit Du sie von der Steuer absetzen kannst??? Bei den Fahrtkosten musst Du ja noch darauf achten, dass Dein PKW nicht notwendiges Betriebsvermögen wird... Wenn 2 Gesellschafter zusammen Essen gehen, ist das übrigens reines Privatvergnügen. Bis zur Höhe der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand kannst Du allerdings Sonderbetriebsausgaben geltend machen
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von Sonnenstevie » 01.09.2012, 09:36
Steffnix hat geschrieben:Ich betreibe eine 99,6 kwp PV-Anlage in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesellschafter sind zwei natürliche Personen).
Die PV-Anlage befindet sich nicht in meinem Eigentum, sondern ist auf den Dächern des anderen Gesellschafters installiert.
Das heißt, er schreibt die Anlage ab und Du nicht. Was ist dann überhaupt Gegenstand Deiner Beteiligung? Viele Grüße Stevie
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von kpr » 01.09.2012, 10:08
Meinst Du, die Anlage ist zwar gesamthänderisches Eigentum; lediglich ist die Anlage auf dem Haus des anderen Gesellschafters montiert? (Wenn nein.... schließe ich mich der Frage des Vorredners an).
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von Steffnix » 01.09.2012, 12:09
Sorry, da hätte ich wohl mehr Angaben machen sollen! Ich habe einen Gesellschaftervertrag abgeschlossen. Zweck ist "die Errichtung und Betrieb der PV-Anlage und diese zu halten, gewinnbringend zu verwalten und zu vermieten und in sonstiger Weise zu nutzen sowie alle zur Förderung des Unternehmenszweck dienlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen." Beteiligung 50 : 50. Einlagen ebenso. Die Gebäude mit entsprechenden Dachflächen stellt der andere Gesellschafter zur Verfügung. Hierzu wurde ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen. Hierfür zahle ich dem anderen Gesellschafter ein jährliches Nutzungsentgelt. Sonnenrentnerin hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, der andere Gesellschafter wohnt am Ort der PV-Anlage, aber Du fährst mehrfach jährlich 800km zur Inspektion? Und warum willst Du für Übernachtung zahlen, wenn Du sie kostenlos bekommen kannst? Damit Du sie von der Steuer absetzen kannst??? Bei den Fahrtkosten musst Du ja noch darauf achten, dass Dein PKW nicht notwendiges Betriebsvermögen wird...
Ist doch mein Eigentum, darf ich das nicht? Der Gesellschafter muss mich doch nicht für lau bei sich schalfen lassen. Ansonsten müsste ich in eine Pension/Hotel. Ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag irgendeine moralische Verpflichtung? Sonnenrentnerin hat geschrieben:Wenn 2 Gesellschafter zusammen Essen gehen, ist das übrigens reines Privatvergnügen. Bis zur Höhe der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand kannst Du allerdings Sonderbetriebsausgaben geltend machen
Wie hoch ist den der Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand? Braucht ihr sonst irgendwelche Infos?
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von Sonnenrentnerin » 01.09.2012, 12:33
Steffnix hat geschrieben:Ist doch mein Eigentum, darf ich das nicht?
Na, also doch Dein Eigentum, zumindest zu 50%. Und Du hast doch selbst gesagt, dass Du kostenlos bei Deinem Mitgesellschafter übernachten kannst. Und wenn Du fast 1000 km fährst, um die PV-Anlage zu inspizieren und zu putzen, ist das ja das Mindeste, dass Du da umsonst pennen kannst Die Miete, die Du Deinem Mitgesellschafter zahlst, ist bei Dir Sonderbetriebsausgabe und bei ihm entsprechend Sonderbetriebseinnahme
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von kpr » 01.09.2012, 17:03
Abgesehen davon, dass man hier vermutlich schöne Ratespielchen veranstalten kann, wer denn die Fahrtkosten zu tragen hat; und sich dann hübsche Diskussionen um die USt (bzw. Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft ergeben), ist das Vorhaben natürlich eine Provokation. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn einem der Wind anschließend ins Gesicht bläst.
Ändert allerdings nichts daran, dass die angesprochenen Aufwendungen den steuerlichen Gewinn mindern. Ob nun als BA den der Gesellschaft oder als SBA den des Gesellschafters.. das sei dem Vertragswerk entnommen.
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von Steffnix » 04.09.2012, 08:18
Sonnenrentnerin hat geschrieben:Steffnix hat geschrieben:Ist doch mein Eigentum, darf ich das nicht?
Na, also doch Dein Eigentum, zumindest zu 50%. Und Du hast doch selbst gesagt, dass Du kostenlos bei Deinem Mitgesellschafter übernachten kannst. Und wenn Du fast 1000 km fährst, um die PV-Anlage zu inspizieren und zu putzen, ist das ja das Mindeste, dass Du da umsonst pennen kannst 
Ich bin mit dem anderen Gesellschafter nicht verheiratet, entspricht auch nicht meinen Neigungen  . Bisher konnte ich bei meinem Mitgesellschafter kostenlos übernachten, war aber immer mit Mühen für ihn verbunden, die mir unangenehm sind. Daher werde ich mir zukünftig eine Pension oder so suchen. Diese Kosten kann ich dann als Sonderbetriebsausgabe ansetzen, wenn ich Sonnenrentnerin richtig verstanden habe. kpr hat geschrieben:Abgesehen davon, dass man hier vermutlich schöne Ratespielchen veranstalten kann, wer denn die Fahrtkosten zu tragen hat; und sich dann hübsche Diskussionen um die USt (bzw. Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft ergeben), ist das Vorhaben natürlich eine Provokation. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn einem der Wind anschließend ins Gesicht bläst.
Die PV-Anlage hat nur eine geringe Neigung (15 Grad) und verschmutzt ganz gerne dadurch, dass dort sandiger Boden ist und viele LkW´s und Traktoren dort herfahren, die richtig viel Staub aufwirbeln und der sich dann auf die Module setzt (gar nicht schön). Außerdem planen mein Mitgesellschafter und ich eine Erweiterung der bestehenden PV-Anlage bzw. Errichtung einer neuen Anlage. Da gibt es vor Ort viel zu besprechen. Wieso ist das Vorhaben (ist vielmehr Realität) eine Provokation Viele Grüße Steffnix
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von kpr » 04.09.2012, 08:49
Vielleicht hab ich ja Unrecht. Vielleicht sind wir auch an den Grenzen des Mediums "Forum". Dir fallen vermutlich noch mindestens 100 gute und 1000 schlechte Gründe ein, warum das nun denn gerade so gemacht wird. Mit dem Wissensstand, den der objektive Forumsleser hier vom Sachverhalt hat, ist es eine Provokation, wenn Gesellschafter A 800 km spazieren fährt, derweil Gesellschafter B mit dem Ar... unter der Anlage sitzt. Beim FA sitzen auch nur Menschen (ja.. es sind welche); allerdings überwiegend mit einem überdurchschnittlich ausgeprägtem Neidgehabe. Ich will Dir ja gar nichts ausreden - sondern Dir nur den Hinweis geben, worauf Du Dich einstellen solltest. Mir (oder dem Forum gegenüber) brauchst Du gar nichts zu rechtfertigen (nicht mal wenn Du die Module zur Vermeidung von Verschmutzung mit der Oberfläche nach unten montierst); und selbst dem FA gegenüber musst Du hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit seltsam anmutende Maßnahmen nicht rechtfertigen - gleichwohl solltest Du Dich auf Rückfragen einstellen. (btw: die Lösung mit der Pension halte ich für eine ausgesprochen gute, klimaschonende Maßnahme! Da ist mal ein "dickes Ei" direkt aus dem Weg geschafft. Guter Ansatz.)
Und auch das nochmal: Alle durch den Betrieb veranlassten Aufwendungen die Du alleine getragen hast, sind als Sonder-BA abzugsfähig. Die Frage der Abzugsfähigkeit wird überhaupt nicht durch die Tatsache beeinflusst, wer die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat. Es ist lediglich eine Frage der steuerlichen Zuordnung.
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