SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

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SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon tschulze » 31.01.2012, 10:07

Hallo,

ich hab mich hier als neuer PV Anlagenbetreiber ein bißchen eingelesen zum Thema AfA und suche Tipps dazu.

Anlage wurde installiert und läuft seit Ende Sept 2011 und ich hab aus der ersten Jahresabrechnung für 2011 von meinem Energieversorger jetzt 45% Eigenverbrauch abgerechnet bekommen(kleine Anlage 3 kWp). Wenn ich an die erste Steuererklärung gehe frag ich mich ob ich die SonderAfA probieren sollte für 2011 oder es gleich lassen kann. Meine Frage zielt darauf hin das ich den Eigenverbrauch wieder abklemmen lasse im Feb 2012 weil es ein steuertechnisches Eigentor ist wenn man überzahlte Ust und nachversteuerten geldwerten Vorteil zusammenaddiert.

Würde es den Versuch lohnen eine SonderAfA für 2011 zu versuchen mit dem Argument das man eh ab 02.2012 keinen Eigenverbrauch mehr vornimmt (ich hab im Forum gelesen das es eine magische 10% Grenze für den Eigenverbrauch gibt an dem normalerweise das FA die SonderAfA ablehnt). Oder gilt für die Bemessung des Eigenverrbrauches ein bestimmter Zeitraum der abgelaufen sein muss ?

Danke für die Hilfe !
tschulze
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon MBIKER_SURFER » 31.01.2012, 10:15

tschulze hat geschrieben: weil es ein steuertechnisches Eigentor ist wenn man überzahlte Ust und nachversteuerten geldwerten Vorteil zusammenaddiert.

Danke für die Hilfe !



Hallo,

was wir ja schon immer 'predigen'. Aber nur wenige wollen es wissen, weil sich EV ja so toll anhört ......

Probieren kannst DU es natürlich - mehr als ablehnen können die (das FA) das ja nicht.

Gruß
Martin
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon tschulze » 31.01.2012, 10:32

Danke für die schnelle Antwort. Wird denn die SonderAfA Möglichkeit bei PV Anlagen vom EV des Kalenderjahres normalerweis abhängig gemacht ? In meinem Fall hatte ich einen tollen "PV Herbst" aber der ist ja nicht repräsentativ für ein volles PV Jahr - da wird es wohl eher an die 10% ran gehen bzw. beim meinem Vorhaben den EV zu unterbinden sollte das dann in 2012 darunter liegen.

P.S.: das mit dem "Eigentor" ist mir dann nach vielen Abenden des Durchrechnens aufgefallen - ich kann dem nur zustimmen und auch zu den Predigern übergehen: ein "durchschnittlicher" Privathaushalt mit einer "durchschnittlichen" PV Anlage auf dem Dach sollte sich den EV verkneifen weil der Steuerabwicklungsaufwand in keinem Verhältnis steht zu einem schlimmstenfalls vielleicht einstelligen Eurobetragsvorteil aus dem Eigenverbrauchsszenario. Bei uns ist es so das der Strompreis von aktuell 22 / 23 ct vom LowCost Anbieter auf sagen wir 35-40ct steigen müsste damit ich wieder willens wäre mich mit dem Thema geldwerter Vorteil oder Entnahme aus Betriebsvermögen zu beschäftigen.
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon donnermeister1 » 31.01.2012, 11:11

Ehrlich gesagt, würde ich die Anlage nicht umbauen lassen. Der Umbau kostet dich sicherlich 100 bis 200 € und nicht lange, dann ist der Bezugsstrom so teuer, dass du froh wärst wieder Eigenverbrauch zu haben.
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon MBIKER_SURFER » 31.01.2012, 11:21

Hallo,

das mit der Sonder-AfA und EV ist nicht 'bombensicher' formuliert. Bei über 10% EV wird es eben tlw. bis immer abgelehnt.
Hierzu hat @kpr schon richtig lesenswerte Romane verfasst.

Gruß
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon tschulze » 31.01.2012, 11:25

donnermeister1 hat geschrieben:Ehrlich gesagt, würde ich die Anlage nicht umbauen lassen. Der Umbau kostet dich sicherlich 100 bis 200 € und nicht lange, dann ist der Bezugsstrom so teuer, dass du froh wärst wieder Eigenverbrauch zu haben.


Danke für den Hinweis - der einmalige Einbau des Zweiwegezählers bei Inbetriebnahme hat netto 65 EUR gekostet. Für das Umstellen auf "nur Einspeisung ohne Eigenverbrauch" sollte laut EnBW sollte eigentlich der lokale E-Meister "nur etwas umklemmen" und dann der EnBW bescheid geben. Ich bin/war immer noch der Hoffnung das dieses "umklemmen" maximal eine Anfahrt und 10min Arbeit kostet und ich vielleicht mit 50 EUR davonkomme.

Das mit der Stromkostensteigerung hatte ich in den letzten Jahren auch immer vermutet - ist aber nie eingetreten - wir verharren bei uns im Bereich um die 22-25 ct pro kWh. Ich gestehe das ich unschlüssig bin ... aber die Steuerthematik beim Eigenverbrauch ist einfach nur ein Alptraum den man loswerden will. Woher soll man nur wissen wann mit welcher Sicherheit der Strompreis am freien Markt so stark steigt das sich EV wieder rechnen würde für den Normalsterblichen ...

Gruß
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon tschulze » 31.01.2012, 11:26

MBIKER_SURFER hat geschrieben: das mit der Sonder-AfA und EV ist nicht 'bombensicher' formuliert. Bei über 10% EV wird es eben tlw. bis immer abgelehnt. Hierzu hat @kpr schon richtig lesenswerte Romane verfasst.


Okay, dann werde ich es einfach versuchen - mal sehen was das FA dazu meint.

Gruß
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon donnermeister1 » 31.01.2012, 11:42

tschulze hat geschrieben:...
Für das Umstellen auf "nur Einspeisung ohne Eigenverbrauch" sollte laut EnBW sollte eigentlich der lokale E-Meister "nur etwas umklemmen" und dann der EnBW bescheid geben. Ich bin/war immer noch der Hoffnung das dieses "umklemmen" maximal eine Anfahrt und 10min Arbeit kostet und ich vielleicht mit 50 EUR davonkomme.
...


Sicher ist da nur etwas umzuklemmen.
Zusätzlich wird aber wohl auch ein Selektiver Leitungsschutzschalter für den Einspeisezähler nachgerüstet werden müssen. Der allein kostet schon so um die 100 €. Obwohl, 3 kWp Anlage, da hast du wohl einen Wechselstromzähler als Einspeisezähler. Da brauchst du nur einen einpoligen SLS. Den gibt es für um die 50 €.
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon Mühli » 31.01.2012, 11:51

Ich würds nicht umklemmen, warum auch. Geht so oder so nur um paar Euro.

10 Minuten und 50€...naja, eher nicht.

Warum mancher so geil auf die Sonder-Afa ist, versteh ich auch nicht bei 3kWp.....
Die Anlage sollte doch nicht mehr als 7500€ gekostet haben, 20% sind 1500€ und bei 30% macht das 500€ Steuer, die ich eben etwas früher als sonst habe. Man kriegt doch nix geschenkt! Es geht nur drum, wann mans kriegt und spätesten im 6. Betriebsjahr muss ich mehr Steuer zahlen.
Für mich persönlich ist dieses ganze Liquidität etc. eher was für richtige Geschäftsleute und nicht für Klein-PV-Betreiber.

Versuch doch mal einen Trick und verkaufe den Strom.

Schreib du (als Unternehmer und Betreiber) deiner Frau (als deiner Stromkundin) eine Rechnung und alles ist OK.
Da musst du die Mehrwertsteuer ausweisen, dann ist es eine voll-betriebliche Nutzung.
So kann mans auch mit Mietern etc. machen.

Gruß
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Re: SonderAfA trotz Eigenverbrauch >10%

Beitragvon kpr » 31.01.2012, 12:16

Also ich bin fürs Rückbauen auch nicht zu begeistern. Du hast zwar vermutlich aufs falsche Pferd gesetzt - aber jetzt nochmal die Pferde tauschen (und irgendwann wieder zurück).. das bringts auch nicht.

Das der Strompreis steigt.. halte ich für selbstverständlich. Vielleicht nicht stärker als die normale Inflation (weil bitteschön... dann kann selbst ein Normalverdiener mit geordneten Verhältnissen demnächst die Stromrechnung nicht mehr zahlen).; aber im Rahmen der üblichen Inflation ganz gewiss. (22-25 Cent halte ich aber auch schon für verflucht teuer.. vor allem wenn Du das auf "die letzten Jahre" beziehst)

Die Sonder-AfA: Vor dem Hintergrund der offiziellen Verwaltungsauffassung ändert der Rückbau gar nichts.
Für Notfälle bis 18% DV hätte ich eine Notargumentation im Hinterkopf.. von der ich aber selbst nicht überzeugt bin.
(Aber was will man machen.. bevor man sich überrennen lässt, wirft man halt mit Wattebäuschen)

Die Steuerthematik .. ja gut... bei vielen fallen plötzlich genau die paar Cent an Steuerlast an, mit der sie sich den großen Vorteil errechnet hatten. Das Thema an sich ist aber so schlimm auch nicht. Man muss es einmal gefressen und für lecker befunden haben.
Habe kürzlich noch bei einem Arbeitsessen dem Verfasser des berüchtigten BMF-Schreibens den Vorschlag gemacht, er solle das Teil für ein Jahr vom Markt nehmen. Danach werden die Betreiber ihn auf Knien anflehen, dass Ding endlich wieder aus der Schublade herauszuholen ;-)

Über Mühlis Idee hab ich auch schon nachgedacht. Das funktioniert m.E., sofern die Vergütung aus dem Vermögensbereich der Ehefrau in den Vermögensbereich des Betreibers gelangt - und die Vermögensbereiche getrennt sind.
In der Praxis auch nicht immer leicht durcnzuführen. Aber prinzipiell machbar.
Wenn die Voraussetzungen erst noch geschaffen werden, bekomm ich bad vibes in Bezug auf den Missbrauch von Gestaltungen; umgekehrt würde ich glauben, dass bei den paar Cent niemand den Bleistift spitzt.

Die Sonder-Afa an sich ist natürlich eine wichtige Förderung. Das hat nichts mit "Geschäftsmann" und "Klein-PV-Betreiber" zu tun, sondern damit, dass einem Unternehmen 100 für die Finanzierung einer Investition abfließen; und dann aber auch noch Steuern drauf gezahlt werden müssen. Und Geld wächst ja nicht am Baum; das muss aus der privaten Schatulle kommen.
Richtig ist allerdings... man muss die gewonnenen Liquidität auch arbeiten lassen.
1,6% auf dem Tagesgeldkonto sind da nicht gerade schnuckig. Aber wer für 12% das private Kontokorrent im Minus hat;
wer noch eine Sondertilgung zu 4 oder 6% unterbringen kann dem gehts schon richtig gut. Und da hat der "gewöhnliche Unternehmer" der einen ständigen Geschäftsbetrieb unterhält, sicherlich etwas einfacher.
Aber auch und gerade der Klein-PV-Betreiber kann ja die Sonder-Afa "wie EK" in die Finanzierung einfließen lassen - und erhält dann nochmal bessere Konditionen. (Oder kann schick Abendessen gehen. "Unternehmer sein" muss ja irgendwo auch Spass machen.)
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