Sonder-Afa möglich?

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Sonder-Afa möglich?

Beitragvon Ungeheuer » 27.01.2012, 14:18

In meinem Sonderfall wurde die Anlage in 2011 errichtet und auch betriebsbereit gemeldet. Die ersten zählbaren Einspeisung sind aber erst 2012 erfolgt.
Jetzt meine Frage zur Sonder-Afa: Ist das Kalenderkjahr 2011 in diesem Fall schon das erste Jahr in dem der Eigenverbrauch unter 10% gelegen haben muss, um die Sonder-Afa nutzen zu können? Wenn ja, dann muss ich ja nur noch dieses Jahr aufpassen, nicht über die 10% zu kommen oder?
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Re: Sonder-Afa möglich?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 27.01.2012, 14:29

Hallo,

klar kannst für 2011 die Sonder AfA geltend machen! Und eben noch mind 1/12 AfA lineare Afa.

Gruß
Martin
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Re: Sonder-Afa möglich?

Beitragvon kpr » 27.01.2012, 16:40

Ja. Das war das erste Jahr.
Wenn Du nun keinen Direktverbrauch hast.. sollte es irgendwann im Herbst nicht mehr möglich sein, selbst mit partiellem DV-Anteil von 100% (von Sep bis Dez) noch 10% der Jahreserzeugung zu knacken.
Und wer sich jetzt am Kopf kratzt: Ja. Ganz richtig. Was man im Gesetz als "2 Jahre" gelesen hat, können im Einzelfall 10 Monate sein.

By the way:
Ein anderes Forumsmitglied hat mir kürzlich einen Auszug aus einer internen Arbeitsanweisung eines FA zukommen lassen.
Das Finanzamt sieht den DV nicht als schädliche nicht-betriebliche Verwendung i.S. §7g I EStG an; und gewährt demnach die Sonder-AfA auch bei mehr als 10% DV.
Die Begründung, dass die DV-Vergütung eine BE ist, vermag m.E. nicht zu überzeugen.

Insofern: Wer die Sonder-AfA gerne in Anspruch nehmen möchte; sich aber unseliger Weise für DV entschieden hat (ohne sich der steuerlichen Konsequenzen bewusst zu sein), der sollte keinesfalls kampflos aufgeben - sondern lieber mal nach dem Motto "Versuch macht kluch" die Sonder-AfA beantragen.

Natürlich würde sowas vermutlich im Bescheid erstmal nicht anerkannt.
Aber im RBH könnte man m.E. mit dem Argument arbeiten, dass sich der Anteil der privaten Nutzung nicht an der Menge der privat verbratenen kWh festmacht, sondern am Wert der Vergütung, auf die man durch den DV verzichtet.
Und diese Rechenmethode ist dann tatsächlich der Besonderheit geschuldet, dass der DV vergütet wird und die Vergütung als BE erfasst wird.
Dann wären plötzlich 20% mengenmäßiger DV-Anteil nur noch 8% wertmäßiger DV-Anteil.
Bis zu 24% mengenmäßiger DV-Anteil wären nach dieser Logik auf der grünen Seite.

Nochmal: Ich will kein Fass aufmachen. Meine Meinung bleibt "linientreu": DV >10% schließt Sonder-AfA aus.
Aber wenn das Kind im Brunnen liegt, kann man es ja mal zumindest probieren.
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