Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon Ungeheuer » 29.06.2012, 12:08

kpr hat geschrieben:Vorsicht. AfA mindert die Einkünfte... stimmt.
Aber nicht unbedingt die Summe der positiven Einkünfte. Und die ist fürs Elterngeld maßgeblich.


Das verstehe ich noch nicht. Sagen wir ich bekomme 160.- EUR monatlich an Abschlägen vom EVU. Wenn ich jetzt eine jährlich dementsprechend hohe Afa nutze, dürfte ich doch den Gewinn aus PV auf null fahren können und hätte somit aus Gewerbebetrieb keinerlei Einkünfte mehr, die aufs Elterngeld angerechnet werden würden!?
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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon kpr » 29.06.2012, 12:15

richtig.
Aber in vielen Fällen bist Du vor der Sonder-AfA schon auf bzw. unter Null.
Dein Problem sind selten Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Dir angerechnet werden;
als Betriebsausgaben die - bezogen aufs Elterngeld - wirkungslos verpuffen.
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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon Ungeheuer » 29.06.2012, 12:21

Da ich kaum weitere Betriebsausgaben habe (keine Finanzierung), bin ich definitiv noch weit über Null. Brauche also die Sonder-Afa, um auf Null zu kommen.
Soweit ich weiß, werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb aufs Elterngeld WÄHREND des Bezugs angerechnet, muss daher also möglichst keine solchen Einkünfte haben (also durch Sonder-Afa Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf Null drücken). Alles soweit richtig?
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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon kpr » 29.06.2012, 13:31

ja.

keine Finanzierung?
Also wenn ich nun nicht meine Kohle in mein Häusle gesteckt hätte... und hätte gerade Anlagenotstand.. und würde ne PV bauen.... dann würde ich mir die Investitionssumme bei meiner lieben Großtante Grete leihen.
Oder ..wenn unsere Kurze schon weniger kurz wäre.. dann bei der.
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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon Ungeheuer » 29.06.2012, 14:07

Möchtest Du mir damit sagen, das es auch die Möglichkeit gäbe, mir das Geld in der Verwandschaft zu leihen und dann die Zinsen (nur die Zinsen?) als Betriebsausgabe geltend zu machen?
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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon kpr » 29.06.2012, 15:05

genau.
Und meine Beispiele zum Darlehensgeber waren nun auch nicht rein zufällig gewählt.
Die gehören alle der Kaste derjenigen an, bei denen entweder gar keine ESt aus den Zinseinkünften anfällt - oder aber deutlich weniger als bei mir.

was heisst hier "nur die Zinsen"?
Was denn bitte noch? Die heranwachsende Tochter als außerordentlichen Aufwand?
Du denkst doch nicht etwa an die Tilgung? (Da hat der Fiskus solange nichts gegen, wie Du auch die Darlehensauszahlung als Betriebseinnahme erfasst. "Vorverlagerte Besteuerung" ;-)
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Re: Sonder-AfA in meinem Fall vollständig in 2011?

Beitragvon Ungeheuer » 29.06.2012, 15:17

Ok, ist verstanden!
Reicht es dazu anzugeben, dass xxx EUR an Zinsen gezahlt worden sind und bei Tantchen dann diese xxx EUR als Kapitalerträge zu versteuern oder muss ich auch Belege/Nachweise über die tatsächliche Auszahlung des Darlehens sowie der Zinszahlungen aufbewahren/vorzeigen?
Würde auch eine Variante mit jährlich einmaliger Zinszahlung funktionieren?
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