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von katawuschel » 30.11.2011, 18:31
Hallo Zusammen,
vor kurzem habe ich den berühmten Fragebogen für den Betrieb meiner PV-Anlage an das Finanzamt geschickt. Heute bekam ich ein Antwortschreiben "Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinahmten Entgelten" dann folgt ein Blablabla Genhmigung nach Istversteuerung...aber wo ist meine neue Steuernummer? Ich dachte ich bekomme die jetzt damit ich die Ust zurückfordern kann?? Könnt Ihr mir vielleicht vorab helfen bevor ich beim Fa morgen anrufe.
Danke vorab
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von Kran01 » 30.11.2011, 18:35
Steht oben irgendwo auf dem Schreiben, such mal 
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von Cristian_G_aus_P » 30.11.2011, 18:38
im Kopf oben Stand im meinen Schreiben unter "mein Zeichen" meine Steuernummer... Aber ruf ruhig an dort Sie sagen Dir deine neue Nr auch direkt am Telefon und Du bist auf der sicheren Seite 
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von CARismaOPA » 30.11.2011, 19:35
Die USt-IdNr (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) bekommst du nicht vom FA sondern vom Bundeszentalamt für Steuern. Sollta also in ein zwei Tagen ebenfalls per Brief bei dir eintreffen.
Aber ein Anruf beim FA kann ja nicht schaden, evtl. haben die deine Nummer schon vorliegen!
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von Cristian_G_aus_P » 30.11.2011, 21:39
Huhu Opa
Die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind aber 2 paar Schuhe..
er fragte doch ersteinmal nach der neuen Steuernummer und die bekommt er doch beim FA.. das geht ja sogar mit vorläufiger Nr.
oder nicht..
in Sachen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer stimm ich dir aber voll und ganz zu
Gruss
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von katawuschel » 30.11.2011, 22:01
Hallo und Danke erstmal!
Ich habe gedacht, dass ich auch eine neue zusätzliche Steuernummer erhalte um die Elster-Ust-Geschichte zu machen, sehe ich das falsch?
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von Wolfsolar » 30.11.2011, 22:07
Hallo... Da ich jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung mache, habe ich auch eine Steuernummer. Über diese Nummer habe ich auch die Mehrwertsteuer meiner PV-Anlage zurück bekommen, habe also keine neue Nummer erhalten. Ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich, wie hier schon manche User berichteten. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekommt jeder Bürger Deutschlands, ob männlich oder weiblich, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht hat. Hierzu wird er vom Finanzamt angeschrieben. Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
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von Kollektor » 30.11.2011, 22:08
Ich habe nie eine neue Steuernummer erhalten und durfte alles mit der alten machen 
Sonnige Grüße
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von Paul Panzer » 30.11.2011, 22:11
katawuschel hat geschrieben:Hallo und Danke erstmal!
Ich habe gedacht, dass ich auch eine neue zusätzliche Steuernummer erhalte um die Elster-Ust-Geschichte zu machen, sehe ich das falsch?
Ja, Du hast mit o.g. Schreiben von FA die Genehmigung zur Umsatzbesteuerung erhalten. Diese gilt dann , wenn nicht anders angegeben, für die bisherige Steuernummer. Also persönliche Steuernummer mit sozusagen erweitertem Umfang.
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von Wolfsolar » 30.11.2011, 22:13
Hallo... Die Elster-Ust-Geschichte machst Du über die vom Finanzamt zugestellte Steuernummer, wenn Du nicht schon eine hast. Aber eine Frage bei Deinem Finanzamt gibt Dir endgültig Klärung, nur zu. Mit sonnigen Grüßen Wolfsolar
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