Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von Dewey » 06.08.2011, 07:20
Ich sehe diesen Thread als erste Anlaufstelle für jeden, der sich schlau machen will, ob dies oder jenes absetzbar ist oder wäre.
Jeder Anlagenbesitzer macht sich Gedanken, möglichst wenig Steuern zu zahlen. Der Phantasie der Deutschen Steuergesetzgebung sind keine Grenzen gesetzt. Was hindert also daran, der Phantasie der steuerlichen Absetzbarkeit freien Lauf zu lassen? Wer kommt schon auf die Idee, die Packung Taschentücher anzugeben, weil man durch den gestrigen verregneten Tag stundenlang Rotz und Wasser heulte aufgrund des Minderertrages?
Mir ist klar, daß man eine 1MW Freiflächen-PV nicht mit einer 3kW Hausdachanlage in einen steuerlichen Topf schmeissen kann. Ich bin völliger Steuerlaie, also seht es mir nach, falls ich nicht die korrekten steuerlichen Begriffe verwendet habe.
Hier geht es ausschließlich darum, was bereits tatsächlich von Finanzämtern akzeptiert wurde.
Um Übersichtlichkeit zu gewährleisten:
Anlagengröße Inbetriebnahme Was wird abgesetzt ? Wann wurde es von welchem Finanzamt "akzeptiert" ? Höhe und Dauer der Abschreibung Zu wieviel Prozent wird die betriebliche Nutzung vom FA angerechnet ?
Beispiel:
7kWp 2007 7 Liter Glasreiniger pro Jahr 2007 FA Augsburg Land 20€ 1 Jahr 100%
7,35kWp 2007....ANLAGE 1 21,6kWp 2009....ANLAGE 2 5,32kWp 2010 (Erweiterung von ANLAGE 2) 353kWp 2010.....ANLAGE 3 37kWp 2011.......ANLAGE 4
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von Sonnenstevie » 06.08.2011, 08:11
M.E. braucht das Forum keinen Thread dieser Art.
Gründe:
1) Das Finanzamt schaut doch nicht die Belege einzeln an. Dafür fehlt denen die Zeit. Außerdem legt man eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vor und bringt nicht seine Belege zum Finanzamt.
2) Selbst wenn ein Betriebsprüfer des FA Augsburg-Land den Glasreiniger "anerkannt" hätte: Na und? Der Betriebsprüfer des Finanzamts Augsburg-Stadt kann das schon wieder anders sehen.
3) Bei zweifelhaften Aufwendungen geht es ohnehin um die Angemessenheit: Bei einem billigen Laptop für 400 € gibt es keine Probleme, bei einem teuren Produkt aus dem Hause Apple schon.
4) Der Thread verleitet dazu, Aufwendungen aus dem privaten Bereich in den betrieblichen zu verlagern. Beispiel Glasreiniger: Wenn der betriebliche Glasreiniger "anerkannt" wurde, wem fällt es denn auf, wenn man auch den privaten ansetzt?
Viele Grüße
Stevie
Dr. Stefan Rode Rechtsanwalt und Steuerberater
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von Dewey » 06.08.2011, 09:28
Hallo @Sonnenstevie
1) Ich weiß nicht, ob das Finanzamt keine Belege sehen will. 2) Das stimmt, doch jeder, der beim FA Augsburg-Land seine St.-Erklärung abgibt, hätte so für sich aus diesem Thread eine sinnvolle Info. 3) Genau deswegen geht es mir um die "tatsächliche Akzeptanz" 4) Wer böses dabei denkt - ja, da stimme ich Dir zu. Jedoch möchte ich nicht wissen, wieviele von uns Aufwendungen übers Jahr verteilt nur für Ihre PV-Anlage haben, es aber nicht als solche realisieren. Beispiele: 2x Kauf der Zeitschrift Photon, Fahrt zum Versicherungsfachmann zwecks Allgefahrenversicherung PV-Anlage, 1x jährliches Säubern mit Leitungswasser (Wasser UND Abwassergebühren!) usw.... Kleinvieh mach auch Mist.
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von kpr » 06.08.2011, 09:50
zu 1) das wissen wir vorher im Zweifel alle nicht. Aber bei Gewerbebetrieben ist es üblich, keine Belege einzureichen. Wer die direkt eintreicht, nimmt sich in den meisten Fällen eine Chance. (Nur so am Rande.. wegen des Begriffs Mehrheit: Natürlich entsteht in einem Forum der Eindruck, jeder PV-Betreiber würde vom FA vor die Flinte genommen. In der grossen breiten Masse flutscht es vermutlich wie ein Zäpfchen - von denen liest man hier nur nichts. (Warum auch. 1000. Thread "Hurra.. veranlagt wie erklärt"? Auch nicht spannend.)
zu 2) Das ist jetzt aber ein rhetorischer Trick von Dir. Du müsstest dabei sagen, dass wir dann den Thread pro Finanzamt führen müssen.
zu 3) siehe nachfolgend
4) wäre ja vielleicht der einzige Sinn des Threads. (Aber ich glaub, das darf man nicht laut sagen, wenn man eine Bestellungsurkunde an der Wand hat...)
Ich bin auch der Meinung, ein solcher Thread wäre eher kontraproduktiv.
In den meisten Grenzfällen die wir hier immer wieder diskutieren, ist die objektiv rechtliche Bewertung, das letzte was entscheidungsrelevant ist. Viel wichtiger ist es, wie man dem SB das "Ei" hübsch verpackt, wie die persönlichen Ziele des Mitarbeiters sind (hohes Mehrergebnis oder Durchlaufzeit), Erfahrung /Kompetenz des Mitarbeiters, Auslegung von Ermessensspielräumen durch den Mitarbeiter / den SGL / das Amt. Letztlich noch eher von Emotionen (Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der Innendienst eine besonders hohe Quote an Menschen mit ausgeprägtem Neidgefühl produziert). Auf Deutsch: Man muss lernen zu akzeptieren, dass man es nicht zu 100% in der Hand hat. Was jedoch als Chance begriffen werden muss.
Diese Probleme löst man gerade nicht damit, dass man in einer Buffetmentalität hier aus dem thread mit cherry-picking seine Betriebsausgaben heraussucht. Es wäre sinnvoller nicht tausendmal darüber zu diskutieren, ob man ein Notebook als BA durchbekommt. (Wozu? Steuererklärung abgeben. Warten. Antwort kommt von alleine.) Es ist sinnvoller darüber zu diskutieren, wie man die Chancen erhöht, dass man ein Notebook als BA durchbekommt.
Ein Unfallarzt, der nachts um 3:00 einen Motorradfahrer in dreieinhalb Teilen auf den OP-Tisch bekommt, ruft ja auch nicht beim Prof an, und fragt, ob da noch was zu machen ist. Der fängt an.. und gibt sein Bestes. Und dann schauen mer mal. Die einen bleiben auf der Strecke... andere kommen durch.
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von Dewey » 06.08.2011, 10:15
kpr hat geschrieben:Diese Probleme löst man gerade nicht damit, dass man in einer Buffetmentalität hier aus dem thread mit cherry-picking seine Betriebsausgaben heraussucht. :Offtopic An: Dieser Satz flutscht runter, der hat Klasse, den muß ich mir merken, der hat was, der ist echt gut. :Offtopic Aus:kpr hat geschrieben: Die einen bleiben auf der Strecke... andere kommen durch.
Um das geht es mir, ich will, daß mehr durchkommen. Ihr habt, vermutlich durch den beruflichen Backround eine wesentlich umfassendere und prefessionellere Sichtweise auf dieses Thema als ich Laie. Für mich als Laie zählt einzig und allein: Sind mir auch wirklich alle Ausgaben in Verbindung mit meiner PV überhaupt bewußt? Wäre denn ein KONZ der Photovoltaik so abwegig?kpr hat geschrieben: (Aber ich glaub, das darf man nicht laut sagen, wenn man eine Bestellungsurkunde an der Wand hat...)
Welche meinst Du 
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von Sonnenstevie » 06.08.2011, 10:20
Dewey hat geschrieben:Hallo @Sonnenstevie
1) Ich weiß nicht, ob das Finanzamt keine Belege sehen will. 2) Das stimmt, doch jeder, der beim FA Augsburg-Land seine St.-Erklärung abgibt, hätte so für sich aus diesem Thread eine sinnvolle Info. 3) Genau deswegen geht es mir um die "tatsächliche Akzeptanz" 4) Wer böses dabei denkt - ja, da stimme ich Dir zu. Jedoch möchte ich nicht wissen, wieviele von uns Aufwendungen übers Jahr verteilt nur für Ihre PV-Anlage haben, es aber nicht als solche realisieren. Beispiele: 2x Kauf der Zeitschrift Photon, Fahrt zum Versicherungsfachmann zwecks Allgefahrenversicherung PV-Anlage, 1x jährliches Säubern mit Leitungswasser (Wasser UND Abwassergebühren!) usw.... Kleinvieh mach auch Mist.
Nochmal dazu: 1) Belege einzureichen ist ein Fehler. Das FA bekommt Belege, wenn es sonst nichts zu tun hat und meint, Belege anfordern zu müssen. Dann aber auch nur die, die es anfordert. 2) Selbst im FA Augsburg-Land sind noch 20 verschiedene Sachbearbeiter mit höchst unterschiedlichem Naturell und höchst unterschiedlicher Arbeitsweise zuständig. Insofern ist der Sinn oder Wert der Info in jedem Fall fragwürdig; mal abgesehen davon, dass in den meisten Fällen nichts anerkannt wird. 3) Akzeptanz oder Anerkennung gibt es nicht. Ein normal arbeitender Finanzer kümmert sich nicht um solche Fragen. Dafür hat er einfach keine Zeit. 4) Also, erstmal würde ich die Anlage nicht mit Leitungswasser säubern wegen des Kalks. Außerdem: Wo kommen wir denn da betragsmäßig raus, wenn Du jetzt wirklich die Gebühren für 300 oder 400 Liter Wasser ansetzt? Außerdem ist es ein schönes Beispiel für eine sich abzeichnende Entwicklung: Bei mir hat das Finanzamt 300 Liter anerkannt, bei mir 500, ich hab 5.000 Liter angesetzt, was bin ich doch für ein Schlaufuchs ... M.E. sollte man sich darauf konzentrieren, Gestaltungsmöglichkeiten wie § 7 g EStG auszunützen oder § 34 c EStG. Viele Grüße Stevie
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von kpr » 06.08.2011, 10:56
Hmm... gut... diskutieren wir weiter auf der Meta-Ebene. Deinen Versuch in allen Ehren. (Wirklich! Ironiemodus ist gerade off.) Wenn Du willst, das mehr durchkommen, bringt es nichts, einfach nur massenweise Munition hin zu legen. Es bringt viel mehr, ihnen zu erklären, wie man mit den Waffen umgeht und trifft. (Wenn Du z.B. kurz vor dem Knall noch "this side towards enemy" lesen kannst - hat der Doc heute spät Feierabend.) Du hast das richtig erkannt: Wenn diejenigen mit beruflichem Background unterm Strich ein wenig besser abschneiden... naja... wäre ja ein Wunder wenns umgekehrt wäre. Ich kann nur für mich sprechen... ich hab gut 20 Jahre Erfahrung.. und ich hab auch ne Menge Lehrgeld gezahlt. Diesen Nachteil wird der steuerliche Laie IMMER haben. Und wenn ich so manche Threads hier lese (und dann mit meinem Berufsleben vergleiche).. dann ist das weitaus gravierender, als ich es je geahnt hätte. Da hilft nur eines: Opfere die 200,- Euro. Den "KONZ für Photovoltaik".. ja. Der wäre nicht schlecht. Und wenn sich damit Geld verdienen ließe, hätte der gute KONZ schon längst einen Band herausgebraucht. (Lebt der noch? Ich hab zuletzt vor 15 Jahren da rein geschaut). Wenn Du Dir den KONZ (so wie ich ihn noch kenne) mal genau anschaust... die "Beispiele" sind teils fragwürdig oder skurril. Aber das ist gar nicht seine Botschaft. Die Botschaft sind die dahinter liegenden Strategien und Taktiken. Vielleicht ein Beispiel: Der erste Schritt ein Iphone durchzubekommen, wäre vielleicht die neutrale Bezeichnung "Fernüberwachungsgerät". Und der iMac wäre in meinem Anlagenverzeichnis eine "EDV-Workstation". Wenn ich natürlich in vorauseinlendem Gehorsam den Bearbeiter förmlich dazu zwinge, eine abschließende Veranlagung durchzuführen, indem ich alle Belege einreiche... naja.. kurz vor dem Knall stand da in kleiner Schrift "this side towards enemy"  Bedenke: Der Mann wird primär über die Durchlaufzeit - und nachrangig über sein Mehrergebnis geführt. Wenn Du ihm den ganzen Rotz auf den Tisch wirfst, ist das förmlich die Einladung, sich in dem Fall nicht an der Durchlaufzeit - sondern am Mehrergebnnis zu orientieren. Dieses Hintergrundwissen ist m.E. viel entscheidener, als der Hinweis, ob 1/2 Liter Sidolin noch o.k. ist oder ob man die Gartenzisterne anteilig ansetzen kann.
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von V_Strom111 » 06.08.2011, 11:03
Ich bin jetzt mal komplett OT. Wo trage ich denn eigentlich die Schornsteinfegerrechnung ein? Hab ich bisher immer vergessen. Gruß Alex
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von Sonnenstevie » 06.08.2011, 11:09
Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Steuerminderung i.H.v. 20 % des Rechnungsbetrags.
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von V_Strom111 » 06.08.2011, 11:21
Aah, super danke. Wenn jetzt die Rechnung 75€ beträgt, trage ich da dann 20% davon ein oder den kompletten Betrag?
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