Hallo,
ich betreibe seit 06/2011 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch auf dem eigenen EFH. Bei meiner Steuererklärung 2010 habe ich einen Investitionskostenabzugsbetrag in Höhe von 34 % der Investionionskosten angesetzt.
Jetzt verkaufe ich das EFH wegen Wegzuges zum 01.04.2012. Der neue Besitzer besteht darauf die PV-Anlage zu übernehmen, ich kann diese also nicht auf dann seinem Dach weiterbetreiben.
Frage 1: Muss ich die Rückgängigmachung des Investitionskostenabzugsbetrag erwirken, da die Anlage ja nur kurz (9 Monate) in meinem Besitz war ? Ich meine ja.
Frage 2: Kann ich mich Unschädlich stellen indem ich die Anlage bis 31.12.2012 auf seinem Dach weiterbetreibe (dazu wäre er bereit). Dann hätte ich das Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahres der Anschaffung folgenden Jahres in meinem Besitz gehabt.
Frage 3: Gibts noch Ihrendwelche Fallstricke ?
Frage 4: Ich würde für die Monate des Betreibens auf seinem Dach (01.04.-31.12.2012) dem Käufer als Dachmiete den Eigenverbrauch (ca. 10 % also in meinem Fall 900 kWh) überlassen, muss ich dabei etwas beachten ?
Für alle Tips bin ich dankbar !






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