Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

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Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

Beitragvon Sunny-Power » 31.01.2012, 02:09

Hallo,
ich betreibe seit 06/2011 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch auf dem eigenen EFH. Bei meiner Steuererklärung 2010 habe ich einen Investitionskostenabzugsbetrag in Höhe von 34 % der Investionionskosten angesetzt.
Jetzt verkaufe ich das EFH wegen Wegzuges zum 01.04.2012. Der neue Besitzer besteht darauf die PV-Anlage zu übernehmen, ich kann diese also nicht auf dann seinem Dach weiterbetreiben.
Frage 1: Muss ich die Rückgängigmachung des Investitionskostenabzugsbetrag erwirken, da die Anlage ja nur kurz (9 Monate) in meinem Besitz war ? Ich meine ja.
Frage 2: Kann ich mich Unschädlich stellen indem ich die Anlage bis 31.12.2012 auf seinem Dach weiterbetreibe (dazu wäre er bereit). Dann hätte ich das Wirtschaftsgut bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahres der Anschaffung folgenden Jahres in meinem Besitz gehabt.
Frage 3: Gibts noch Ihrendwelche Fallstricke ?
Frage 4: Ich würde für die Monate des Betreibens auf seinem Dach (01.04.-31.12.2012) dem Käufer als Dachmiete den Eigenverbrauch (ca. 10 % also in meinem Fall 900 kWh) überlassen, muss ich dabei etwas beachten ?

Für alle Tips bin ich dankbar !
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Re: Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

Beitragvon Kran01 » 31.01.2012, 06:43

Zu 1 ja
Zu 2 ja
Zu 3 nö
Zu 4 wenn der Strom gegen Entgelt abgegeben wird, liegt ja kein EV mehr vor, also auch steuerunschädlich.

Das Modell sollte so funktionieren.
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Re: Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

Beitragvon kpr » 31.01.2012, 08:42

1) ja. .
2) ja.
3) nein.
4) passt.
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Re: Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

Beitragvon Sunny-Power » 31.01.2012, 21:24

Danke für die schnellen Antworten. :danke:

Bezüglich des bisherigen Selbstverbrauches hätte ich noch ein paar Fragen:
In der oben geschilderten Vorgehensweise würde ich dem neuen Hausbesitzer den Strom überlassen welcher direkt verbraucht werden kann. Um dies korrekt zu machen müßte ich ihm sicherlich über seinen Verbrauch eine Rechnung stellen,(als Bezugspreis würde ich 28,74 cent/kwh ansetzen). Im Gegenzug verlangt er eine Dachmiete, welche noch festzulegen ist (ein Betrag nahe oder gleich dem Rechnungsbetrag). Bei diesem Modell würde ich gegenüber dem Netzbetreiber nur noch den eingespeißten Strom abrechnen, den bishergen Eigenverbrauch gibt es dann nicht mehr. Sehe ich das richtig ?
Existieren hier im Forum Mustermietverträge für anzumietende Dächer ? Das Recht zur kurzzeitigen Nutzung (8 Monate) würde ich im Kaufvertrag über das EFH festschreiben lassen, reicht das (oder muss das ins Grundbuch)? Der Anlagenverkaufspreis wird auch im Kaufvertrag des EFH festgeschrieben, mit Zahlungsziel nach dem 01.01.2013. Mit Zahlung des PV-Anlagenkaufpreises wechselt die Anlage ihren Besitzer.
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Re: Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

Beitragvon kpr » 31.01.2012, 21:27

28,74 Cent????? Für Strom???? Kann der noch das Kind wickeln???? Oder kriegt man da noch irgendwelche Annehmlichkeiten?
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Re: Rückgängigmachung Investitionskostenabzugsbetrag

Beitragvon Kollektor » 31.01.2012, 21:37

Ich würde keinen Gestattungsvertrag machen, ich würde vertraglich den 1.1.2013 als Eigentumsübergang festlegen. Ins Grundbuch muss nichts eingetragen werden.

Beachte, dass in deinem Fall keine MwSt ausgewiesen wird, es ist ein "Verkauf im Ganzen" ( falls es deine einzige PV-Anlage ist ).
Sonnige Grüße
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