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von freboh » 10.02.2012, 20:04
Hallo und guten Abend,
Möchte auf dem Dach meines Einfamilienhauses eine Photvoltaikanlage ( 9,5 Kwp) errichten lassen.Habe im Technik-Thread Angebote überprüfen lassen.Ein Angebot wurde als annehmbar beurteilt und das möchte ich beuaftragen. Soweit so gut.Jetzt stellt sich mir aber die alles entscheidende Frage,wie sieht es steuerlich mit meinen anderen Einnahmen aus? Ich beziehe,meine ich,eine auskömmliche Rente und habe auch noch aus einer Zusatzversicherung weitere Einnahmen,so daß ich ,leider, zur Einkommenssteuer veranlagt werde. Jetzt meine Frage. Sind das zwei unterschiedliche Veranlagungen? Hier Einkommenssteuer und da Umsatzsteuer aus Photovoltaik,oder werden alle Einnahmen zusammengefaßt und ich werde mit dem gesamten Einnahmen zur Umsatzsteuer veranlagt? Klar, ich kann zum Steuerberater gehen,aber eventuell kann meine Frage hier im Forum geklärt werden. Grüße Freboh
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von smoker59 » 10.02.2012, 20:13
Das würde mich auch interressieren. Beziehe aber keine Rente sondern als ehemaliger Soldat Pension. Wie sieht das ganze steuerlich für mich aus?
mit freundlichem Gruß smoker59
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Für die einen ist es Windows, für die anderen der größte Virus der Welt.
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von Kollektor » 10.02.2012, 20:24
Die USt beschränkt sich auf die PV-Anlage, nur dafür muss eine USt-Voranmeldung und USt-Erklärung abgegeben werden. Sogar die entfällt wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht ( nicht zu empfehlen ).
Legiglich der steuerliche Gewinn der PV-Anlage muss versteuert werden, wird in der normalen ESt-Erklärung auf dem Formular "G" eingetragen.
Bei vorgezogenen Renten muss man die Hinzuverdienstgrenze von 400 €/Monat beachten, die wird bei einer 10 kWp-Anlage aber nicht tangiert.
Sonnige Grüße
Kollektor
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von Boelckmoeller3 » 10.02.2012, 20:45
Hallo,
du meinst sicher Einkommenssteuer und nicht Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer ist nur als durchlaufender Posten bei einer PV-Anlage zu sehen. Bei Renten / Pensionen etc. kommt es sehr darauf an welche Art Rente das genau ist. Bei Pensionen beispielsweise ob sie bereits vor dem eigentlichen Pensionsalter (Frühpensionierung) gezahlt werden. Meist gibt es Grenzen für das Zusatzeinkommen die recht unterschiedlich ausfallen. Einkünfte aus PV-Anlagen sind Einkünfte aus Gewerbe und müssen bei der Einkommenssteuererklärung natürlich mitversteuert werden wie nahezu alle Einkünfte. Das Einkommen aus einer PV-Anlage wird durch eine Überschuss-Rechnung ermittelt. Gegen die Einnahmen aus dem Stromverkauf werden alle Ausgaben, z.B. Jährliche Abschreibung der Investitionskosten, Kreditzinsen, andere Betriebsausgaben der Anlage gegengerechnet.Nur der Überschuss (Gewinn) wird versteuert.
Viele Grüße:
Klaus
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von freboh » 11.02.2012, 12:16
Hallo Kollektor,hallo Klaus,
danke für die Informationen,nur,so ganz klar ist mir doch noch nicht alles. Ich mache bisher meine Einkommenssteuerklärung mit Hilfe der "KONZ-Steuersoftware" selbst .Das Finanzamt war bis dato zufrieden.Da ich eine Steuernummer habe , bekomme ich für meine PV-Anlage eine zusätzliche?Ich schaue mir gerade das Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Muß ich ja wohl ausfüllen,um die gezahlte UST für meine Anlage zurückzuerhalten.Mache unter 7.3( Zeile 124) kein Kleinunternehmer,mein Kreuz.Was mich stutzig macht,unter Punkt 3. "Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen" soll ich alle Einkünfte ,auch aus Renten, angeben.Da ich unserer Steuerverwaltung in keinster weise vertraue,frage ich mich :Was soll das? Soll ich für meine Renteneinkünfte plötzlich auch eine UST-Vorauszahlung leisten? Eigentlich wollte ich die steuerlichen Formalien für meine zukünftige PV-Anlage selber machen.Muß doch wohl,zähneknirschend, die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen. Grüße freboh -
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