Rechnungsvorlage für Erzeugung + Eigenverbrauch

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Rechnungsvorlage für Erzeugung + Eigenverbrauch

Beitragvon Elektron » 07.02.2012, 09:29

Hallo,

User Reinheit war so freundlich und hat uns ein Rechnungsvorlage für Erzeugung + Eigenverbrauch auf Excel zur Verfügung gestellt um mit dem VNB abzurechnen.
Wir haben das Tool auf der Downloadseite unter Rechungsvorlage für Erzeugung+Eigenverbrauch online gestellt.

Gruß Elektron
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Re: Rechnungsvorlage für Erzeugung + Eigenverbrauch

Beitragvon jodl » 07.02.2012, 09:57

hat meiner Ansicht nach den selben Fehler wie die Abrechnung von eon Bayern:
bei der Eigenverbrauchsvergütung wird nicht unterschieden zwischen unter 30 % und über 30 %
oder ist das so gedacht daß der Benutzer den Vergütungssatz selbst ausrechnen soll?
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Re: Rechnungsvorlage für Erzeugung + Eigenverbrauch

Beitragvon Mabuse one » 07.02.2012, 12:02

Was ist mit "Zählerstand Lieferung" gemeint? Der Zähler der Photovoltaikanlage? Der Zähler des Netzbetreibers hingegen zeigt mir ja an, was ins Netz eingespeist worden ist und was ich vom EVU bezogen habe. Die Differenz "Zähler Photovoltaikanlage" zu "Zähler Netzbetreiber (Einspeisung)" ergibt den Eigenverbrauch aus der PV-Anlage.
Der Zähler PV-Anlage den mir der Elektromeister eingebaut hat, hatte bereits 6,6 kWh auf der Uhr. Wenn ich jetzt die Rechnung für 12/2011 schreibe und die Anlage nur 0,6 kWh erzeugt hat (Anlage wurde erst am 30.12.2011 in Betrieb genommen) müsste ich ja "Zählerstand Lieferung" = 6,6 kWh, "Zählerstand Einspeisung" = 0,00 kWh und Eigenverbrauch 0,6 kWh eingeben.
Sorgt das, neben dem mikrigen Abrechnungsbetrag von ~ 6 cent, nicht für Verwirrung beim Netzbetreiber?
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Re: Rechnungsvorlage für Erzeugung + Eigenverbrauch

Beitragvon kpr » 07.02.2012, 12:37

Da macht es sich der Verfasser leider ein wenig zu leicht.
Der Eigenverbrauch ist nicht - wie dargestellt - eine Entgeltminderung. Sondern eine eigenständige Hauptleistung / Lieferbewegung.
Leistender Unternehmer für die Rücklieferung des DV ist der VNB.
Der Betreiber rechnet über die Rücklieferung für den VNB im Wege des Gutschriftsverfahrens ab.
Die entsprechenden Pflichtangaben sind zu machen.
Das Abrechnungsdokument zeigt nicht, wer leistender Unternehmer und Leistungsempfänger ist.
Die Angabe der USt-ID des VNB (die ja i.Z. mit der Rücklieferung erforderlich wäre) fehlt ganz.


Nur am Rande... für alle die den Gedanken fortentwickeln:
Nein... wenn der VNB über seine Rücklieferung eine Rechnung an den Betreiber schickt und über den erhaltenen Strom eine Gtuschrift schreibt (= Abrechnungslast liegt beim VNB), gelten zwar die gleichen rechtlichen Regelungen - führen jedoch zu einem komplett anderen Ergebnis.
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