Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
Moderator: Mod-Team
von hotte01 » 07.02.2012, 16:37
Hallo an allle,
wir haben ja unsere Anlage nun installiert und haben schon mehrere Abschläge gezahlt (2011/2012)...muss ich jetzt warten bis den komplette Rechnung gezahlt wurde oder muss ich schon einzelne Abschläge an das FA melden wegen dem Vorsteuerabzug.
Danke
vg hotte
-
hotte01
- Vielschreiber

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 259
- Registriert: 20.10.2011, 17:02
- Wohnort: Detmold
- Info: Interessent
von Pet1987 » 07.02.2012, 16:56
Hallo Hotte, du bist durch die PV-Anlage Unternehmer und da der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) berechnet wird, gilt das Zufluss-/Abflussprinzip gem. § 11 EStG. Außerdem ist am Anfang/Beginn der Tätigkeit die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abzugeben. Somit musst du die Vorsteuerbeträge nach dem Zeitpunkt des Abflusses monatlich an das Finanzamt melden. zB. 1. Abschlagszahlung am 3.11.11; 2. Abschlagszahlung am 29.11.11 und 3. Abschlagsrechnung erst am 3.1.12 1. und 2. Abschlagszahlung ist in der UStVA November 2011 zu melden, fällig ohne Dauerfristverlängerung am 10.12.11 3. Abschlagszahlung ist in der UStVA Januar 2012 zu melden, fällig ohne Dauerfristverlängerung am 10.02.12
MfG Peter
-
Pet1987
- Neu hier

-
- Beiträge: 1
- Registriert: 02.11.2011, 22:54
- Wohnort: Kirchseeon
- PV-Anlage [kWp]: 4,8
- Info: Betreiber
von kpr » 07.02.2012, 17:36
Fast genau so. Nur anders.
Wie der Vorredner selbst erkannt hat, gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip gem. §11 EStG in der Einkommensteuer. Und hat mit Deiner Frage bzgl. der Vorsteuer gar nichts zu tun.
In der Umsatzsteuer sind die beiden Seiten a) USt b) Vorsteuer zu unterscheiden.
bzg. a) USt wirst Du Dich wohl für die ISt-Versteuerung entschieden haben. Da Du noch keine Einnahmen hattest, ist auch dieses Thema erstmal ziemlich Latte.
Das Prinzip der IST-Versteuerung findet jedoch keine Anwendung auf die Vorsteuerseite. Und damit sind wir bei der Beantwortung Deiner Frage. Vorsteuerseitig wird unterschieden ini a) nicht ausgeführte Leistungen (darunter fallen Vorkasse und Abschlagzahlungen) b) ausgeführte Leistungen (bei Werkverträgen die Schlussrechnung nach Abnahme)
zu a) Vorsteuer ist abzugsfähig wenn die Zahlung geleistet ist und die Rechnung vorliegt zu b) Vorsteuer ist abzugsfähig wenn die Leistung ausgeführt ist und die Rechnung vorliegt.
Bei den Voranmeldungszeiträumen INNERHALB eines Jahres darf man ruhig mal ein bischen schludern; das kriegt niemand mit und interessiert auch niemand. ("Keine Verzinsung im Voranmeldungsverfahren"). Es sollte jedoch unbedingt vermieden werden, Vorsteuerbeträge im falschen Kalenderjahr geltend zu machen. Das birgt Gefahren. Der Schuss kann in beide Knie gehen.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-
kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3764
- Registriert: 02.04.2010, 16:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von hotte01 » 07.02.2012, 18:44
Danke für eure Antworten,
die erste Rechnung kam im Monat 12/11 na dem was ich gelesen habe hätte ich diese bei der UStVA angeben müssen zum 10.01.2012 die 2 Rechnung kam am 10.01.2012 und wurde im Januar gezahlt somit muss ich diese bei der Meldung vom 10.02.2012 angeben und auch das Leerrohr fü ca. 30Euro mit eintragen..
wenn das richtig ist kann ich die rechnung für 12/11 nach im Januar melden?
Und die Belege und Rechnungen zum FA senden?
Danke
-
hotte01
- Vielschreiber

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 259
- Registriert: 20.10.2011, 17:02
- Wohnort: Detmold
- Info: Interessent
von kpr » 07.02.2012, 21:36
Nein. Innerhalb eines Jahres kannst Du schludern. Nicht über die Jahre hinweg. (Es sei denn, Du willst mal ein wenig Stress bekommen, den man nicht mehr hier im Forum klären kann.) Was in 12/2011 zu melden war, gehört nicht nach 01/2012. (By the way: Es macht Kommunikation und eigenes Verständnis erheblich leichter, wenn Du vom Voranmeldungszeitraum redest, und nicht von der zugehörigen Abgabefrist. Das eine ist eindeutig - das andere absolut nicht.
Belege zum FA: Nur wenn es darum geht, eine größere / unplausible Erstattung zu plausibilisieren. Die (eine) Rechnung einer PV gehört in die Kategorie. Größere Abschlagzahlungen auch. Aber bitte: Du erlebst hier die Ausnahme. Anschliessend geht kein einziger Beleg mehr zum FA; es sei denn, er wird angefordert.
16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung
-
kpr
- Forumsinventar

-
- Beiträge: 3764
- Registriert: 02.04.2010, 16:03
- PV-Anlage [kWp]: 16,92
- Info: Betreiber
von hotte01 » 07.02.2012, 22:35
Danka aber heute scheine ich nicht klar denken zu können, sorry
d.h für den Monat Januar muss ich die UStVA bis 10.02.2012 abgeben, also wäre der Voranmeldungszeitraum Januar/2012!? Also trage ich die bezahlte Rechnung für die Montage der Photovoltaik-Anlage in die Meldung vom 10.02.2012 ein unter Punkt 41 ohne die Umsatzsteuer also rein Netto. Plus die Nettokosten für das Leerrohr zur Verlegung der Kabel. Und die Versicherung kommt auch diesen Monat...
Was mach ich jetzt mit der Rechnung aus 12/11 kann ich die noch nachmelden oder was muss ich tun, da ich diese nirgends aufgeführt habe, da ich warten wollte bis die Abschlußrechnung da ist...ich habe in der Meldung von 10.01.2012 nur die Zinzen für den Kredit und die Abschlußgebühr gemeldet.
Danke
-
hotte01
- Vielschreiber

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 259
- Registriert: 20.10.2011, 17:02
- Wohnort: Detmold
- Info: Interessent
von donnermeister1 » 07.02.2012, 23:16
hotte01 hat geschrieben:... d.h für den Monat Januar muss ich die UStVA bis 10.02.2012 abgeben, also wäre der Voranmeldungszeitraum Januar/2012!? Also trage ich die bezahlte Rechnung für die Montage der Photovoltaik-Anlage in die Meldung vom 10.02.2012 ein unter Punkt 41 ohne die Umsatzsteuer also rein Netto. Plus die Nettokosten für das Leerrohr zur Verlegung der Kabel. Und die Versicherung kommt auch diesen Monat...
Nee, du trägst die Vorsteuer unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG)" ein. Vorsteuer ist der Betrag, der in den Rechnungen die du bezahlt hast als Mwst. ausgewiesen ist. hotte01 hat geschrieben:Was mach ich jetzt mit der Rechnung aus 12/11 kann ich die noch nachmelden oder was muss ich tun, da ich diese nirgends aufgeführt habe, da ich warten wollte bis die Abschlußrechnung da ist...
Nun, da du vom FA etwas haben willst, wird dir das FA für den kostenlosen Kredit nicht böse sein. Schreib die Vorsteuer einfach in die UstVA von Januar 2012 dazu. hotte01 hat geschrieben:ich habe in der Meldung von 10.01.2012 nur die Zinzen für den Kredit und die Abschlußgebühr gemeldet. ...
Hast du denn Vorsteuer (Mwst) auf die Zinsen und Abschlußgebühr gezahlt?
-

donnermeister1
- Fleißiges Mitglied

-
- Beiträge: 406
- Registriert: 28.04.2011, 11:23
- Wohnort: Berlin-Kaulsdorf
- PV-Anlage [kWp]: 7,6
- Info: Betreiber
von hotte01 » 08.02.2012, 11:54
donnermeister1 hat geschrieben:hotte01 hat geschrieben:... d.h für den Monat Januar muss ich die UStVA bis 10.02.2012 abgeben, also wäre der Voranmeldungszeitraum Januar/2012!? Also trage ich die bezahlte Rechnung für die Montage der Photovoltaik-Anlage in die Meldung vom 10.02.2012 ein unter Punkt 41 ohne die Umsatzsteuer also rein Netto. Plus die Nettokosten für das Leerrohr zur Verlegung der Kabel. Und die Versicherung kommt auch diesen Monat...
Nee, du trägst die Vorsteuer unter "Abziehbare Vorsteuerbeträge Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG)" ein. Vorsteuer ist der Betrag, der in den Rechnungen die du bezahlt hast als Mwst. ausgewiesen ist. hotte01 hat geschrieben:Was mach ich jetzt mit der Rechnung aus 12/11 kann ich die noch nachmelden oder was muss ich tun, da ich diese nirgends aufgeführt habe, da ich warten wollte bis die Abschlußrechnung da ist...
Nun, da du vom FA etwas haben willst, wird dir das FA für den kostenlosen Kredit nicht böse sein. Schreib die Vorsteuer einfach in die UstVA von Januar 2012 dazu. hotte01 hat geschrieben:ich habe in der Meldung von 10.01.2012 nur die Zinzen für den Kredit und die Abschlußgebühr gemeldet. ...
Hast du denn Vorsteuer (Mwst) auf die Zinsen und Abschlußgebühr gezahlt?
Das wäre ja dann bei den Rechnungen in der Voranmeldung Nr. 66... Danke erst mal für eure Geduld... danke
-
hotte01
- Vielschreiber

-
- - Threadstarter -
-
- Beiträge: 259
- Registriert: 20.10.2011, 17:02
- Wohnort: Detmold
- Info: Interessent
Zurück zu Finanzen / Steuern
Ähnliche Beiträge
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
|