Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von Wow » 22.12.2011, 00:13
Hallo habe folgende Frage !
Mein Sohn wurde am 07.11.2011 geboren. Die PV Anlage wurde am 09.11.2011 angemeldet bei der Bundesnetzargentur. Elternzeit Frau 1- 12 . Monat Elternzeit Ich 7 + 8. Monat ( Juni / Juli 2012 ) Jetzt ist die Frage lt. Antrag vor der Geburt warscheinlich mit nein zu beantworten. ( Einnahmen PV Anlage ) Jedoch gibt es auch die Frage während des Bezuges ( Elterngeld Juni/ Juli 2012 ) mit ja zu beantworten. Abschlagszahlungen von EON habe ich bis dato noch nicht erhalten. Die Anlage ist mit 17,10 Kwp ausgestattet mit Eigenverbrauch. Das Elterngeld würde ich ( Ohne PV ) mit 65 % des Nettoeinkommens erhalten.
Meine Frage wie wird nun das angerechnet , da ich ja wegen PV keiner körperlichen Arbeit über 30 Std. nachgehe ? Außerdem erhalte ich jährlich ca. 700 Euro Pacht aus Land und Forstwirtschaft. Wird warscheinlich auch angerechnet ? Hätte ohne PV und ohne Pacht mit 65 % ca. 1430 Euro Elterngeld pro Monat.
Wie wirken sich meine Verhältnisse auf das Elterngeld aus oder gibt es auch bei der Einkommersteuererklärung 2012 Nachteile ??
Wäre nett wenn hier jemand auf meine Situation eine Antwort kennen würde !!
Gruß aus dem verschneiten Bayerwald
Wow
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von Kollektor » 22.12.2011, 00:43
Habe mich mit dem Elterngeld nicht beschäftigt, aber ich weiß dass nur der steuerliche Gewinn der PV-Anlage zählt und den kann man in den ersten Jahren i.d.Regel auf Null halten ( Sonderabschreibung, evtl. Kreditzinsen etc. ). Hier ist ein Artikel zum Elterngeld i.A.: http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/ ... ollten.php
Sonnige Grüße
Kollektor
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von Wow » 23.12.2011, 01:31
Danke Kollektor für Deine schnelle Antwort !!
Wer hat bereits eigene Erfahrungen gemacht- mit PV und Elterngeld ??
Gruß Wow
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von kpr » 23.12.2011, 11:32
§ 2 I S.2 Elterngeldgesetz: Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven im Inland zu versteuernden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.
Dröseln wir das mal auf:
Das für die Bestimmung des Elterngeldes relevante Einkommen setzt sich aus zwei Größen zusammen a) positive inländische Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit b) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Die Absätze 7-9 regeln Einzelheiten wie aus Einkünften im Sinne des EStG "Einkommen" im Sinne des Elterngeldgesetzes wird. Wichtig für die PV: Es werden nur positive Einkünfte einbezogen; Verluste bleiben außen vor. Die auf die Gewinne entfallende Steuer wird abgezogen. (Ebenso wie SV-Beiträge.. die aber bei PV nicht relevant sein sollten.)
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von CIS-Newcomer » 26.12.2011, 02:49
Herzlichen Glückwunsch erstmal nachträglich! Es werden ja zur Errechnung auch nur die 12 Monate vor Geburt des Kindes rangezogen für das Elterngeld. Wenn zwischenzeitlich dann jetzt auch ne PV-Anlage läuft ist die nicht mit in der Rechnung drin würd sie auch mit 0 angeben. Würden dir eh kein Geld abziehen oder draufgegeben dafür. Ich hab z.B. während meiner Elternzeit noch zusätzlich DUZ Zahlungen von meinem Arbeitgeber bekommen die ich Monate zuvor geleistet hab. Hab ich auch nicht bei der Elterngeldstelle als zusätzlich angegeben.
Viel Spaß in der bevorstehenden spannenden Zeit!
Florian
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von MicJan » 26.12.2011, 09:55
Hallo zusammen  , CIS-Newcomer hat geschrieben:Es werden ja zur Errechnung auch nur die 12 Monate vor Geburt des Kindes rangezogen für das Elterngeld. Wenn zwischenzeitlich dann jetzt auch ne PV-Anlage läuft ist die nicht mit in der Rechnung drin würd sie auch mit 0 angeben. Würden dir eh kein Geld abziehen oder draufgegeben dafür.
Ich sag mal "falsch": Es ist schließlich das Einkommen nach der Geburt des Kindes anzugeben und hier gibt es schließlich Einnahmen aus dem PV-Betrieb,. Dass sie dir kein Geld "draufgeben" würden, ist so gesehen korrekt, dass sie dir aber keins abziehen würden, falsch (siehe kpr's Kommentar unten). Ich habe meine PV-Einkünfte im Elterngeldantrag angegeben, hab die Sonderabschreibungen genutzt und kann ruhigen Gewissens schlafen, da ich es meiner Meinung korrekt gemacht und nichts verschwiegen habe. Klar läuft die PV-Anlage auch dann, wenn ich in Elternzeit bin. Die positiven Einkünfte sind aber eben im Antrag so anzugeben, also kann da meiner Meinung nach auch niemand drum rumkommen, diese anzugeben.
Mit sonnigen Grüßen, Michael Anlage 1: 48 x Scheuten Multisol P6-54 195W / 1 x SMA SB5000TL-20 und 1 x SMA SB4000TL-20 160° Azimut, 25° DN SunnyPortalSonnenertragAnlage 2: 52 x REC Solar REC245PE / 1 x SMA STP12000TL-10 170° Azimut, 29° DN
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von Kran01 » 26.12.2011, 10:51
Wähle einen anderen Zeitraum, nicht die Monate mit dem höchsten Ertrag. Machst Du im Dez und Jan Elternzeit.
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von huskimarc » 26.12.2011, 14:43
du musst, beim elterngeld angeben was du bekommst, nicht was die anlage erwirtschaftet, solltest du (warum auch immer) wenig abschlagzahlungen bekommen, dann wird vom elterngeld weniger abgezogen, auch wollen sie wissen, wer wie stark an der anlage beteiligt ist, ich bin auch in elternzeit, meiner frau gehören aber zum glück 90% der anlage  auch bekommen wir für dieses jahr geringe abschlagszahlungen (wird dafür wohl nächstes jahr ein nachzahlung geben, dann ist aber die elternzeit vorbei und das ganz nicht mehr so schlimm..
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von Ungeheuer » 29.06.2012, 10:41
kpr hat geschrieben:Wichtig für die PV: Es werden nur positive Einkünfte einbezogen; Verluste bleiben außen vor.
Wo genau steht das eigentlich? Ich habe das bisher schriftlich leider nie gefunden...
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von Kollektor » 29.06.2012, 10:50
Ungeheuer hat geschrieben:Wo genau steht das eigentlich? Ich habe das bisher schriftlich leider nie gefunden...
Ich suche jetzt auch nicht wo das genau steht, das gilt aber für alle Sozialleistungen wie Krankenkasse etc. Dabei gilt: Es werden alle Einkunftsarten herangezogen und dabei wird keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten vorgenommen. Innerhalb der gleichen Einkunftsart können Gewinne und Verluste gegengerechnet werden. D.h., dass im Falle PV die Vergütung mit Abschreibungen, Zinsen und anderen Kosten verrechnet werden kann.
Sonnige Grüße
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