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Moderator: Mod-Team
von kpr » 18.10.2012, 17:55
Das tu ich mir nicht nochmal an. Anbei die Tabelle, mit der ich das selbst gerechnet habe. In D37 steht die Formel. Weiter oben im thread hab ich die mal hergeleitet.
Was die 4.177.75 kWh angeht: Wenn man untertellt, dass in dem tatsächlich erhaltenen Abschlag (768,-. Euro) bereits im Jahr 2012 schon der DV-Anteil berücksichtigt war, den man erst am 31.12. des Jahres messen / errechnen konnte, dann entspricht der Abschlag einer gesamten erzeugten Strommenge von 4.177,75 kWh und einem DV von 835,55 (20% der Gesamterzeugung). Hättest Du tatsächlich diese Werte am 31.12. auf der Eieruhr... dann würde die Schlussrechnung auf 0,-. Euro enden.
Im Beispielsachverhalt hat die tatsächlich erzeugte Strommenge dann aber 5.000 kWh betragen bzw. der DV dann 1.000 kWh - so dass es hier in der Schlussrechnung zu einer Nachzahlung kommt.
die 4.177 (im Abschlag vergütete Gesamterzeugung bei DV = 20%) stehen in keiner Relation zu den 4.000 kWH (= tatsächlich eingespeiste Strommenge).
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von Agent-Smith » 19.10.2012, 11:04
Hallo Freunde, meine Güte - bin die letzten zwei Tage mit dem Gesamtbetriebsrat unterwegs gewesen und hatte keine Zeit hier reinzuschauen. Gestern wurden meine Module auf´s Dach gesetzt. Auch jetzt habe ich gerade keine Zeit, die inzwischen weiteren 3 Seiten zu lesen. Ich wollte mich nur vorab schon mal eben dafür bedanken, dass ihr mich in Sachen Zweirichtungszähler aufgeklärt habt ! Das macht den ganzen Rummel ja schon viel nachvollziehbarer Das bedeutet, ich habe eigentlich tatsächlich alles was ich brauche - sowohl für die UStVA als auch die "Jahresabrechnung" ! Jetzt muß ich nur noch mal mit dem VNB telefonieren, weil ich jetzt nicht weiß, wie das abrechnungstechnische Prozedere bei denen üblich ist - also ob ich da einen Abschlag zu erwarten habe oder mit dem monatlich per Rechnung die absoluten Verbräuche (Zahlen) abzurechnen habe. Vielleicht können die mior ja auch sagen, welchen Preis/ kmh beim DV anzusetzten ist. ABER: Freunde, dass ist im Grunde hier die letzte Frage aller Fragen und dann heisst es "learning by doing" - aus der Praxis für die Praxis ! Ich glaube, ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, war ihr mir hier für einen tollen Dienst erwiesen habt !Wenn es hier mal in meiner Nähe zu einer Klausurtagung kommt, dann sagt bescheid, dann komme ich mit einer Kiste Bier vorbei !
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von kpr » 19.10.2012, 11:15
Ich muss Dich enttäuschen... der VNB kann Dir nicht sagen, was Du als Entnahmewert anzusetzen hast. Er könnte Dir... wenn er sehr hilfsbereit ist... einen Verweis auf die zu erwartende Änderung der EStR geben; und vielleicht noch die Adresse des Grundversorgers, bei dem Du dann den Tarifpreis abfragen kannst - wenn Du von dem Angebot des BMF Gebrauch machen willst, diesen Wert anzusetzen.
Davon kann man jedoch nur abraten. Wie Du in der - etwas vereinfachten / überschlägigen, letztlich aber gar nicht so verkehrten - Berechnung in meiner Tabelle siehst, könnten die Herstellungskosten deutlich darunter liegen.
Wenn die EStR veröffentlich sind... dann sind sie (für die Verwaltung!) auch bindend.
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von Agent-Smith » 19.10.2012, 13:14
... ich beziehe ja meinen Strom, den ich verbrauche nicht vom VNB, sondern von HitEnergie. Muß ich denen eigentlich noch irgendwas mitteilen ?
P.S.: Was bedeutet BMF ?
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von donnermeister1 » 19.10.2012, 14:03
Kuck mal in den AGB nach, ob die Belieferung von Verbrauchsstellen mit Direktverbrauch ausgeschlossen ist. Dann kannst du dich schon mal seelisch darauf vorbereiten, dass dir gekündigt wird.
Selbst machen musst du nix. Der VNB teilt deinem EVU den Zählerwechsel mit.
BMF wird BundesMinsterium der Finanzen sein.
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von Yellowspider » 19.10.2012, 14:11
BMF: das ist der Mann im Rollstuhl, der an Dein Geld will  ) (Bundesministerium für Finanzen) Mal ne ganz andere Frage etwas offtopic bzgl. der Fragestellung des Themenstellers: Was passiert eigentlich, wenn ich den DV gar nicht rausrechne? Das Finanzamt dürfte da eigentlich nix gegenhaben, denn ich zahle ja quasi mehr als ich müßte, da ich ja den gesamten erzeugten Strom versteuere und nachher noch den DV mit 19% an den VNB zahle. Wenn das so ginge, wäre noch der Mehraufwand der exakten Berechnung gegen den gesparten Betrag zu rechnen.
Gruß Stephan
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von donnermeister1 » 19.10.2012, 14:17
Warum willst du es falsch machen, wenn es richtig gemacht nun nach den Erklärungen in Thread auch nicht mehr so schwer sein sollte? Dann musst du es aber bei der Est. bei den Betriebseinnahmen usw. auch als Volleinspeisung berücksichtigen. Also nochmal die Frage. Warum willst du es falsch machen, wenn es richtig gemacht nun nach den Erklärungen in Thread auch nicht mehr so schwer sein sollte? 
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von kpr » 19.10.2012, 14:24
Das Finanzamt hat da sehr wohl was dagegen. Du bekommtst 4.000 eingespeiste kWh vergütet; musst aber 5.000 erzeugte kWh versteuern. Die ganze Diskussion die hier aufgekommen ist, dreht sich ja überhaupt nur darum, dass die Finanzämter in jüngster Zeit scheinbar häufiger den Kram verproben - und dann auf die Nase fallen. Was schwer zu beantwortende Rückfragen zur Folge hat.
Wenn man sich.. auch im Dezember eines Jahres.. die Sache leicht macht und weiterhin DV = 0 bzw. DV= 0% annimmt, dann kommt das Problem spätestens mit der USt-Jahreserklärung. Und die Finanzämter fragen ja nach. (Bzw. die Mitarbeiter dort sind auch nicht doof. Die kriegen auch irgendwann spitz (bzw. haben es schon spitz bekommen), daß Anlagen mehrheitlich mit DV betrieben werden.)
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von Yellowspider » 19.10.2012, 19:04
Dank der Tabelle von kpr kann man ja seine Werte eintragen und sieht, was läuft.
Wie behandele ich denn die Nachberechnung und Nachzahlung des VNB im Folgejahr (irgendwann im Januar-Februar)? Lasse ich das bei der Jahresumsatzsteuer und der EÜR aussen vor?
Gruß Stephan
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von kpr » 20.10.2012, 01:01
um es mit Jahreszahlen zu unterlegen.
Die nach dem 10.1.2012 regulierte Schlussrechnung für 2011 geht sowohl umsatzsteuerlich wie ertragsteuerlich in den Veranlagungszeitraum 2012 ein.
Ist aber ebenfalls in der Tabelle dargestellt.
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