Förderung, Kreditgeber, Finanzamt, Wirtschaftlichkeit, Steuern,...
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von roker » 04.02.2012, 18:02
Die Kosten für . Telefon, Porto, Bürobedarf, usw, sind ja jetzt nicht unbedingt sehr hoch für die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage. Die einzelnen Kosten zu sammeln wäre etwas Aufwendig für den zu erwartenden Betrag denke ich. Ich habe auf meinen EFH eine 7,5 KW Anlage. Hat jemand Erfahrungen was das FA da so Pauschal anerkennt? Und vielleicht noch ein paar Tipps was da Pauschal alles geht? Danke für die Antworten.
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von KyoSun » 04.02.2012, 18:21
roker hat geschrieben:Die Kosten für . Telefon, Porto, Bürobedarf, usw, sind ja jetzt nicht unbedingt sehr hoch für die Unterhaltung einer Photovoltaikanlage. Die einzelnen Kosten zu sammeln wäre etwas Aufwendig für den zu erwartenden Betrag denke ich. Ich habe auf meinen EFH eine 7,5 KW Anlage. Hat jemand Erfahrungen was das FA da so Pauschal anerkennt? Und vielleicht noch ein paar Tipps was da Pauschal alles geht? Danke für die Antworten.
MfG
Warum telefonierst Du,wenn die Anlage läuft ?Mit wem ? Warum schreibst Du,naja weisst schon ?Wem denn ?
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von sitraani » 04.02.2012, 19:40
Ich denke schon das man pauschal was an Ausgaben in die >EÜR schreiben kann. Schließlich habe ich jetzt meine Jahresabrechnung erhalten und mußte gleich mal telefonieren, da die Abrechnung falsch war. Weiterhin benutzt der Solarlogger auch jeden Tag das Internet und braucht Strom. Was wieweit wieviel angesetzt werden kann würde mich auch interessieren, wobei ich mal davon ausgehen, daß wenn ich da z.B. 10% der Telefonkosten ansetze kein Hahn danach kräht und auch glaubwürdig ist. Wenn man höhere Beträge ansetzt, dann prüft das FA das ja erstmal nicht. Bei einer Betriebspürfung ist es dann anders und wenn es nicht glaubhaft ist wären Rückzahlungen die Folge evtl. sogar mit Zinsen!!
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von sitraani » 04.02.2012, 19:46
ach ja hab ganz vergessen, daß mein Steuerberater pauschal 30,-- für Telefon/Internet und 20 für Büromaterial ansetzt
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von JayM » 04.02.2012, 19:49
Meine Steuerberaterin hat für meine 14,8 kWp Anlage pauschal 120 Euro im Jahr angesetzt. Bis jetzt ohne Kommentar vom Finanzamt. Steuerbescheid für das entsprechende Jahr habe ich bekommen.
Gruß Jochen
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von kpr » 04.02.2012, 23:55
Ziemlich klare Sache: Es gibt keine "Pauschbeträge" für derartige Kosten. Das so etwas nicht beanstandet wird, kann zwei Ursachen haben
1. Nichtbeanstandungsgrenzen. Diese beruhen nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften, sondern aufgrund von Dienstanweisungen. Der Stpfl. kann sich nicht darauf berufen. Auch nicht mit dem Argument der Gleichmäßigkeit der Steuererhebung (dem wäre entgegen zu halten: Keine Gleichbehandlung im Unrecht; bzw. Aus Unrecht entsteht kein Recht).
2a) Der Sachbearbeiter wollte es nicht sehen. Derartige Peanuts versauen ihm massiv die Durchlaufstatistik - und darüber wird er primär geführt
2b) Der Sachbearbeiter konnte es nicht sehen. Weil es einfach im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" blind untergeht.
Regelmäßig dürften alle drei Komponenten gleichermaßen beteiligt sein. Berater haben es bei den Finanzämtern mit denen sie regelmäßig zusammenarbeiten hier relativ leicht. Aus unzähligen Gesprächen, kann man das Verhalten der FinVerw in etwa abschätzen oder hat sogar mal im Nebensatz eine Info erhalten.
Die korrekte Vorgehensweise besteht darin, einen betrieblichen Nutzungsanteil von mehr als 10% glaubhaft zu machen; dann 100% der Kosten als BA anzusetzen dann eine unentgeltliche Wertabgabe bzw. Sachentnahme anzusetzen. Bei letzterem ist man dann eher geizig drauf - und überlässt den Beweis für eine höhere private Nutzung dem FA.
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von Bond0011 » 06.02.2012, 12:49
Also ich gebe beim Finanzamt, bei den Telefon und Internetkosten immer 25% der Haushaltskosten an. Also 120 € von 480€.
Das Finanzamt, erkennt die Kosten zumindest in den letzten 2 Jahren an
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von Kran01 » 06.02.2012, 16:19
Ja, weil das FA nicht weiß, dass es ein Pauschalbetrag ist.
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