nur eine Steuernummer für alles??

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nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon int5749 » 08.02.2012, 15:08

Hallo zusammen,

auch wenn ich mich erneut als Unwissend outen muß :cry:

Ich habe ja den Antrag zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und eine neue Steuernummer erhalten für mien Unternehmen. Nun kam ein Schreiben das FA das wir generell unter dieser Steuernummer geführt werden?!

Somit läuft dies doch dann auch automatisch über ein Konto?!

Stehe ich auf dem Schlauch, oder hat das FA da etwas durcheinander gebracht??

Viele Grüße
Joerg
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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon donnermeister1 » 08.02.2012, 15:28

Nö, ist bei meinem FA auch so. Neue Steuernummer für alles.
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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon TLX9999 » 08.02.2012, 15:35

Auf dem Schreiben des Finanzamtes mit der neuen Steuernummer steht drauf, für welche Steuerarten die gilt.
MfG
t.Lx
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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon kpr » 08.02.2012, 15:40

Grundsätzlich läuft alles unter einer Steuernummer. Das ist der Standardfall.

Das Leben schafft halt nur gelegentlich Sachverhalte - wo das nicht mehr funktioniert.
Beispiel: zusammenveranlagte Ehegatten; Ehegattin ist umsatzsteuerl. Unternehmerin
... die ESt-Veranlagung läuft unter der Steuernummer des Steuerpflichtigen
.... nun kommt man nicht umhin der Ehefrau für die UST eine Steuernummer zuzuteilen; denn der Stpfl. Ehemann hat mit der USt ja nun nix zu tun.
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nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon int5749 » 08.02.2012, 18:36

Als erstes hatte ich die Steuernummer für das Unternehmen der PV Anlage bekommen. Ich in mit meiner Frau zusammen veranlagt und nun gilt diese Steuernummer auch für die Einkommensteuer sowie der Eigenheimzulage. Ich würde aber gerne die Umsatzsteuer über ein separates Konto laufen lassen.

Irgendwie habe ich einen Knoten in den Windungen :-/
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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon J-P » 08.02.2012, 18:48

warum ?

die STEUERNUMMER ist doch nur gleich, alles andere läuft doch unabhängig.... :?: naja, fast...

- Einkommenssteuer ( mit steuerlichen Teilen der PV Anlage ....EÜR :D )
- Eigenheimzulage
- UmsatzsteuerVORanmeldung
- Umsatzsteuer

warum unterschiedliche Steuernummern, die unterschiedlichen - vielfältigen - Formulare reichen doch völlig aus... :wink:

mfg

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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon michelinho » 08.02.2012, 20:51

Moin moin,

bei mir hieß es auch erst: Ab jetzt eine Steuernummer für Alles...
Nach der folgenden Lohnsteuererklärung fragte das Finanzamt, warum ich die Steuernummer von der GBR angegeben habe...
Meine Frau und ich sind zusammen veranlagt und die PV-Anlage läuft als GBR.
Wir haben zwei Steuernummern.

Mein Tipp wäre, beim Finanzamt zu fragen, wenn es nicht klar ist...

Gruß
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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon J-P » 08.02.2012, 21:11

GBR :?:

hab ich was überlesen ?
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nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon int5749 » 10.02.2012, 06:49

Ok, eine Steuernummer ist das eine. Aber: wie kann ich dann beim FA die Zahlungen über verschiedene Konten laufen lassen?? Für die Zahlungen des VNB habe ich bereits ein Konto für das Unternehmen eingerichtet.

Gruß, Jörg
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Re: nur eine Steuernummer für alles??

Beitragvon michael091963 » 10.02.2012, 08:16

Die GBR ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die eine eigene Steuernummer braucht. Aber die GBR ist für die PV eigentlich völliger Quatsch.... (gib das mal bei Interesse in der Suchfunktion ein)

Ansonsten hat das Finanzamt überhaupt kein Problem, die unter einer Steuernummer geführten Steuerarten unterschiedlichen Girokonten zuzuordnen. Bei mir läuft die PV komplett über ein separates Girokonto. Da wird brav vom FA die Umsatzsteuer drüber abgewickelt. Die ESt läuft dagegen über das gemeinsame Familiengirokonto. Du musst dem FA einfach mitteilen, dass für die Umsatzsteuer das Girokonto x und für alle anderen Steuerarten das Girokonto y zu verwenden ist. Das war eine der vielen Fragen im Erfassungsbogen bzw. auf der Einzugsermächtigung.

Was nicht funktioniert (funktionieren kann) ist, dass die anteilige Einkommensteuer aus Gewinn/Verlust der PV gesondert abgerechnet wird. Das lässt sich aber über ein entsprechendes Steuerprogramm relativ problemlos ermitteln.

Einfach die komplette Steuererklärung ohne PV erfassen. Das Steuerprogramm die Erstattung/Nachzahlung rechnen lassen. Anschließend das Ergebnis der EÜR erfassen und erneut die Erstattung/Nachzahlung prüfen. Die Differenz geht dann auf die PV...
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