Null-Erklärung

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Null-Erklärung

Beitragvon mccw » 27.01.2012, 21:28

Hallo,

habe für November 2011 und Dezember 2011 eine Null-Erklärung per Elster als Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen.
Anlage geht auch jetzt erst in Betrieb, so dass im Januar bzw. Februar auch erst Abschlagszahlungen vom Energieversorger eingehen.

Muss ich dann für 2011 auch noch eine kpl. "Umsatzsteuererklärung 2011" abgeben, obwohl ich nur Null-Vorsteuererklärungen eingereicht habe?
Wenn ja, in welche Felder muss ich da was eintragen?

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.

VG,
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Re: Null-Erklärung

Beitragvon TLX9999 » 27.01.2012, 22:09

Die Pflicht zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt besteht unabhängig von den gemachten Voranmeldungen. Null-Meldung für 11 und 12/2011 kann ich verstehen, da nach Erstellung der Anlage noch keine Einnahmen angefallen sind. Aber in welcher Voranmeldung war denn die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage??? Wenn die auch in 2011 bezahlt wurde, gehört diese natürlich auch in die Umsatzsteuer(jahres)erklärung 2011.

MfG
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Re: Null-Erklärung

Beitragvon mccw » 27.01.2012, 22:19

Kaufbetrag für die Anlage wurde erst 01/2012 .
Also 2011 komplette Null-Erklärung!

Welche Felder muss ich in der Jahreserklärung denn ausfüllen mit "0,00 Euro"?
mccw
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Re: Null-Erklärung

Beitragvon TLX9999 » 27.01.2012, 22:27

Sind denn in 11/12-2011 keine anderen Kosten mit Vorsteuer im Zusammenhang mit der Anschaffung der Anlage angefallen? z.B. Notarkosten für Grundschuld oder sonstige Dinge?? Solche sollte man auch berücksichtigen.
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Re: Null-Erklärung

Beitragvon michaeljk » 28.01.2012, 10:27

und Fahrtkosten, Telefon- und PC-Nutzung, Papier, Porto usw?

Michael
Ich suche noch Neukunden für den Öko-Stromanbieter EWS Schönau, die mich als Werber angeben. Ich bekomme als Alt-Kunde dann zusätzliche Förderung für meine PV. Neukunden können übrigens auch selbst gleich eine Anlage gefördert bekommen. Bitte ggfs. PN.
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Re: Null-Erklärung

Beitragvon mccw » 29.01.2012, 18:48

Nein überhaupt keine Aufwendungen!
Hab ja auch schon die Nill-Erklärungen für 11 und 12 2012abgegeben.

Welche Felder muss ich denn dann jetzt in der (Null-)Gesamtjahresmeldung ausfüllen?
mccw
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