Hallo,
habe für November 2011 und Dezember 2011 eine Null-Erklärung per Elster als Umsatzsteuervoranmeldung machen müssen.
Anlage geht auch jetzt erst in Betrieb, so dass im Januar bzw. Februar auch erst Abschlagszahlungen vom Energieversorger eingehen.
Muss ich dann für 2011 auch noch eine kpl. "Umsatzsteuererklärung 2011" abgeben, obwohl ich nur Null-Vorsteuererklärungen eingereicht habe?
Wenn ja, in welche Felder muss ich da was eintragen?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
VG,
mccw






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