Notarkosten und Gerichtskasse zu Herstellungskosten?

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Notarkosten und Gerichtskasse zu Herstellungskosten?

Beitragvon NetBuzta » 08.07.2012, 13:11

Hallo,

sitze grade an meiner Umsatzsteuererklärung... und habe eine Frage bezüglich der Herstellungskosten:

Gehören die angefallenen Notarkosten sowie die Gebühren der Gerichtskasse für die Eintragung ins Grundbuch zu den Herstellungskosten?

Kann ich die Fahrtkosten zu Banken, Notar usw auch dazu rechnen?

Den Computer, den ich ausschliesslich für die Datenerfassung bzw. die Erfüllung sonstiger betrieblicher Angelegenheiten nutze, habe ich mir nicht im Herstellungsjahr 2011, sondern erst dieses Jahr angeschafft. Wird der nachträglich den Herstellungskosten zugerechnet oder unterliegt der den Betriebskosten?

Für "verständliche" Antworten wäre ich dankbar ;-)

Schönen Gruß aus der verregneten Eifel
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Re: Notarkosten und Gerichtskasse zu Herstellungskosten?

Beitragvon MBIKER_SURFER » 08.07.2012, 13:32

NetBuzta hat geschrieben:eine Frage bezüglich der Herstellungskosten:

Gehören die angefallenen Notarkosten sowie die Gebühren der Gerichtskasse für die Eintragung ins Grundbuch zu den Herstellungskosten?

Kann ich die Fahrtkosten zu Banken, Notar usw auch dazu rechnen?


Klar gehören die dazu. Die PV Anlage ist ja ursächlich für diese Kosten.
Fahrtkosten etc würde ich als sofort abzugsfähige Werbunsgkosten deklarieren.

Gruß
Martin
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Re: Notarkosten und Gerichtskasse zu Herstellungskosten?

Beitragvon kpr » 08.07.2012, 19:00

Irgendwas passt da nicht. Du machst Dir jede Menge Gedanken.... nur leider passen die nicht zur Aufgabenstellung.(USt-Erklärung)

Selbstverständlich sind zu sämtlichen in der Fragestellung aufgetauchten Aufwendungen die zugehörigen Umsatzsteuerbeträge als Vorsteuer abzugsfähig.

Die Aufwendungen selbst haben jedoch niemals irgendetwas in der Umsatzsteuererklärung zu suchen.
Und die Frage nach den Vorsteuerbeträgen dürfte sich eigentlich niemals i. Z. mit der Erklärung - sondern schon bei den Voranmeldungen stellen.
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