sitze grade an meiner Umsatzsteuererklärung... und habe eine Frage bezüglich der Herstellungskosten:
Gehören die angefallenen Notarkosten sowie die Gebühren der Gerichtskasse für die Eintragung ins Grundbuch zu den Herstellungskosten?
Kann ich die Fahrtkosten zu Banken, Notar usw auch dazu rechnen?
Den Computer, den ich ausschliesslich für die Datenerfassung bzw. die Erfüllung sonstiger betrieblicher Angelegenheiten nutze, habe ich mir nicht im Herstellungsjahr 2011, sondern erst dieses Jahr angeschafft. Wird der nachträglich den Herstellungskosten zugerechnet oder unterliegt der den Betriebskosten?
Für "verständliche" Antworten wäre ich dankbar
Schönen Gruß aus der verregneten Eifel






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